Gerichtsentscheidungen und Termine

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    Standard Gerichtsentscheidungen und Termine

    Eine Übersicht zu verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen bei test.de wird dort fortlaufend aktualisiert und ist gegliedert in:

    • Klagen von Autobesitzern
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Autohändler
      • gegen Rechtsschutzversicherer

    • Klagen von Aktionären
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Rechtsschutzversicherer



    Falls Ihr neue Kenntnisse über weitere Gerichtsentstermine oder Entscheidungen habt, beschreibt sie bitte in diesem Thread hier - idealerweise mit folgenden Angaben:

    • Gericht
    • Datum der Entscheidung (bzw. des Termins)
    • Aktenzeichen


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Erinnerung - Urteilsverkündung kommenden Freitag:
    Arnsberg: Sieben Klagen nach VW-Abgasskandal


    Von Arndt Brunnert


    • Sieben Klagen zum VW-Abgasskandal vor dem Landgericht Arnsberg
    • Richter befassen sich am Freitag (03.03.2017) mit den Fällen
    • Mehrere Käufer verklagen Autohäuser oder den VW-Konzern
    • Sie fordern Schadenersatz, neue Autos oder die Rückgabe ihrer Wagen
      ...
      Verklagt haben die Käufer Autohäuser und in zwei Fällen auch den Konzern selbst. Der bestreitet negative Folgen der Nachrüstung. Möglicherweise wird das Gericht auch Gutachter damit beauftragen, die Folgen der Nachrüstung zu untersuchen.

    Mehr dazu dort:
    https://www1.wdr.de/nachrichten/westf...sberg-100.html


    Edit:
    Die Urteilsverkündung ist für den 24.03.2017 geplant:
    https://www.radiosauerland.de/sauerla...4d0ae4a99.html

    Hoffentlich werden die Urteile dann auch veröffentlicht. Falls nicht, kann man ggf. bei der Geschäftsstelle des LG anonymisierte Abschriften erbitten.

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Über 20 Verfahren am LG Mönchengladbach anhängig:

    Dieselfahrer verklagt VW und Vertragshändler

    Mönchengladbach. Mit einem Fall im sogenannten Abgasskandal wird sich jetzt auch das Mönchengladbacher Landgericht beschäftigen müssen.


    Am Donnerstag, 23. März, gibt es einen Güte- und Verhandlungstermin vor der 10. Zivilkammer. Der Käufer eines VW-Diesel-Fahrzeugs will sein Geld zurück und verklagte deshalb VW und einen Vertragshändler. Er ist nicht der Einzige. Zurzeit seien etwa 20 weitere Verfahren am Mönchengladbacher Landgericht anhängig, sagt Sprecher Jan-Philip Schreiber.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.rp-online.de/nrw/staedte/...-aid-1.6702763

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    LG Offenburg, 21.03.2017 - 3 O 77/16:
    Händler muss neuen VW Tiguan liefern gegen Rückgabe des manipulierten PKW ohne Nutzungsentschädigung

    Mehr dazu dort:
    https://www.presseportal.de/pm/105254/3591607

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Abgasaffäre: Händler soll Škoda zurücknehmen

    Das Landgericht Neuruppin verhandelt einen ersten Fall in der Diesel-Affäre des VW-Konzerns. Die Käuferin eines Škoda fordert von ihrem Autohaus in Neuruppin, dass es den Wagen mit der „Schummelsoftware“ zurücknimmt. Auch das Gericht riet dem Autohaus, genau das zu tun. Ein Urteil gibt es in diesem Fall noch nicht.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.maz-online.de/Lokales/Ost...-zuruecknehmen

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Am LG Arnsberg war in 7 Fällen verhandelt werden; in allen Fällen sollte es am 24.03.2017 eine Entscheidung geben.
    Quelle: https://www.radiosauerland.de/sauerla...4d0ae4a99.html

    Am 24.03.2017 wurden nun 4 Urteile verkündet. Das LG Arnsberg hat entschieden, dass die Autobesitzer den Kaufpreis zurückbekommen.
    Quelle (leider sehr dürftig): https://www.radiosauerland.de/sauerla...b4bf758f7.html

