ich habe im Jahr 2004 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Derzeit überlege ich, ob ich diese wiederrufen oder beitragsfrei stellen soll.
Eckdaten:
Beginn 12.2004 mtl. Rate 50€ mit dynamischer Erhöhung 3% jährlich. Derzeit bin ich bei monatlichen Raten in Höhe von 67,20 Euro. Der Vertrag endet planmäßig 12.2033.
Meine versicherte Leistung beläuft sich auf 26.460 Euro. Aus meiner aktuellen Leistungsübersicht kann ich folgende Daten entnehmen:
"der Berechnung zugrundeliegendes Deckungskapital 8.100 Euro / garantierte Leistung bei Rückkauf 8.100 Euro / garantierte Leistung bei Beitragsfreistellung 11.919 Euro."
Weiter ist der Überischt zu entnehmen:
Wenn die gänderte Versicherung (mit der jetzigen Dynamisierung) zum 01.12.2033 abläuft, würde die Ablaufleistung nach den heutigen Überschussanteilsätzen betragen:
"Versicherungssumme 26.460€
Überschussbeteiligung Stand 12.2016 519€
Nicht garantierte zukünftige Überschussbeteiligung* 7.678€
inkl. EUR 7.241 Schlussüberschussanteile
Ablaufleistung insgesamt 34.666 Euro"
Davon ist die zukünftige jährliche Dynamik nicht berücksichtigt.
Für die jährliche Vertragsanpassung genehmigt sich die Versicherung Gebühren in Höhe von 15 Euro. Dazu jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 58 Euro. Dazu "In dem neuen Beitrag ist ein Ratenzahlungszuschlag von 3,15 Euro enthalten" Auch wenn ich aus den Unterlagen nicht entnehmen kann wie hoch die Abschlusskosten waren scheinen mir diese in einem Bereich zwischen 500 - 1000 Euro zu liegen.
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Meine Frage jetzt: Auf die Auszahlung 2033 muss ich keine Steuern zahlen. Macht es vor diesem Hintergrund Sinn die LV zu behalten? Sollte ich vll die Dynamisierung einstellen wegen der jährlichen Extrakosten? Verstehe ich es richtig, dass ich 11.919 Euro ausgezahlt bekomme 2033 wenn ich den Vertrag jetzt beitragsfrei stelle= Steuerfrei über 2%pa wären ja vll doch auch nicht so schlecht?
Macht es vor diesem Hintergrund Sinn die LV zu behalten?
Steuerfrei schön und gut. Die Ablaufleistung muss passen. Bei Kapitallebensversicherungen, die ja immer auch eine Todesfallleistung beinhalten, gilt es zu beachten, dass der Beitrag für den Risikoteil in Abzug zu bringen ist und nicht für den Sparanteil zur Verfügung steht. Daher ist auch immer interessant, wie hoch der Beitrag für die eigentliche Risikolebensversicherung ist. Naturgemäß: Je höher, desto schlechter. Die Abschlusskosten sollten dich weniger interessieren, da sie bereits getilgt sind. Weg ist weg, wobei du tendenziell mit deiner Annahme richtig liegen dürftest.
Es sollte zumindest mal in Betracht gezogen werden, ob es möglich ist den Beitrag jährlich zu zahlen, um den Ratenzahlungszuschlag zu sparen. Jeder € mehr auf der Habenseite verzinst sich zusätzlich über die Jahre und erhöht damit auch die Ablaufleistung. Zusätzlich würde ich die Versicherung um eine Übersicht bitten, wie sich die zukünftigen dynamischen Erhöhungen auswirken. Man kann davon ausgehen, dass der positive Effekt (sprich die erhöhte Ablaufleistung) im Vergleich zum erhöhten finanziellen Aufwand immer geringer wird. Sollte das der Fall sein, muss man eben rechnen, ob die Erhöhungen noch in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Darüber hinaus solltest du dich informieren, ob dein Versicherer das Recht hat, für noch ausstehende Beiträge die Rechnungsgrundlagen (insbesondere den zugrunde liegenden Rechnungszins) anzupassen. Bspw. zieht das gerade die Debeka in Betracht (zumindest bei einigen Tarifgenerationen). Das steht ihr in diesem Fall auch zu, man hat sich in Koblenz durch entsprechende Formulierungen in den Versicherungsbedingungen eine Hintertür eingebaut. Sollte das auch bei dir der Fall sein, wäre das natürlich weniger erfreulich.