Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

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  1. Avatar von Ramm
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    Standard Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Hallo,
    ich möchte im Frühjahr eine Bestandsimmobilie bei einer neuen Bank finanzieren.
    Ich hätte jetzt gerne von meinem jetzigen Darlehnsnehmer eine Bestätigung, dass er die eingetragene Grundschuld frei gibt und das Objekt aus der Mithaftung anderer Finanzierungen nimmt.
    Trotz 2 maliger Anfrage bekomme ich nur Wischi-Waschi Aussagen, hier die 2. Antwort auf mein Begehren:
    "ich habe Ihnen in meiner letzten Mail den Ablauf dieses Weges geschildert, den wir bitte auch einhalten müssen. Ich benötige also zunächst ein Anschreiben der übernehmenden Bank, auf das wir uns beziehen können.
    Das ist nicht nur ein bloßer Formalismus, vielmehr muss uns die andere Bank genau mitteilen, was sie wollen. Des Weiteren können wir den üblichen Weg unter den Banken gehen und im sog. Treuhandwege die Ablösung und Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden vollziehen, bzw. ist hier u.a. eben auch zu klären, ob die andere Bank eine Abtretung oder Löschung der Grundschulden möchte. Es gibt keine allgemeinen Formulare oder Anschreiben für einen solchen Vorgang, die wir Ihnen im Vorfeld schicken könnten.
    Ich habe Ihnen ja beim letzten mal signalisiert, das Sie bei Ihren Planungen und Gesprächen mit anderen Banken davon ausgehen können, das wir das aller Voraussicht nach so umgesetzt bekommen.
    Ich habe dieses auch bereits mit unserer Abteilungsleitung so besprochen, muss aber dennoch den beschriebenen Weg einhalten. "

    Wie soll ich einen neuen Kreditvertrag unterschreiben, wenn ich keine verlässliche Aussage des jetzigen Darlehnsgebers habe.
    Bei Angeboten von Dr. Klein etc. wollen die vorab alle Unterlagen sowie einen Unterschriebenen Kreditantrag, und nicht einen "Termin zum Klärungsgespräch" mit meinem derzeitigen Finanzierer.

    Ist das Verhalten meiner Bank rechtens, was kann ich machen?

    Danke und viele Grüße



  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Wo ist denn dein Problem??? Dient die Immobilie noch für weitere Kredite - die mit der Umschuldung nicht abgelöst werden - als Sicherheit?

  3. Avatar von Ramm
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    Standard AW: Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Ja, bei 3 Finanzierungen sind 4 Objekte in der "Mithaftung".
    Mein Problem ist, dass ich keine klare Aussage bekomme, kann ich mit dem Status woanders unbesorgt neu Unterschreiben?
    "beim letzten mal signalisiert, das Sie bei Ihren Planungen und Gesprächen mit anderen Banken davon ausgehen können, das wir das aller Voraussicht nach so umgesetzt bekommen."

    VG

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Wenn dein Banker so von Treuhandauftrag spricht, dieses also ins Feld führt, sie aber zu der Bestätigung im Vorfeld nicht bereit sind, dann würde ich den Treuhandauftrag riskieren. Wenn die Bank den dann im Nachgang nicht annimmt, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Verbraucher dann kein Recht bekommt.

    Warum soll das Objekt überhaupt aus der Mithaftung für andere Darlehen? Abtretung der vorrangigen Grundschulden im Treuhandauftrag und was danach ist, kann dir doch egal sein und wenn es für die vorrangigen Grindschulden intern eine Einmalvalutierungserklärung gibt, dann müsste dir das ersten bekannt sein und zweitens müsste dein Banker dich darauf jetzt hinweisen und nicht in Aussicht stellen, dass ein Treuhandauftrag - weil es nunmal nicht anders geht - angenommen werden kann, sprich du erst das neue Darlehen zeichnen musst im Vorfeld, um dann zu hoffen dass der Treuhandauftrag angenommen wird. In diese Situation bringt dich die Bank ja mit diesen schwammigen Aussagen. Mach mal, wir prüfen dann, schlimmsten Falls nehmen wir nicht an und du hast ein Problem!

    Ganz ehrlich, sorry, ich würde so einen Spinner in den Arsch treten!!!

  5. Avatar von Ramm
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    Standard AW: Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wenn dein Banker so von Treuhandauftrag spricht, dieses also ins Feld führt, sie aber zu der Bestätigung im Vorfeld nicht bereit sind, dann würde ich den Treuhandauftrag riskieren. Wenn die Bank den dann im Nachgang nicht annimmt, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Verbraucher dann kein Recht bekommt.

    Warum soll das Objekt überhaupt aus der Mithaftung für andere Darlehen? Abtretung der vorrangigen Grundschulden im Treuhandauftrag und was danach ist, kann dir doch egal sein und wenn es für die vorrangigen Grindschulden intern eine Einmalvalutierungserklärung gibt, dann müsste dir das ersten bekannt sein und zweitens müsste dein Banker dich darauf jetzt hinweisen und nicht in Aussicht stellen, dass ein Treuhandauftrag - weil es nunmal nicht anders geht - angenommen werden kann, sprich du erst das neue Darlehen zeichnen musst im Vorfeld, um dann zu hoffen dass der Treuhandauftrag angenommen wird. In diese Situation bringt dich die Bank ja mit diesen schwammigen Aussagen. Mach mal, wir prüfen dann, schlimmsten Falls nehmen wir nicht an und du hast ein Problem!

    Ganz ehrlich, sorry, ich würde so einen Spinner in den Arsch treten!!!
    Vorstellen kann ich mir alles, leider und das ist mein Problem

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Vom Prinzip aber muss der neue Finanzierer absehen können, ob der Treuhandauftrag angenommen wird. Natürlich ist eine eigene Vorlast günstiger als fremde Vorlasten, wahrscheinlich hat man das Objekt als weitere Sicherheit für einen weiteren Kredit auch nur zugelassen, weil die Vorlast eine eigene ist, aber diese ganzen Spekulationen nützen nichts.

    Ihr neuer Finanzierungspartner bekommt alle relevanten Unterlagen (Grundbuchauszüge, Darlehenverträge und Werte der Immobilien) zur Verfügung gestellt, der wird schon wissen was geht und was nicht, kann die Besicherungsthematik lesen und bewerten. Zu dem wird die neue Bank ein Darlehen gar nicht bewilligen, wenn die Besicherungssituation nicht geklärt ist, in sofern sehe ich überhaupt kein Risiko.

    Ich hatte ihnen das alles mal per PN und E-Mail angeboten gehabt, ohne durchgreifende Informationen kann man nicht helfen. Gleiches gilt hier bezogen auf ihre Frage in dem Thread jetzt. Eigentlich ist das für einen Experten und Fachmann ganz schnell zu bewerten, einzuschätzen, aber dafür bedarf es der persönlichen Informationen und die geben sie nicht raus, ergo kann man ihnen nicht helfen, ist alles nur reine Spekulation, Einschätzungen und Eventualitäten.

  7. Avatar von Ramm
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    Standard AW: Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Sie sind doch jetzt nicht nachtragend, oder ? ;-)

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Übernahme der Darlehen gegen Abtretung von Grundschulden

    Nein, war nicht böse gemeint, wirklich nicht, aber ich will doch helfen und das kann ich nur, wenn ich die Situation anhand der Fakten beurteilen kann. Alles andere ist doch blablabla, das hilft ihnen nicht.

    Sie kommen dann ja doch irgdendwann Ist halt so

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