habe im April 2016 meinen aus dem Oktober 2009 stammenden Darlehensvertrag (Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem Muster) mittels meines RA widerrufen. Die Widerrufsbelehrung ist aus meiner Sicht und aus der Sicht des RA ganz klar fehlerhaft. Identische Widerrufsbelehrungen sind schon zig-fach gerichtlich pro Darlehensnehmer ausgefallen.
Erwartungsgemäß hat die Sparda den Widerruf abgelehnt (Verwirkung, Rechtsmissbrauch etc), mein Anwalt hat Klage beim LG Regensburg erhoben. Die Verhandlung wird in nächster Zeit stattfinden. Vertreten lässt sich die Sparda durch die GenoRecht in München.
Wer hat nützliche Erfahrungen mit der Sparda/Geno Recht oder dem LG Regensburg gemacht.