Sondertilgung

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  1. Avatar von Kilic
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    Standard Sondertilgung

    Hallo,

    bin hier neu und habe folgendes Problem:

    Ich habe im Jahr 2009 ein Haus gekauft und ein Hyphoteken Kredit bei der Deutschen Bank abgeschlossen. Vereinbart war eine Sondertilgung pro Jahr und eine Sollzinsbindung (4,4%) für 10 Jahre mit 1 % Tilgung.

    Das Problem:

    1. Tilgung im Jahr 2011 zu 100% in Anspruch genommen.
    2. Tilgung im Jahr 2012 zu 100% in Anspruch genommen.
    bis dahin alles gut....aber

    3. Tilgung im Jahr 2013 abgelehnt, der DB ist ein Fehler durchlaufen, im Vertrag ist es vereinbart worden das nur 1 Tilgung im Sollzinsbindungsdauer (10) Jahren möglich ist, also die 2. Tilgung war auch ein Fehler das es angenommen wurde.
    Der Berater ist auch nicht mehr bei der Bank beschäftigt, habe ihn zwar gefunden, kann sich auch daran erinnern das es definitiv pro Jahr die Rede war, aber er nichts mehr für mich machen kann.

    Hat jemand auch solche Probleme gehabt? Lohnt sich der Weg zum Rechtsanwalt?

    Jetzt schon danke für eure Hilfe!!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung

    Ein Darlehen mit einer einzigen Sondertilgung in den ersten 10 Jahren ist eher unüblich, das weiß auch die DB. Da liegt die Vermutung nah, dass es in der Tat ein Fehler war, lässt sich anhand der Refinanzierung (Margenkalkulation) seitens der Bank auch rückverfolgen. Dies gilt es mit der DB zu besprechen und darüber zu verhandeln dies nachträglich ändern zu lassen.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Sondertilgung

    @Kilic, es ist relativ einfach das nachzuvollziehen.
    Hierbei spielt es keine Rolle ob der Berater bei der DB beschäftigt war oder ein unabhängiger Vermittler.
    Denn es zählt nur das was schriftlich festgehalten worden ist.
    Deswegen die Frage: Steht im Darlehensvertrag dass Sie pro Jahr eine Sondertilgung haben?
    Dafür benötigen Sie auch keinen Rechtsanwalt sondern nur den Darlehensvertrag und eventuell einen Ergänzungsvertrag falls Sie einen erhalten haben.
    Haben Sie keinen Ergänzungsvertrag erhalten dann zählt der Darlehensvertrag.
    Dann muss man den nur anschauen wie das mit der Sondertilgung beschrieben worden ist.
    Und man muss dann anschauen wie die DB damals die Sondertilgung in 2013 schriftlich abgelehnt hat.
    Sie hat doch schriftlich abgelehnt oder?

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung

    Zitat Zitat von Kilic
    ....der DB ist ein Fehler durchlaufen, im Vertrag ist es vereinbart worden das nur 1 Tilgung im Sollzinsbindungsdauer (10) Jahren möglich ist, also die 2. Tilgung war auch ein Fehler das es angenommen wurde.
    Steht doch alles da, alles gut und verständlich beschrieben.

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