    Beim LG Arnsberg werden für den 24.03.2017 sieben Verkündungstermine (alle um 12:15 Uhr) aufgelistet mit den folgenden Az.:
    I-2 O 213/16
    I-2 O 215/16
    I-2 O 218/16
    I-2 O 224/16
    I-2 O 234/16
    I-2 O 254/16
    I-2 O 375/16

    Ich nehme an, dass diese Az. zu den zuvor genannten Verhandlungen gehören. Leider bleibt unklar, welche Az. zu den Urteilsverkündungen gehören und was mit den restlichen drei Verhandlungen los ist:
    https://www.lg-arnsberg.nrw.de/behoerde/sitzungstermine


    PS:
    Zwei Klagen gegen die Volkswagen AG wurden wohl außergerichtlich beigelegt. Über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart. Damit sind sechs von sieben Klagen erledigt (Mitteilung eines Mitstreiters).

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Dazu passend das Update von test.de in der Chronik der Ereignisse:


    24.03.2017 Erneut herbe juristische Schlappe für den Volkswagenkonzern und seine Händler: Das Landgericht Arnsberg hat heute fünf Urteile verkündet, wonach Händler Skandalautos zurückzunehmen haben und entweder den Kaufpreis erstatten oder einen neuen Wagen liefern müssen. In einem der Fälle war gleichzeitig auch VW direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Zu dieser Forderung fiel noch kein Urteil. Das Gericht gab VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen. In zwei weiteren Fällen hat das Gericht Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie jetzt über einen Vergleich. In beiden Fällen war VW direkt als Verkäufer von Skandalautos verklagt.


    Sowie in der Liste der verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen:

    Zu Klagen von Autobesitzern...
    ...gegen die Volkswagen AG

    Landgericht Arnsberg, (Auflagen-)Beschluss vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 234/16
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler zur Sachmangelhaftung wegen eines VW Golf TDI. Er muss das Skandalauto zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.Gleichzeitig war in diesem Verfahren VW auch noch als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Wegen dieser Klage gab das Gericht VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen.
    [neu 24.03.2017]


    Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 213/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Noch unbekannt, bitte melden
    Besonderheit: Das Gericht hat das Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie über einen Vergleich. Verklagt war VW direkt als Verkäufer eines Skandalautos.
    [neu 24.03.2017]


    Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 218/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Noch unbekannt, bitte melden
    Besonderheit: Das Gericht hat das Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie über einen Vergleich. Verklagt war VW direkt als Verkäufer eines Skandalautos.
    [neu 24.03.2017]


    Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 215/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandalauto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
    [neu 24.03.2017]


    Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 224/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Götz Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandalauto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
    [neu 24.03.2017]


    Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 254/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandalauto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
    [neu 24.03.2017]


    Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 375/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, dem Käufer Zug um Zug gegen Rückgabe des alten einen neuen VW Passat mit korrekter Abgasreinigung zu liefern.
    [neu 24.03.2017]


    Landgericht Arnsberg, (Teil-)Urteil vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 234/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler zur Sachmangelhaftung wegen eines VW Golf TDI. Er muss das Skandalauto zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Gleichzeitig war in diesem Verfahren VW auch noch als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Wegen dieser Klage gab das Gericht VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen.
    [neu 24.03.2017]


    PS:
    Zu den vom LG Arnsberg bereits verkündeten 5 Urteilen gibt es inzwischen auch entsprechende Einträge bei dejure.org. Ggf. werden in den kommenden Wochen dort auch die Urteilsbegründungen (Volltexte) verfügbar sein, wenn die Prozessbevollmächtigten der Kläger dies veranlassen.

    LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 254/16
    LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 234/16
    LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 224/15
    LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 215/16

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Landgericht Hagen, Urteil vom 16.03.2017
    Aktenzeichen: 4 O 93/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
    Besonderheit: Es ging um einen Tiguan 1.6 TDI Bluemotion, den VW direkt an den Kläger verkauft hatte. Das Landgericht billigte den bereits im Januar 2016 erklärten Rücktritt des Klägers und verurteilte VW zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Ein Aufforderung zur Nacherfüllung mit Fristsetzung sei entbehrlich gewesen; VW wäre wegen der fehlenden Freigabe der Änderungen im Motor und an der Motorsteuerung nicht in der Lage gewesen, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
    [neu 27.03.2017]

    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Der VW-Abgasskandal sorgt am Landgericht Aachen für eine Prozesswelle. Derzeit laufen dort mehr als 40 Zivilverfahren. Die meisten Kläger fordern von hiesigen Händlern und der Volkswagen AG den Rückkauf ihres Autos.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www1.wdr.de/nachrichten/vw-ab...achen-100.html

    Falls jemand Näheres zu diesen Verfahren weiß (Az., Verhandlungstermine, etc.), bitte hier melden. Danke.

