Frage zu Bauspartarif

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  1. Avatar von NoPlan
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    Standard Frage zu Bauspartarif

    Hallo, ich habe 2001 einen Bausparvertrag abgeschlossen im Tarif LBS-C6. Die Bausparsumme beträgt ca. 20.451 Euro (der ungerade Betrag kommt dadurch zustande, da es damals noch 40.000 DEM waren). Eingezahlt habe ich bisher aber nur gut 1300 Euro. Verzinst wird er mit 1,5 %. Momentan überlege ich, wie es zukünftig mit dem Vertrag weitergehen soll. Dazu habe ich mir mal die Bedingungen durchgelesen und fand dort folgendes:

    "Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als drei Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen."

    Den Regelsparbeitrag, 4 Promille also 81,81 Euro, habe ich schon lange nicht mehr eingezahlt. Eine Aufforderung von der Bausparkasse kam aber bislang noch nicht. Meine Fragen dazu:

    1. Hätte die Bausparkasse tatsächlich das Recht, mir jederzeit eine Aufforderung zu schicken und mir danach zu kündigen, wenn ich nicht reagiere, auch wenn das für mich bedeuten würde, dass ich erhaltene Zulagen, wie z.B. Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie dann zurückzahlen müsste?

    2. Könnte ich aus dieser Pflicht auch ein Recht ableiten? Damit meine ich folgendes: Hätte ich den Bausparvertrag seit 2001 regelmäßig mit dem Regelsparbeitrag bespart, hätte ich ja heute nach 15 Jahren 14.726 Euro Regelsparbeitrag eingezahlt. Ist jetzt natürlich nicht monatsgenau ausgerechnet aber nehmen wir mal an, das wäre der Regelsparbeitrag bis jetzt. Abzüglich der bereits eingezahlten 1300 Euro wären das 13.426 Euro. Hätte ich das Recht diese 13.426 Euro auf einen Schlag nachzubezahlen, den Vertrag somit zur Zuteilungsreife zu bringen und dann den Zinsbonus und eine vertraglich vereinbarte Rückzahlung der Abschlussgebühr zu kassieren, wenn ich auf das Darlehen verzichte? Sonderzahlungen sind zwar laut Vertrag zustimmungspflichtig aber wäre es überhaupt eine Sonderzahlung oder einfach nur eine Nachzahlung meiner Regelsparbeiträge der letzten Jahre? Und angenommen es würde gehen, würde sich das überhaupt lohnen oder stelle ich da gerade eine Milchmädchenrechnung auf?

    Schon mal vielen Dank für eure Antworten!

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Frage zu Bauspartarif

    Bei mir wurde die Differenz zum jährlichen Regelsparbeitrag von der Bausparkasse zurücküberwiesen.
    Mehr nehmen die bei den aus heutiger Sicht gut verzinsten Bausparern nicht an.

  3. Avatar von NoPlan
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    Standard AW: Frage zu Bauspartarif

    Schon mal Danke für die Info. Ich glaube ich hatte auch einen Denkfehler bei der ganzen Sache. Denn sollte tatsächlich mal so eine Aufforderung von der Bausparkasse kommen, würden sie wahrscheinlich auch "nur" die Regelsparbeiträge der letzten 12 Monate nachfordern und nicht die der gesamten Vertragslaufzeit, oder? Hat vielleicht jemand schon mal so eine Aufforderung erhalten und kann mir sagen, für wieviele Monate Nachzahlung verlangt wurde?

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Frage zu Bauspartarif

    Ich glaube nicht, dass die aktuell scharf drauf sind, dass jemand unbedingt Geld in so einen Vertrag einzahlt. Ja nicht den Kunden auf dumme Ideen bringen.
    Früher haben Sie groß Werbung mit Bausparern als Sparprodukt gemacht. Jetzt wollen sie genau die Kunden raushaben.
    Ich bekomme auch regelmäßig Werbung, wofür ich meinen zuteilungsreifen Bausparer doch verwenden kann.
    Aber solange ich die Bausparsumme noch nicht erreicht habe, können sie mich nicht kündigen. Da werd ich aber noch eine Weile zusehen, dass das nicht passiert.
    Wenn man mehr Guthabenszinsen bekommt, als Kreditzinsen zahlt, wäre man ja blöd das Konstrukt nicht noch eine Weile stehen zu lassen.

  5. Avatar von NoPlan
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    Standard AW: Frage zu Bauspartarif

    Ah, nochmals danke. Jetzt wird mir einiges klarer. Ich habe mich nämlich schon gewundert, warum mir die LBS den Bausparvertrag noch nicht gekündigt hat, obwohl es noch ein alter Vertrag ist und die Voraussetzungen ja gegeben wären. Die Bausparkassen sind ja auch nicht gerade für ihre Nächstenliebe bekannt. Aber klar, wenn die natürlich vorher die Aufforderung verschicken und ich zahle tatsächlich nach, haben sie sich damit ins eigene Fleisch geschnitten, weil sie es dann zu den alten Zinssätzen verzinsen müssen. Da ist ihnen wohl das Risiko, dass die Kunden der Aufforderung tatsächlich nachkommen, zu groß.

