Gerichtsentscheidungen und Termine

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    Standard Gerichtsentscheidungen und Termine

    Eine Übersicht zu verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen bei test.de wird dort fortlaufend aktualisiert und ist gegliedert in:

    • Klagen von Autobesitzern
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Autohändler
      • gegen Rechtsschutzversicherer

    • Klagen von Aktionären
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Rechtsschutzversicherer



    Falls Ihr neue Kenntnisse über weitere Gerichtsentstermine oder Entscheidungen habt, beschreibt sie bitte in diesem Thread hier - idealerweise mit folgenden Angaben:

    • Gericht
    • Datum der Entscheidung (bzw. des Termins)
    • Aktenzeichen


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 9 O 4238/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz. Der Hersteller muss einen VW Caddy Trendline zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
    [neu 28.04.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 9 O 6119/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz. Der Hersteller muss einen VW Passat CL Bluemotion zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Sachmangelrechte gegenüber dem freien Händler, der den Wagen verkauft hatte, waren bereits verjährt. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
    [neu 28.04.2017]


    Landgericht Hamburg, (Versäumnis-)Urteil vom 07.03.2017
    Aktenzeichen: 318 O 35/17 (nicht rechtskräftig)
    Klägerinvertreter: - (Der Ehemann der Klägerin ist Rechtsanwalt und hat sie vertreten, er möchte nicht genannt werden.)
    Besonderheit: Das Landgericht Hamburg verurteilt die VW Automobile Hamburg GmbH dazu, den Kaufpreis für einen VW Sharan 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Die Käuferin sah sich vor allem arglistig getäuscht. Hilfsweise machte sie Rechte aus dem Rücktritt vom Kaufvertrag über den Wagen geltend. Der Anwalt von VW Hamburg hatte zunächst darauf verzichtet, Klagabweisung zu beantragen. Das Gericht berücksichtigte daraufhin nur die Darstellung des Falls durch die Klägerin. Auf dieser Grundlage hielt das Gericht die Forderung für berechtigt und erlies daraufhin ein Versäumnisurteil. Dagegen hat VW Hamburg Einspruch eingelegt. Termin zur erneuten mündlichen Verhandlung des Falls ist jetzt im August.
    [neu 28.04.2017]


    Landgericht Stade, Urteil vom 08.12.2016
    Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Karch, Grabow, Röhler & Partner, Cuxhaven
    Besonderheit: Das Landgericht Stadt verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen.
    [neu 28.04.2017]


    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 9/17 vom 21.04.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):

    Dienstag, 09.05.2017, 11:00 Uhr 11 O 3813/16 (VW als Leasinggeber gegen Leasingnehmer)
    Donnerstag, 11.05.2017, 09:00 Uhr 11 O 3706/16 (Käufer gegen Autohaus)
    Donnerstag, 11.05.2017, 10:00 Uhr 11 O 3683/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    Donnerstag, 11.05.2017, 11:00 Uhr 11 O 3697/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    Donnerstag, 18.05.2017, 09:00 Uhr 3 O 1137/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    Donnerstag, 18.05.2017, 09:00 Uhr 3 O 682/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
    Donnerstag, 18.05.2017, 09:00 Uhr 3 O 1276/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
    Freitag, 19.05.2017, 09:00 Uhr 11 O 3605/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
    Freitag, 19.05.2017, 10:00 Uhr 11 O 4153/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    Freitag, 19.05.2017, 11:00 Uhr 11 O 3672/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
    Freitag, 26.05.2017, 09:00 Uhr 11 O 3705/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    Freitag, 26.05.2017, 10:00 Uhr 11 O 4093/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    Freitag, 26.05.2017 11:00 Uhr 11 O 211/17 (Klage gegen VW als Hersteller)
    Montag, 29.05.2017, 11:00 Uhr 2 O 1216/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
    Montag, 29.05.2017, 10:00 Uhr 11 O 4153/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    Dienstag, 30.05.2017, 12:00 Uhr 11 O 105/17 (VW als Leasinggeber gegen Leasingnehmer)

    Quelle:
    https://www.landgericht-braunschweig....69&_psmand=132

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Verfahren wegen Nachbesserung eines abgasmanipulierten PKW / OLG Celle

    Celle. Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am 18. Mai 2017 um 11.00 Uhr in Saal 153 über eine Klage auf Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen VW Tiguan (Aktenzeichen 7 U 28/17, Vorinstanz Landgericht Hannover).