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Gericht lehnt Verkaufsverbot für Dieselautos ab

    Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Verkaufsstopp für Diesel-Autos mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Die Richter fanden gleich zwei Argumente gegen das Verbot.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-14946747.html


    Hier die Hintergrundinfo dazu (ich nehme an, dass es um eines der beiden Az. oder gar beide geht):

    VG Schleswig - 3 A 26/17 und 3 A 30/17:
    Ein Sprecher des zuständigen Verwaltungsgerichts Schleswig konnte einen Eingang der Klage der Umwelthilfe noch nicht bestätigen. Dort sind bereits zwei andere Klagen der Organisation gegen das Bundesamt anhängig. "Ein Termin steht aber noch nicht fest."

    Die Umwelthilfe will das KBA mit einer anderen Klage aus dem Oktober 2016 dazu verpflichten, die Typzulassung für ein Modell des Opel-"Insignia" zurückzunehmen (Az.: 3 A 26/17 und 3 A 30/17). Eine dritte Klage der Organisation aus dem Januar 2016 zielt dagegen darauf ab, Akteneinsicht im Falle der Rückruf-Anordnung für VW-Dieselfahrzeuge zu erhalten (Az. 6 A 48/16).
    Quelle:
    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Umwelt...e19745188.html

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    LG Offenburg, 21.3.17 - 3 O 77/16: kein Wertersatz (d.h. der Verbraucher muss sich keinen Gebrauchsvorteil bzw. Wertersatz für gefahrene km abziehen lassen)

    Nach dem LG Offenburg (Urteil vom 21.03.2017 - 3 O 77/16) stehe dem Beklagten ein Anspruch auf Wertersatz für die vom Kläger bezogenen Nutzungen nach § 474 I, V BGB nicht zu, da es sich bei dem Geschädigten unstreitig um einen Verbraucher handle.

    Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ne...ng_102116.html

    Damit kommt es zu demselben Schluss wie bereits zuvor das LG Regensburg (Urteil vom 04.01.2017 - 7 O 967/16).
    Nutzungsersatz nach §§ 439 IV, 346 II 1 Nr. 1 BGB schuldet der Kläger nicht, weil es sich bei dem streitgegenständlichen Kaufvertrag um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB handelt. Auf solche Verträge ist § 439 IV BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen weder herauszugeben sind noch deren Wert zu ersetzen ist (§ 474 V 1 BGB).
    Quelle: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/191078 => PDF Seite 9/12

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    Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017
    Aktenzeichen: 4 O 118/16 (nicht rechtskräftig) [Anm.: Über den Link beim Az. gelangt man auch zum Volltext des Urteils.]
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
    Besonderheit: Die zweite Verurteilung von VW als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Wie das Landgericht Hildesheim urteilt das Landgericht in Karlsruhe: VW kann sich nicht damit entlasten, dass ungeklärt ist, wann der Vorstand vom Skandal erfahren hat. Das Unternehmen muss detailliert vortragen, wer wann entschieden hat, die für die Zulassung notwendige Abgasreinigung im Fahrbetrieb automatisch abzuschalten, und wann die Unternehmensführung davon erfuhr. VW muss jetzt den Kaufpreis für einen VW-Passat (37 400 Euro) abzüglich einer Nutzungsentschädigung (für 80 000 Kilometer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung des Wagens von 300 000 Kilometer, also 37 400 ./. 300 000 Kilometer 80 000 Kilometer = rund 9 950 Euro) zahlen. Gleichzeitig war nach Rücktritt vom Kaufvertrag der Händler verklagt, siehe unten in der Liste mit Urteilen gegen Autohändler. Das Gericht verurteilte ihn und VW als Gesamtschuldner. Das heißt: Der Kläger kann die Zahlung nach seiner Wahl von VW oder vom Händler, aber nur ein Mal verlangen. Händler und VW müssen sich dann intern einigen, wer am Ende welchen Teil zu zahlen hat.
    [neu 30.03.2017]

