Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

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  1. Avatar von Uccello
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    Idee Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Hallo,
    ich muss nun nach dem Studium meine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Hierbei wird ja immer nach der Vorversicherung gefragt. Gäbe ich denn dann an, dass ich eine Vorversicherung hatte, wenn ich in einer Familienversicherung war? Wenn ich ja angebe, wird genauer nach meiner Vorversicherung gefragt und wer diese gekündigt hat. Aber eigentlich hat ja niemand gekündigt... Nun bin ich etwas verwirrt, was ich am Besten angeben soll.
    Über Hilfe wäre ich dankbar!

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Nein. Keine Angabe einer Familienversicherunh

  3. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Das "Nein" würde ich mir nicht so einfach machen. Oftmals ist die Frage so oder ähnlich formuliert: "Bestand in den letzten x Jahren eine gleichartige Versicherung?". Auch als mitversicherte Person ist das der Fall, dazu muss man nicht zwingend der VN gewesen sein. Zur Frage der Kündigung: Wenn die vorgegebenen Formulierungen auf dem Antragsformular nicht ausreichend sein sollten, steht es ihnen frei, eigene und ergänzende Angaben beizulegen. In diesem Fall wird eben nichts angekreuzt, sondern der Sachverhalt auf einem separaten Blatt kurz erläutert. Der Versicherer wird das schon kapieren...

  4. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Macht es denn einen Unterschied, ob eine nicht gekündigte Familienvorversicherung besteht oder nicht?

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Ja, macht es.

  6. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Mitversicherte Kinder, die bei nahezu allen Haftpflichtversicherungen nichtmals namentlich bekannt sind, sollten keine Schwierigkeiten mit einem 'Nein' haben.

  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Du kannst das gerne handhaben, wie du möchtest. Wer in der Lage ist, einen Schritt weiter zu denken, könnte darauf kommen, dass es nicht nur um Ankreuzmöglichkeiten geht, sondern schlicht und ergreifend um Mitwirkungspflichten des VN und konkrete Sanktionen bei Verletzung selbiger, darüber hinaus auch um evtl. gemeldete Schäden im Rahmen der Vorversicherung. Ob du es glaubst oder nicht: da interessiert es den Versicherer schon, wer den Schaden verursacht hat. Und es soll mitunter auch zu einem Datenaustausch der Versicherer kommen. Fakt ist und bleibt: Die Fragen des Versicherers sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Und wenn der Versicherer in diesem Zusammenhang nicht explizit fragt, ob ein Vorvertrag in der Eigenschaft als VN existierte, sollte die Frage tunlichst mit "ja" beantwortet werden. Auch wenn du den einfachen Lösungen eher zugeneigt scheinst.

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Was wäre z.B. wenn er bis zum 31.7.2016 bei seiner Familie gewohnt hat und somit bei diesen versichert war. Dann ist er ausgezogen und sucht jetzt (zum 11.11.2016) eine Haftpflichversicherung.
    Gibt er dort bei Vorversicherung Ja oder Nein an?

  9. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Gibt er dort bei Vorversicherung Ja oder Nein an?
    Wenn er den Antrag sauber aufbereiten und dem Versicherer keine offenen Flanken bieten möchte, ist er ehrlich und weist den Versicherer auf die Vorversicherung an. Möchte er das nicht und lieber im Zweifelsfall seinen Versicherungsschutz riskieren, wählt er die daukind`sche Variante.

  10. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Das ist nicht die daukindsche Variante, sondern die übliche.

  11. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Was auch immer du unter üblich verstehen möchtest. Wenn du in diesem Sinne üblich mit haarsträubend gleichsetzt, ist das wohl richtig. Allerdings gesteht ich dir natürlich gerne zu, dass du offensichtlich Vermittler bist, wenn du die "übliche" Vorgehensweise kennst. Sollte das der Fall sein, ist der mitunter schlechte Ruf der Branche ein Stück weit nachvollziehbarer.

  12. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Genau. Und wenn dem Vater die Vorversicherung aufgrund von mehreren Schadensfällen gekündigt wurde, muss der damals mitversicherte Sohn das inkl. Nennung der Policennummer angeben (auch wenn er davon gar nicht weiß, weil der Vater solche Dinge üblicherweise nicht mit seinen Kindern bespricht...)

  13. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Ich sage ja:Mache dir nicht die Mühe, weiter als von hier bis hier zu denken. Du weißt ja wahrscheinlich auch, dass üblicherweise Kinder keine Schäden verursachen. Und dann auch üblicherweise nicht als Schadenverursacher benannt werden. Und solche Daten für den nachfolgenden Versicherer üblicherweise nicht bekannt sind. Und das du üblicherweise recht behältst, auch wenn du dich üblicherweise in unsinnige Schlussfolgerungen verrennst. Ich betone noch einmal: Wer unbedingt dann Ärger mit seinem Versicherer haben möchte, wenn er ihn üblicherweise gar nicht braucht, möge deiner üblicherweise haarsträubenden "Logik" folgen.

  14. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Ganz genau. Das deliktunfähige Kind weiß dann nämlich, dass sein Papa den Vorgang bei der Haftpflicht gemeldet hat. Und sobald es dann auszieht und eine eigene Versicherung abschließt, übrigens die erste, gibt es den Vorfall bei der Frage nach Vorversicherungen an...

  15. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Haftpflicht Vorversicherung Familienversicherung

    Konstruiere dir ruhig weiter dein obskures Weltbild zusammen. Du bist der erste, der hier deliktunfähige Kinder ins Spiel bringt. Warum doch gleich? Überlege weiter. Dir fallen bestimt noch absurdere Ausreden ein. Das deliktunfähige Kind könnte im Übrigen auch den Vater fragen, wenn es denn soweit sein sollte. Ich erwähne es gerne noch einmal: Von hier bis hier. Und nicht weiter. Denn das haben wir ja schon immer so gemacht. Auch wenn es bislang immer dämlich war, es so zu machen.

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