    Der Kläger hatte von dem beklagten gewerblichen Autohändler im April 2015 einen gebrauchten VW Tiguan, Baujahr 2008, erworben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor eingebaut, dessen Software die Stickoxydwerte im Prüflaufstand unzulässig mit Hilfe einer Abschalteinrichtung optimiert. Der Kläger hatte den Beklagten zur Mängelbeseitigung binnen einer Frist von rd. 2 Wochen aufgefordert. Dem Kläger wurde seitens des PKW-Herstellers mitgeteilt, dass eine technische Lösung erarbeitet werde und er Nachricht erhalte, wenn ein Nachbesserungstermin vereinbart werden könne. Jedenfalls bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Januar 2017 hat der Kläger keine entsprechende Mitteilung erhalten. Mit seiner Klage hat er im Wesentlichen Nachbesserung seines Fahrzeuges begehrt.

    Das Landgericht Hannover hat die Klage abgewiesen. Zwar sei der Beklagte zur Nacherfüllung verpflichtet, diese sei ihm aber vorübergehend unmöglich, weil der Beklagte selbst keine geeignete Softwarelösung erarbeiten könne.

    Quelle: https://www.oberlandesgericht-celle.n...kw-153570.html

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Folgende Info ist bereits älter, aber bis zum Termin dauert es noch (es hat ggf. nicht direkt mit dem VW-Abgasskandal zu tun - zur Prüfung fehlt mir die Zeit):


    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW
    Termine zur mündlichen Verhandlung verlegt


    CELLE. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 4. Januar 2017 (13 Kap 1/16) die ursprünglich für Juli und August 2017 anberaumten Termine zur mündlichen Verhandlung aufgehoben.

    Die Verhandlung im Musterverfahren über verschiedene Feststellungsziele von 42 Klägern beim Landgericht Hannover anhängiger und zwischenzeitlich ausgesetzter Klageverfahren (18 O 159/13, 18 O 333/14, 18 O 89/15, 18 O 96/15, 18 O 174/15 und 18 O 175/15, vgl. Pressemitteilung vom 12. Dezember 2016) soll jetzt am 1. September 2017 (nicht wie zunächst versehentlich mitgeteilt am 12. Oktober 2017) im Saal 127 des Landgerichts Hannover beginnen.

    Mit der Terminsverlegung ist der Senat einem Antrag der Musterklägerin gefolgt.

    Ein eventuelles Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter wird rechtzeitig bekannt gegeben.

    (17.01.2017)

    Quelle: https://www.oberlandesgericht-celle.n...w--150171.html

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Ganz großes Kino:


    Urteil gegen die VW AG:

    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 2404/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen VW Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG.
    Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
    [neu 02.05.2017]


    In demselben Verfahren Urteil gegen den Auto-Händler:

    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 2404/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen VW Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 02.05.2017]


    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Anbei weitere Urteile, die gerade bei test.de erwähnt wurden. Es ist zu beachten, dass bei den Urteilen des LG Baden-Baden sowohl die VW AG als auch der betroffene Autohändler verurteilt wurden. Ob die Klagen auch gegen beide gerichtet waren, habe ich auf die Schnelle nicht prüfen können. Mich erstaunt indes etwas, dass hier die örtliche Zuständigkeit offenbar keine Rolle spielte, denn für die VW AG müsste m.E. das LG Braunschweig zuständig sein.