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    Terminübersicht: Klagen von Pkw-Käufern („Diesel-Thematik") für April 2017

    Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 5/17 vom 16.03.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):


    • Montag, 03.04.2017, 13:00 Uhr 6 O 184/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    • Dienstag, 04.04.2017, 11:00 Uhr 7 O 53/16 (Käufer gegen VW Versicherung AG)
    • Montag, 24.04.2017, 10.00 Uhr 8 O 1633/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    • Montag, 24.04.2017, 10.30 Uhr 8 O 3604/16 (Käufer gegen Verkäufer und VW als Hersteller)
    • Montag, 24.04.2017, 11.00 Uhr 8 O 3689/16 (Käufer gegen Verkäufer und VW als Hersteller)
    • Montag, 24.04,2017, 09:00 4 O 793/16 (Käufer gegen Verkäufer und VW als Hersteller)
    • Montag, 24.04.2017, 13.30 Uhr 9 O 2798/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
    • Dienstag, 25.04.2017, 11:30 Uhr 11 O 4/17 (Käufer gegen Verkäufer)
    • Dienstag, 25.04.2017, 13.00 Uhr 11 O 3993/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
    • Mittwoch, 26.04.2017, 13.00 Uhr 4 O 575/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
    • Mittwoch, 26.04.2017, 14.00 Uhr 4 O 581/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)



    Der Sitzungssaal wird jeweils am Morgen des Sitzungstages durch Aushang im Foyer bekannt gegeben. Aus der 1. Ziffer des jeweiligen Aktenzeichens ergibt sich die zuständige Zivilkammer.

    Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen im Gebäude des Landgerichts Braunschweig nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung sollte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bei dem Pressesprecher/der Pressesprecherin oder seinem Vertreter/seiner Vertreterin beantragt werden.

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    OLG München, Beschluss 23.03.2017 - 3 U 4316/16 (Vorinstanz: LG Traunstein, 10.10.2016 - 3 O 709/16 - https://dejure.org/2016,50253):

    Schön, dass es vor der Beendigung des Verfahrens ohne Urteil wenigstens noch diesen Beschluss des OLG gibt - Volltext dort:
    https://dejure.org/2017,8316

    "Leitsätze:
    1. Regelmäßig sind der beklagten Partei, die durch Erfüllung der streitgegenständlichen Ansprüche das erledigende Ereignis herbeigeführt hat, die Kosten des Verfahrens zu überbürden, da sie sich durch dieses Verhalten gleichsam freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat. (redaktioneller Leitsatz)
    2. Ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, ist - schon aufgrund der drohenden Entziehung der Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt - mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 3 BGB. (redaktioneller Leitsatz)

    Tenor:
    1. Die Beklagte hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
    2. Der Streitwert wird auf 15.900,00 € festgesetzt.
    3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

    Gründe:
    1. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO.
    2. Die Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
    3. Das Gericht hat deshalb unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen darüber zu entscheiden, wie die Kosten des Rechtsstreits zu verteilen sind.
    4. Vorliegend sind der beklagten Partei die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
    ..."

    Mehr aus dem Beschluss (sehr aufschlussreich) ist dort nachzulesen:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content...ookieSupport=1

    Schön, dass sich das OLG trotz der Erledigt-Erklärung noch so detailliert mit dem Verfahren auseinandergesetzt und dies publiziert hat. Ob daraus eine Tendenz für ähnliche Fälle abgeleitet werden kann?

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    LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16:

    "Volkswagen muss Kläger Schadensersatz zahlen

    Das Landgericht Kleve gab einem VW-Kunden recht, der von Volkswagen Schadensersatz für sein manipuliertes Dieselauto forderte - und bezog sich dabei erstmals auf Europarecht. Das könnte weitere Klagen begünstigen.
    ..."

    Mehr dazu dort:
    https://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1141377.html
    https://www.vw-schaden.de/aktuelles/...n-vorschriften

    Das Urteil wird auf der zuvor verlinkten Seite der Kanzlei zum Download angeboten:
    https://www.vw-schaden.de/sites/defa...3_o_252-16.pdf

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    Inzwischen sind die Entscheidungen der LGs Kleve und Offenburg mit den Volltexten bei dejure verlinkt:
    LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16
    LG Offenburg, 21.03.2017 - 3 O 77/16 (kein Wertersatz)

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Das u.g. Zitat stammt aus dem Cache (die Original-Seite wurde - warum auch immer - vom Netz genommen):
    https://webcache.googleusercontent.c...z-8071468.html

    Schummelsoftware für Dieselmotoren

    VW-Händler muss zahlen



    Kempten – Ist ein Diesel-Fahrzeug von VW mit Schummelsoftware mangelhaft und im Wert gemindert?



