Hi!
Ich habe mich gerade telefonisch nach einem Grundstück erkundigt. Der Eigentümer hat mir mitgeteilt, daß es für das Grundstück eine Baugenehmigung für ein EFH mit KG, EG und DG gibt, Wohnfläche gesamt: 145qm.
Was genau bedeutet das? Kann ich jetzt nur ein solches Haus darauf bauen? Eigentlich wollten wir ein Haus (evtl Fertighaus) mit max 120qm um die LABO Förderung zu bekommen...
Eine vorliegende Baugenehmigung bedeutet, wenn Sie das Grundstück kaufen, können Sie direkt (vorzugsweise nach Eigentumsübergang) mit dem Bau in der genehmigten Form beginnen.
Das ist allerdings kein MUSS.
Sollte Ihr Traumhaus der bestehenden und genehmigten Planung weitgehend entsprechen, bietet sich an eine Änderungsplanung einzureichen. Das Amt muss natürlich wieder prüfen, aber das ist ist einfacher, schneller und billiger, als eine komplett neue Bauplanung einzureichen, das geht natürlich auch.
Also prinzipiell ein Vorteil, falls diese Planung für Sie nutzbar ist. Ansonsten aus Ihrer Sicht weder Wert (bzw. Kaufpreis) erhöhend, noch senkend.
Habs mir jetzt mal angeschaut und jetzt weiß ich auch warum es mit 400€/qm so günstig ist. Es handelt sich um eine Art "L"... keine Ahnung wie man da ein Haus bauen soll! 😆
Also prinzipiell ein Vorteil, falls diese Planung für Sie nutzbar ist. Ansonsten aus Ihrer Sicht weder Wert (bzw. Kaufpreis) erhöhend, noch senkend.
mfg
Aus Sicht des Käufers vielleicht nicht, aber der Altbesitzer hat ein hübsches Sümmchen für die Planung und Genehmigung ausgegeben und möchte dieses natürlich über den Preis wieder hereinholen.