    Falls jemand mehr dazu weiß, wäre eine entsprechende Mitteilung in einem eigenen Beitrag unten sehr nett.

    Übrigens: Hier schreibt außer mir niemand. Traut Ihr Euch nicht?


    Klagen von Autobesitzern gegen die VW AG bzw. Verurteilungen der VW AG:


    Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines Audi Avant Ambition 2.0 TDI den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 200 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
    [neu 04.05.2017]


    Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 3 O 163/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines VW Touran 1.6 TDI den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
    [neu 04.05.2017]


    Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 3 O 387/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines VW Golf Variant 1.6 TDI den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 270 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
    [neu 04.05.2017]


    Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler bzw. Verurteilungen von Autohändlern:


    Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen freien Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen Audi Avant Ambition 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 200 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf unzumutbar lange warten müssen. Außerdem sei das Vertrauen in den Hersteller nachhaltig erschüttert. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 04.05.2017]


    Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 3 O 163/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen freien Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen Audi Touran 1.6 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf unzumutbar lange warten müssen. Außerdem sei das Vertrauen in den Hersteller nachhaltig erschüttert. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 04.05.2017]


    Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 3 O 387/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen freien Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Golf Variant 1.6 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 270 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf unzumutbar lange warten müssen. Außerdem sei das Vertrauen in den Hersteller nachhaltig erschüttert. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 04.05.2017]


    Landgericht Würzburg, Urteil vom 26.04.2017
    Aktenzeichen: 73 O 1457/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Ein Audi- und VW-Vertragshändler muss den Kaufpreis für einen Audi Q5 mit 2.0 TDI-Motor abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens durch den Hersteller zu verweisen, der den Skandal zu verantworten hat. Der Rücktritt war daher nach Ansicht des Gerichts wirksam.
    [neu 04.05.2017]

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Es folgen weitere Urteile. Es gilt wieder, dass in einigen Urteilen die VW AG und gleichzeitig der Autohändler verurteilt wurden. Die Beschreibungen unter "Besonderheit" können entsprechend zu demselben Aktenzeichen unterschiedlich ausfallen - je nach dem, was test.de zur VW AG bzw. zum Autohändler formuliert hat.


    Klagen von Autobesitzern gegen die VW AG bzw. Verurteilungen der VW AG:


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 9 O 3631/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen VW Golf Plus 1.6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 3707/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Skoda Octavia zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 5990/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 6120/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Audi Q5 2.0 TDI quattro zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 6196/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen VW Passat 2.0 TDI Variant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 9 O 7324/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
    [neu 05.05.2017]


    Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler bzw. Verurteilungen von Autohändlern:


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 9 O 3631/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen VW Golf Plus 1.6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 3707/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Skoda Octavia zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 5990/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 6120/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Audi Q5 2.0 TDI quattro zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 8 O 6196/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen VW Passat 2.0 TDI Variant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 05.05.2017]


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
    Aktenzeichen: 9 O 7324/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 05.05.2017]


    Klagen von Aktionären gegen die VW AG:


    Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2017
    Aktenzeichen: 3 Kap 1/16
    Musterklägervertreter: Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchtellinsfurt
    Besonderheit: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Investmentgesellschaft Deka Investment GmbH zur Musterklägerin bestimmt. Alle anderen Verfahren werden ausgesetzt und die Kläger im Musterfeststellungsverfahren beigeladen. Aktionäre, die vor dem Bekanntwerden des VW-Skandals Stamm- oder Vorzugsaktien des Unternehmens erworben und noch nicht Klage erhoben haben, können über einen Rechtsanwalt ebenfalls Ansprüche anmelden. Der Gericht klärt im Musterverfahren alle für Schadenersatzansprüche von Aktionären wegen des VW-Skandals erheblichen Rechtsfragen verbindlich für alle Fälle. Folgenden Zeitplan hat das Gericht festgelegt: Bis Ende dieses Jahres sollen alle Beteiligten schriftlich Stellung nehmen. Die mündliche Verhandlung soll Anfang des Jahres 2018 beginnen.
    [neu 05.05.2017]