    Dieser Frage ging kürzlich das Landgericht Kempten in einer mündlichen Verhandlung nach. Der Besitzer eines VW-Tiguan, Baujahr 2012, hatte einen Allgäuer VW-Vertragshändler auf Schadensersatz verklagt – und bekam vom Gericht nun zum Teil Recht.


    Der Kunde verlangte die Neulieferung eines mangelfreien, sprich neuen VW Tiguan. Das Gericht wies die Klage teilweise zurück, verurteilte den Autohändler jedoch dazu, dem Kläger einen Schadenersatz von 3.687,06 Euro zu zahlen.


    Der Kläger hatte im August 2011 einen neuen VW Tiguan zu einem Kaufpreis von rund 36.000 Euro beim beklagten VW-Autohaus bestellt. Das Gericht bestätigte, dass das Fahrzeug, als es in den Besitz des Klägers überging, tatsächlich mangelhaft war.


    Es genüge nicht, dass ein Fahrzeug technisch sicher und fahrbereit sei. Denn im neuen VW Tiguan des Klägers war, wie in vielen vergleichbaren VW-Fahrzeugen, besagte Schummelsoftware installiert, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb einen niedrigeren Schadstoffausstoß vortäuscht, als tatsächlich entstand.


    Ersatzanspruch erlischt



    Im realen Fahrbetrieb übersteigt das Auto die vorgegebenen Grenzwerte um ein Vielfaches. Daher, so der Kläger, sei das Fahrzeug schadhaft und erheblich wertvermindert. Auch das Aufspielen eines Software-Updates, das dem Kläger 2016 angeboten wurde, stelle keine taugliche Nachbesserung dar.


    Kein neues Auto



    Dem widersprach der beklagte Allgäuer VW-Autohändler, der das Software-Update für eine erfolgreiche Nachbesserung und die Neulieferung eines Fahrzeugs für unverhältnismäßig hielt.


    Pech für den Kläger war allerdings, dass sein schadhaftes Fahrzeugmodell heute von VW so nicht mehr gebaut wird. Damit erlischt auch der Anspruch auf Ersatz eines identischen, gleichwertigen Autos derselben Fahrzeuggattung.


    Daher begründeten die Richter, die Klage abzuweisen damit, dass deren Erfüllung mittlerweile unmöglich sei. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Produktion.


    Er könne jedoch die Rückzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises (damit 3.687,06 Euro) beim beklagten Autohändler einfordern. Denn dem Fahrzeug bleibe der Mangel anhaften, dass es ein Auto des so genannten Abgasskandals sei. Das Kemptener Gericht gab außerdem dem Kläger recht, dass sich dies bei künftigen Verkaufsverhandlungen spürbar negativ auf den Wiederverkaufspreis auswirken werde.


    ah
    Ob der Kläger sich damit zufrieden gibt oder in Berufung geht? Falls jemand das Aktenzeichen kennt, bitte melden. Danke.

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    Zitat Zitat von eugh
    OLG München, Beschluss 23.03.2017 - 3 U 4316/16 (Vorinstanz: LG Traunstein, 10.10.2016 - 3 O 709/16 - https://dejure.org/2016,50253):

    Schön, dass es vor der Beendigung des Verfahrens ohne Urteil wenigstens noch diesen Beschluss des OLG gibt - Volltext dort:
    https://dejure.org/2017,8316

    "Leitsätze:
    1. Regelmäßig sind der beklagten Partei, die durch Erfüllung der streitgegenständlichen Ansprüche das erledigende Ereignis herbeigeführt hat, die Kosten des Verfahrens zu überbürden, da sie sich durch dieses Verhalten gleichsam freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat. (redaktioneller Leitsatz)
    2. Ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, ist - schon aufgrund der drohenden Entziehung der Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt - mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 3 BGB. (redaktioneller Leitsatz)

    Tenor:
    1. Die Beklagte hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
    2. Der Streitwert wird auf 15.900,00 € festgesetzt.
    3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

    Gründe:
    1. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO.
    2. Die Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
    3. Das Gericht hat deshalb unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen darüber zu entscheiden, wie die Kosten des Rechtsstreits zu verteilen sind.
    4. Vorliegend sind der beklagten Partei die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
    ..."

