Meine Frau war die letzten Jahre "normal" sozialversicherungspflichtig beschäftigt und deshalb für den von ihr abgeschlossenen Riester-Vertag unmittelbar zulagenberechtigt. Da Sie stets den erforderlichen Mindestbeitrag eingezahlt hat, hat sie immer die volle Förderung (154 € Grundzulage + 2 Kinderzulagen jeweils 300 €) erhalten.
Ab 01.01.2017 wird sie den Job aufgeben und "nur" noch Hausfrau sein.
Da damit die sozialversicherungspflicht endet entfällt auch die unmittelbare Riester- zulagenberechtigung.
Eine mittelbare Berechtigung liegt ebenfalls nicht vor, da ich keinen Riester Vertrag habe.
nun besteht ja die Möglichkeit über einen Minijob, bei dem die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht beantragt wird, wieder zum Kreis der zulagenberechtigten Personen zu gehören.
Meine Frage wäre nun: muss dieser minijob ganzjährig ausgeübt werden, oder genügt bereits ein Monat RV-Pflichtiger Minijob im Jahr 2017 um die volle riesterförderung erhalten zu können (Einzahlung des mindestbeitrags vorausgesetzt).