    Diesbezüglich stellt sich mir jetzt aber doch noch eine Frage bezüglich der Wohnungsbauprämie. Um als Verheiratete die höchstmögliche Prämie zu bekommen, müsste ich ja im Jahr 1024 Euro einzahlen. Das wären dann 85,33 Euro monatlich. Mein Regelsparbeitrag liegt ja aber bei 81,81 Euro. Hätte ich dann zumindest ein Anrecht darauf, diese Differenz von 3,52 Euro mehr zu bezahlen, um die Wohnungsbauprämie voll ausschöpfen zu können, oder könnte es passieren, dass es sogar bei dieser Mini-Differenz Probleme gäbe? Und angenommen, ich würde den Vertrag entgegen aller Vernunft nächstes Jahr kündigen. Könnte ich dann die Wohnungsbauprämie für 2016 behalten, da die sieben Jahre Sperrfrist schon rum sind oder berechnet sich die Frist anders?

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu Bauspartarif

    Der mtl. Höchstbetrag für dem Erhalt der Wohnungsbauprämie darf immer eingezahlt werden und wird von der Bausparkasse auch angenommen.

    Fest steht, eine bessere Geldanlage für mtl. Kleinstsparbeiträge kannst du nicht haben, das ist eine Rosine und übertragen dürftest du ihn an Familienangehörige auch noch, wenn du ihn nicht mehr besparen kannst oder willst.

  7. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Frage zu Bauspartarif

    Wobei für die Wohnungsbauprämie auch Zinszahlungen zählen ... bei 1,5% von 1300€ sind das auch schonmal 19,50€ pro Jahr - die man u.U. weniger einzahlen müsste.

  8. Avatar von NoPlan
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    Standard AW: Frage zu Bauspartarif

    Nochmals vielen Dank an alle, die hier Antworten und Entschuldigung, dass ich nochmal nachfragen muss aber ich möchte das Ganze jetzt endlich mal umfassend verstehen.

    @noelmaxim: Du meintest, dass der mtl. Höchstbetrag für den Erhalt der Wohnungsbauprämie immer eingezahlt werden darf, aber was wäre, wenn jemand nur einen Regelsparbeitrag von 40 Euro aufgrund einer niedrigen Bausparsumme hätte? Dürfte er trotzdem auf 85,33 Euro monatlich aufstocken? Dass ich den Vertrag an Familienangehörige übertragen darf, war mir bekannt, aber angenommen mein Mann würde auf meinen Bausparvertrag einzahlen, der noch auf meinen Namen läuft? Könnte das Probleme wegen der Steuer (werden zusammen veranlagt) oder wegen der Wohnungsbauprämie geben?

    Apropos mein Mann. Zu seinem Bausparvertrag hätte ich auch noch eine Frage. Leider kennt er sich mit der Thematik auch nicht aus. Er hat 2006 einen Bausparvertrag, ebenfalls im Tarif LBS-C6, abgeschlossen. Die Bausparsumme beträgt bei ihm 20.000 Euro und der Regelsparbeitrag 80 Euro. Verzinsung wie bei mir 1,5 %. Im Gegensatz zu mir hat er seinen Bausparvertrag bis 2013 brav mit dem Regelsparbeitrag bespart. 2013 wurde dann das komplette Guthaben ausgezahlt und das Bauspardarlehen nicht angenommen. Allerdings scheint er es auch nicht ausdrücklich abgelehnt zu haben, weil in seinem Online-Account immer noch steht, dass er einen Darlehensanspruch in Höhe von ca. 11.000 Euro hätte. Meine Überlegung ist nun, ob es nicht klug wäre, auch in diesen Vertrag einfach wieder einzuzahlen. Bis 2013 hat er übrigens weder Wohnungsbauprämie noch Arbeitnehmersparzulage bekommen, da er als Single über der Verdienstgrenze lag. Jetzt als Verheirateter wäre er aber knapp darunter, was die Arbeitnehmersparzulage angeht. Vermögenswirksame Leistungen bekommt er von seinem Arbeitgeber keine aber er könnte ja den vollen Betrag über den Arbeitgeber selbst einzahlen. Meine Frage ist nur, ob er überhaupt Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zusammen bekommen könnte, oder ob nur eins von beiden geht. Und wäre es schädlich für eine der beiden Förderungen, dass er früher mal Geld aus dem Vertrag genommen hat? Fragen über Fragen.

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