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2017
    Aktenzeichen: 2-04 O 220/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Audi-Vertragshändler, den Kaufpreis für einen Audi Q3 2.0 TDI quattro abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Käufer durfte vom Kaufvertrag zurücktreten ohne zuvor Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen. Die Nachrüstung sei dem berechtigten Verdacht ausgesetzt, Folgeprobleme nach sich zu ziehen.
    [neu 08.05.2017]

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Landgericht Wuppertal, Urteil vom 26.04.2017
    Aktenzeichen: 3 O 156/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG als Verkäuferin eines VW Tiguan Cup 4Motion 2.0 TDI. Der Wagen sei wegen der illegalen Motorsteuerung mangelhaft. Eine Frist für die Nacherfüllung zu setzen, sei entbehrlich gewesen; „Eine Nachbesserung war der Klägerin zum Zeitpunkt des Rücktritts aufgrund des nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses unzumutbar“, heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich. VW habe der Klägerin den Mangel arglistig verschwiegen. Volkswagen muss jetzt den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage von 250 000 Kilometern Gesamtlaufleistung errechneten Nutzungsentschädigung erstatten.
    [neu 10.05.2017]

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    Landgericht Kiel, Urteil vom 10.05.2017
    Aktenzeichen: 17 O 258/16
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen hat. Außerdem muss sie die Kosten des Stichentscheids ausgleichen.
    [neu 11.05.2017]

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    OLG Stuttgart verhandelt Klage gegen Autohaus

    STUTTGART (dpa-AFX) - In einem Verfahren im Diesel-Abgasskandal wollen sich ein eigenständiger Volkswagen -Vertragshändler und ein Käufer eines Touran um eine außergerichtliche Einigung bemühen.
    ...
    Kommt es zu keiner Einigung, will das Gericht am 4. Juli eine Entscheidung verkünden.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.onvista.de/news/vw-diesel...ohaus-61990111

    Schade, dass - wie so oft bei solchen Meldungen - kein Aktenzeichen angegeben wird.

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Landgericht Mosbach, Urteil vom 04.11.2016
    Aktenzeichen: 2 O 62/16
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen hat. Außerdem muss sie die Kosten des Stichentscheids ausgleichen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Arag hatte Berufung eingelegt, hat sie aber wieder zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe ihr signalisiert hatte: Die Verurteilung geht Ordnung und wird Bestand haben. Details dazu im Bericht der Anwälte des Klägers.
    [neu 11.05.2017 Rechtskraft nach Rücknahme der Berufung]

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Ein Urteil gegen die VW AG sowie gegen den Autohändler (von test.de separat dargestellt):


    Landgericht Osnabrück
    , Urteil vom 09.05.2017
    Aktenzeichen: 5 O 1198/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines VW Golf Variant 1.6 TDI Trendline den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
    [neu 12.05.2017]


    Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017
    Aktenzeichen: 5 O 1198/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Golf Variant 1.6 TDI Trendline abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf eine unbestimmte Zeit lang warten müssen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
    [neu 12.05.2017]

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Landgericht Zwickau, Urteil vom 12.05.2017
    Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, dem Kläger einen fabrikneuen Skoda Octavia Combi 2.0 TDI mit korrekter Motorsteuerung zu liefern. Gekauft hatte der Kläger seinen Wagen bereits im Jahr 2010. Das Gericht hielt ihn wegen der Abschaltung der Abgasreinigung für mangelhaft; der Wagen habe nicht die übliche Beschaffenheit. Der Kläger könne daher Neulieferung verlangen. Eine Nutzungsentschädigung für die mit dem alten Wagen gefahrenen Kilometer braucht er sich nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht anrechnen zu lassen. Eigentlich war die Sachmangelrechte des Klägers längst verjährt. Der Autohändler hatte jedoch wie von VW empfohlen darauf verzichtet, die Einrede der Verjährung zu erheben.
    [neu 15.05.2017]

