Schummelsoftware für Dieselmotoren
VW-Händler muss zahlen
Kempten – Ist ein Diesel-Fahrzeug von VW mit Schummelsoftware mangelhaft und im Wert gemindert?
Dieser Frage ging kürzlich das Landgericht Kempten in einer mündlichen Verhandlung nach. Der Besitzer eines VW-Tiguan, Baujahr 2012, hatte einen Allgäuer VW-Vertragshändler auf Schadensersatz verklagt – und bekam vom Gericht nun zum Teil Recht.
Der Kunde verlangte die Neulieferung eines mangelfreien, sprich neuen VW Tiguan. Das Gericht wies die Klage teilweise zurück, verurteilte den Autohändler jedoch dazu, dem Kläger einen Schadenersatz von 3.687,06 Euro zu zahlen.
Der Kläger hatte im August 2011 einen neuen VW Tiguan zu einem Kaufpreis von rund 36.000 Euro beim beklagten VW-Autohaus bestellt. Das Gericht bestätigte, dass das Fahrzeug, als es in den Besitz des Klägers überging, tatsächlich mangelhaft war.
Es genüge nicht, dass ein Fahrzeug technisch sicher und fahrbereit sei. Denn im neuen VW Tiguan des Klägers war, wie in vielen vergleichbaren VW-Fahrzeugen, besagte Schummelsoftware installiert, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb einen niedrigeren Schadstoffausstoß vortäuscht, als tatsächlich entstand.
Ersatzanspruch erlischt
Im realen Fahrbetrieb übersteigt das Auto die vorgegebenen Grenzwerte um ein Vielfaches. Daher, so der Kläger, sei das Fahrzeug schadhaft und erheblich wertvermindert. Auch das Aufspielen eines Software-Updates, das dem Kläger 2016 angeboten wurde, stelle keine taugliche Nachbesserung dar.
Kein neues Auto
Dem widersprach der beklagte Allgäuer VW-Autohändler, der das Software-Update für eine erfolgreiche Nachbesserung und die Neulieferung eines Fahrzeugs für unverhältnismäßig hielt.
Pech für den Kläger war allerdings, dass sein schadhaftes Fahrzeugmodell heute von VW so nicht mehr gebaut wird. Damit erlischt auch der Anspruch auf Ersatz eines identischen, gleichwertigen Autos derselben Fahrzeuggattung.
Daher begründeten die Richter, die Klage abzuweisen damit, dass deren Erfüllung mittlerweile unmöglich sei. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Produktion.
Er könne jedoch die Rückzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises (damit 3.687,06 Euro) beim beklagten Autohändler einfordern. Denn dem Fahrzeug bleibe der Mangel anhaften, dass es ein Auto des so genannten Abgasskandals sei. Das Kemptener Gericht gab außerdem dem Kläger recht, dass sich dies bei künftigen Verkaufsverhandlungen spürbar negativ auf den Wiederverkaufspreis auswirken werde.
ah