    Mehr aus dem Beschluss (sehr aufschlussreich) ist dort nachzulesen:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content...ookieSupport=1

    Schön, dass sich das OLG trotz der Erledigt-Erklärung noch so detailliert mit dem Verfahren auseinandergesetzt und dies publiziert hat. Ob daraus eine Tendenz für ähnliche Fälle abgeleitet werden kann?
    VW und seine Händler lassen es sich viel Geld kosten, verbraucherfreundliche Oberlandesgerichtsurteile zu verhindern. Das Oberlandesgericht München macht öffentlich, was die Anwälte hinter den Kulissen verhandelt haben: Der Käufer eines VW Golf Bluemotion TDI soll gegen Rückgabe des schon 80000 Kilometer alten Wagens den Kaufpreis abzüglich von nur 2000 Euro Nutzungsentschädigung zurück bekommen. Weitere Einzelheiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt

    Auszug daraus:
    [...]
    Viel Geld für den Kläger

    Der Kläger legte über seine Anwältin Theresia Pösl Berufung ein. Nun kam Bewegung in die Sache: Der Händler machte dem VW-Kunden ein großzügiges Angebot: Gegen Rückgabe des Wagens werde er den Kaufpreis abzüglich 2 000 Euro Nutzungsentschädigung erstatten. Das ist mehr, als der Mann für den Wagen, der bereits mehr als 80 000 Kilometer auf dem Buckel hatte, überhaupt gefordert hatte. Offenbar wollten Händler und VW ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts München verhindern. Der VW-Kunde nahm das Angebot an. „Vergleich“ nennen Juristen eine solche Einigung im Gerichtsverfahren.

    Wohl Pflicht zur Verschwiegenheit

    Soweit so gut. Und wohl auch kein Einzelfall: Im Zuge der VW-Affäre haben verschiedene Oberlandesgerichte bereits Verhandlungstermine mit dem Hinweis auf außergerichtliche Einigungen kurzfristig abgesagt. Zu solchen „Deals“ gehört regelmäßig, dass Kläger und Anwalt sich zum Stillschweigen verpflichten. VW-Händler und Volkswagen-Konzern lassen es sich offenbar viel Geld kosten, Urteile zu verhindern, die ihnen schaden könnten. Ein verbraucherfreundliches Oberlandesgerichtsurteil hat nämlich Signalwirkung. Die in erster Instanz zuständige Landgerichte orientieren sich in der Regel an den Vorgaben der Oberlandesrichter, die in zweiter Instanz ohnehin zuständig sind. Ob der Vergleich vor dem Oberlandesgericht München eine solche Klausel wirklich enthält, ist unklar, aber sehr wahrscheinlich. Jedenfalls haben weder Rechtsanwältin Pösl noch ihr Mandant unsere Fragen zum Verfahren beantwortet.

    Richter machen Deal öffentlich

    Trotzdem wurde der Deal öffentlich bekannt. Fataler Fehler der Anwälte des VW-Händlers: Sie erklärten das Verfahren vor dem Oberlandesgericht München genau wie der Kläger für erledigt, statt eine Rücknahme der Klage auszuhandeln. Die Folge: Das Gericht entscheidet in einem solchen Fall doch noch – zwar nur noch über die Kosten des Verfahrens, aber die hängen davon ab, wie das Verfahren ohne die Einigung der Parteien vermutlich ausgegangen wäre. Das Oberlandesgericht München nutzt die Gelegenheit und äußert sich deutlich: „Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein „Blue-Motion“-Golf, der (...) auf dem Rollenprüfstand einen (...) niedrigeren Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft (...) ist. Dies gilt (...) einfach deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt (...) prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis geboten ist, wenn der Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe sorgt“, heißt es im Beschluss des Gerichts wörtlich.

