Vom Versicherungsvermittler auf Versicherungsmakler
Guten Abend Kollegen.
Ich wende mich mich heute an euch in der Hoffnung eine konkrete Antwort zu bekommen.
Ich bin selbständiger Versicherungsvermittler, als Untervertreter tätig. Nach nun fast 5 Jahren habe ich den Entschluss gefasst Versicherungsmakler zu werden. In meiner Zeit als Untervertreter habe ich für den Hauptvertreter Verträge geschrieben.
Meine frage ist ob ich diese Kunden per Willenserklärung mitnehmen darf.
Ich hoffe ich habe mich deutlich genug ausgedrückt und hoffe auf eine Antwort.
AW: Vom Versicherungsvermittler auf Versicherungsmakler
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, dann meinst du damit ob du die Kunden des bisherigen Hauptvertreters mit deren Einverständnis in deinen Kundenstamm übernehmen darfst?
Da würde ich dir aber generell raten professionellen Rat aufzusuchen; bist du dir sicher das dein bisheriger Vertrag mit der Hauptvertretung keine Klausel beinhaltet die dir so etwas untersagt?
AW: Vom Versicherungsvermittler auf Versicherungsmakler
Zitat von ZzZeppo
Hallo Perentino.
Vielen dank für die schnelle Antwort. Dies werde ich dann so machen.
jetzt hat sich bei mir ein anderes Problem ergeben.
Kann ich nach einer fristlosen Kündigung und einen eventuellen Avad Eintrag weiter in der Branche arbeiten?
Vielen dank und beste Grüße
Ich weiß zwar nicht ob das eine optimale Lösung für dich ist, in Betracht ziehen würde ich sie aber trotzdem und drum schreibe ich sie dir mal:
Hast du die fristlose Kündigung denn bereits erhalten bzw. unterschrieben? Falls nein, so würde ich deinen Arbeitgeber auf die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages ansprechen. In diesem wiederum können einzelne Dinge gesondert geregelt werden, ob darunter nun der laut dir ja noch unsichere AVAD-Eintrag fällt weiß ich nicht, aber einen Versuch ist es meiner Meinung nach wert.
Sollte das möglich sein, so müsstest du dich allerdings nochmal genau informieren. Die Inhalte des Vertrages und die einzelnen Klauseln und Abreden sind dabei entscheidend, das würde ich nur in Betracht ziehen wenn eine Weiterarbeit in dieser Branche davon abhängt. (Was ja der Fall ist bei einem AVAD-Eintrag, so wie ich das verstehe, oder?)
Ich habe mal ein wenig zu dem Thema recherchiert und bin auf diesen Artikel hier gestoßen.
AW: Vom Versicherungsvermittler auf Versicherungsmakler
Ich habe das ganze nun zum Rechtsanwalt abgegeben.
Die fristlose Kündigung wurde mir bereits vorgelegt und ich habe sie unterschrieben. Daran lässt sich nichts ändern.
Ich habe nun Kenntnis über den negativen Eintrag bei AVAD: zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen hauptvertreter und Untervertreter.
Kann ich ich mit so einem Eintrag noch in der Branche arbeiten? Würde sehr gerne weiterarbeiten! Habe den Beruf lieben gelernt.
AW: Vom Versicherungsvermittler auf Versicherungsmakler
bekommt man als makler grundgehalt oder ausschließlich die erarbeiteten provisionen ?
wenn man kündigt oder gekündigt wird, bekommt man die provisionen weiter,
oder kassiert das dann allein der "arbeitgeber" ? dies wäre unfair, dann würden die makler ständig "ausgetauscht".