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    OLG Hamm (28 U 106/16) Vergleich: VW Passat zurück

    Das OLG Hamm (28 U 106/16) stellte die Beweislastumkehr in Aussicht, nachdem der Kläger in 1. Instanz (LG Paderborn, Urteil vom 02.05.2016 - 4 O 33/16) unterlegen hatte und in Berufung gegangen war. Das OLG verschob den Verkündungstermin auf den 13.06.2017. Wie der Rechtsanwalt des Klägers nun mitteilte, sei ein Vergleich so gut wie abgeschlossen.

    Quelle:
    https://www.nw.de/nachrichten/wirtsch...n-zurueck.html

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    Zu folgendem Urteil liegt die Urteilsbegründung im Volltext vor:

    LG Hagen, 16.03.2017 - 4 O 93/16 -

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    OLG Celle (7 U 28/17): Termin der mündlichen Verhandlung verschoben auf 07.09.2017

    Der für den 18.05.2017 anberaumte Termin ist auf den 07.09. verschoben worden. Wahrscheinlich finden Vergleichsverhandlungen statt. Allerdings sind knapp 4 Monate doch eine beachtliche Zeit.

    Siehe Presse-Informationen des OLG:
    https://www.oberlandesgericht-celle.n...kw-153570.html
    https://www.oberlandesgericht-celle.n...kw-153776.html

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16:
    Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller eines manipulierten Dieselfahrzeugs.

    Quelle: https://dejure.org/2017,15544
    Volltext: https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=22320

    Leitsätze

    1. Dem Erwerber eines Dieselkraftwagens steht gegen den Hersteller ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB zu, wenn dieser das Fahrzeug unter Verschweigen einer gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung in den Verkehr bringt, die dazu führt, dass eine Schadstoffmessung im Neuen Europäischen Fahrzyklus erkannt wird und die Abgaswerte dann, im Gegensatz zum Betrieb im Straßenverkehr, optimiert werden.

    2. Der Hersteller kann nicht mit Nichtwissen oder "Noch-Nicht-Wissen" bestreiten, dass die Softwareprogrammierung mit Kenntnis des Vorstands erfolgte.

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    LG Köln, 18.05.2017 - 2 O 422/16 -
    Volltext mit der Urteilsbegründung: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/ko..._20170518.html

    Leitsätze:

    1. Es entspricht der üblichen Beschaffenheit, dass der Motor eines Pkw die Abgasvorschriften einhält, die in den technischen Daten in den Prospekten des Pkw angegeben sind.
    2. Bei der Frage, ob die Nichteinhaltung von Abgasvorschriften den Käufer zum Rücktritt berechtigt, ist eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen nötig. Dabei fallen auch solche künftigen Umstände ins Gewicht, die nicht sicher prognostiziert werden können, aber jedenfalls nicht fernliegen. Dazu zählt, dass ein EA-189-Motor nach dem Software-Update eine geringere Haltbarkeit aufweisen und das Fahrzeug mit einem Makel, der den Wiederverkaufswert mindert, behaftet sein kann.
    3. Für den Käufer eines Pkw mit EA-189-Motor ist eine Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar. Dies folgt unter anderem daraus, dass die Herstellerin des Motors arglistig gehandelt hat. Der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Käufers schlägt auch auf dessen Verhältnis zur Verkäuferin durch, weil diese zur Nachbesserung auf das von der Herstellerin entwickelte Software-Update angewiesen ist.

  21. Avatar von Sparky-2017
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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Ich persönlich finde das Kesseltreiben gegen Vw schon sehr Grenzwertig.

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