Kündigung des Pfändungsschutzkontos

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  1. Avatar von Hortensienbewun
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    Standard Kündigung des Pfändungsschutzkontos

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe (hatte) ein Konto bei der Sparkasse Leipzig. Es handelt sich um ein Pfändungs-Schutzkonto. Das Konto war längere Zeit im Minus mit einem sehr geringen Betrag ( ca. 30 Euro). Trotzdem konnte ich es nicht ausgleichen, da ich im Moment mit jedem Cent rechnen mußte/muß. Es war nicht möglich.

    Nun flatterte mir eine Schreiben der Sparkasse ins Haus in dem mir mitgeteilt wird, daß das Konto gekündigt ist. Meine Frage wäre, ob man ein Pfändungs-Schutzkonto einfach so kündigen kann? Danke.

    Gruss Susanne

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Kündigung des Pfändungsschutzkontos

    Hey,

    ja, ein Pfändungsschutzkonto muss zwingend im Guthaben geführt werden. Ist dies nicht der Fall hat die Bank das recht zur Kündigung.

    Allerdings sind seit diesem Jahr alle Banken verpflichtet dir ein Girokonto einzurichten, falls du noch kein anderes besitzt. Auch die Umwandlung zum P-Konto ist dann möglich.

    Tipp: Das Jedermann / Bürgerkonto darf bei den Kontoführungsgebühren nicht viel teurer als andere Girokonten bei der Bank sein. Einige Onlinebanken (da könntest du dann eben kein Geld einzahlen) bieten also auch kostenfreie Girokonten an.

    LG

  3. Avatar von Bankenmaerchen
    Bankenmaerchen

    Standard AW: Kündigung des Pfändungsschutzkontos

    Ich stimme Escorpio zu. Ein Pfändungsschutzkonto ist im Guthaben zu führen. Eine (EU-)rechtliche Alternative, die dir nicht gekündigt werden kann, ist das EU-Basiskonto. Hier gibt es aber leider nicht immer die volle Palette an Aktivprodukten...

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