    Klare Ansagen von Bayern.Recht

    Die Bayern.Recht-Redaktion der Staatskanzlei in München setzt noch einen drauf: „Ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen (...) niedrigeren Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, ist – schon aufgrund der drohenden Entziehung der Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt – mangelhaft (...)“, textet sie als Leitsatz zu der Entscheidung und formuliert damit noch etwas deutlicher als das Gericht. Die Kosten des Verfahrens muss der Händler zahlen, nachdem der Wagen auch im März 2017 noch nicht nachgerüstet war. Doch das ist wohl das kleinste Übel für VW und Händler.

    Streit um Bewertung des Urteils

    VW selbst hält die Gerichtsentscheidung nicht für verallgemeinerungsfähig. „Es spricht einiges dafür, dass das Oberlandesgericht München bei seiner Ermessensentscheidung einen wesentlichen Gesichtspunkt des zugrunde liegenden Sachverhalts übersehen haben könnte“, kommentierte ein Sprecher des Konzerns die Entscheidung auf Anfrage von test.de. Ganz anders ordnen Verbraucheranwälte den Beschluss des Oberlandesgerichts München ein. „Die Entscheidung des OLG München ist ein Meilenstein in der Aufarbeitung des Abgasskandals. Diesmal ist die Taktik der Volkswagen AG, obergerichtliche Entscheidungen zu verhindern, grandios gescheitert“, sagt Christof Lehnen, Rechtsanwalt aus Trier. Besondere Sprengkraft habe eine Randnotiz, wonach sich der Händler „das Verhalten des Herstellers zurechnen lassen muss“. Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, so Lehnen, könnten Besitzer von Skandalautos selbst dann noch mit guter Aussicht auf Erfolg klagen, wenn sie den Wagen bereits 2009 gekauft haben.


    Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23.03.2017
    Aktenzeichen: 3 U 4316/16
    Klägervertreter: Mertl Pösl Rechtsanwälte, Rosenheim

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    Hier ein Hinweis auf 2 Verhandlungen bzgl. Skoda:


    LG Frankfurt/Oder - Urteilsverkündung für den 08.04.2017 geplant


    Es geht um eine Klage gegen einen Skoda-Händler auf Neulieferung. Der Verhandlungstermin war am 24.03.2017, und die Urteilsverkündung wurde für den 08.04.2017 geplant.

    Mehr dazu dort:
    https://ra-schmidt.jimdo.com/urteils...-h%C3%A4ndler/



    LG Neuruppin - Urteilsverkündung für den 08.05.2017 geplant

    Acht Wochen haben Käufer und Händler noch Zeit, sich gütlich zu einigen. Am besten, indem der Škoda-Händler den Wagen zurücknimmt, riet Richter le Claire. Kommt es dazu nicht, entscheidet das Gericht am 8. Mai.
    Mehr dazu dort:
    https://www.maz-online.de/Lokales/Ost...-zuruecknehmen

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    Oberlandesgericht Hamm, Informeller Hinweis vom 04.04.2017
    Aktenzeichen: 28 U 106/16
    Klägerinvertreter: WKF Winthuis § Collegen, Paderborn
    Besonderheit: Gestritten wurde darum, ob ein Autohändler beim Verkauf eines Skandalautos nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 von sich aus drüber informieren muss, dass bei dem Wagen die Abgasreinigung nur im Prüfstand korrekt funktioniert. Das Landgericht Paderborn hatte das noch verneint. Die Richter im 28. Senat am Oberlandesgericht in Hamm ließen erkennen: Sie sind anderer Meinung. Der Händler hätte den Käufer von sich informieren müssen und hat im Zweifel zu beweisen, dass dies geschehen ist. Ein Urteil fiel noch nicht. Es wird Mitte Mai verkündet, wenn sich die Parteien nicht zwischenzeitlich noch gütlich einigen. Die wollen jetzt verhandeln Einige weitere Details in der Pressemitteilung des Gerichts und in der Ankündigung des Verhandlungstermins.
    [neu 06.04.2017]

    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

    Weitere Hintergrund-Infos im Bericht des Westfälischen Anzeigers:
    https://www.wa.de/hamm/vw-abgasskand...m-8102881.html

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    Die Urteilsbegründung zu LG Arnsberg, 24.03.2017 - I-2 O 254/16 - liegt nun im Volltext vor. Das Urteil wird auch in der Liste von test.de aufgeführt:

    Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
    Aktenzeichen: I-2 O 254/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandalauto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
    [neu 24.03.2017]

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