Eigenkapital geltend machen/aufbrauchen, bevor Kredit ausbezahlt wird

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  1. Avatar von world-e
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    Standard Eigenkapital geltend machen/aufbrauchen, bevor Kredit ausbezahlt wird

    Hallo zusammen,


    wir haben gestern den Vertrag für die Hausbaufinanzierung abgeschlossen. Sie ist in 3 Bausteine unterteilt:
    Bankdarlehen,
    KfW 124 Wohneigentumsprogramm
    KfW 153 energieeffizientes Bauen


    Da der Bau erst im Frühjahr beginnt, könntes es knapp werden mit dem KfW124, weil dieser nur 4 Monate bereitstellungszinsfrei ist. Wir wollten aber mit dem Abschluss der Finanzierung nicht länger warten.
    Bei den Auflistung der Hausbaukosten haben wir angegeben, dass wir xxx€ an Barmitteln anbringen werden (zusätzlich zu dem schon bezahlten Grundstück ). Nun ist es ja so, dass erst das eingesetzte Eigenkapital aufgebraucht weren muss, bevor es Geld von einem Krredit gibt.
    1.) Nun ist die Frage, ob die bisher bezahlten Posten (Notargebühr/Grunderwerbssteuer Grundstück , Energieberechung, Baugenehmigungsgebühr) nachträglich zum Eigenkapital geltend gemacht werden können, so dass diese Kosten von den xxx€ abgezogen werden, um schneller den KfW 124 in Anspruch zu nehmen, um so die Bereitsstellungszinsen zu sparen.
    2.) Muss man dann sämtliche aus Eigenkapital bezahlten Rechnungen der Bank einreichen, damit die wissen, wann diese xxx€ für den Hausbau verwendet worden sind?


    Bei meiner Bank werde ich natürlich auch nachfragen, mich interessieren vorab Meinungen bzw. Erfahrungen.
    Vielen Dank

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Eigenkapital geltend machen/aufbrauchen, bevor Kredit ausbezahlt wird

    Selbstverständlich zählen alle aus Eigenmitteln bezahlte Rechnungen als Nachweis, wenn diese Posten im Finanzierungsplan auch vorgegeben waren. Auch ist es selbstverständlich, dass vor Auszahlung der Finanzierungsmittel die Eigenmittel eingesetzt werden müssen. Man kann aber - insbesondere wenn Eigeneistungen vorgesehen sind - dem Darlehensnehmer einen kleinen Teil als EK belassen. Auch kann - nachdem die Mittel erst mal eingesetzt sind - eine Zahlung aus den Darlehensmittel auf das Konto erfolgen, damit z.B. Baumarktrechungen für die Eigenleistungsgewerke bezahlt werden können. Fakt ist aber auch, der Einsatz der Mittel muss belegt werden, geschieht das, kann die nächste Tranche aufs Konto überweisen werden. Schwarzarbeit, Material ohne Rechnungen und eine reingeschummelte Küche kann man nicht mal eben so aus den Darlehensmitteln bezahlen. Eigentlich, denn weiß man das vorher - ich muss das erwähnen weil ja auch Kunden von mir hier mitlesen und erfahren haben dass das geht - muss man das entsprechend darstellen, beantragen.

    Mich wundert es immer wieder, das diese Fragen im Nachgang auftauchen. All dieses bespreche ich - insbesondere bei Neubau oder hohen Modernisierungsleistungen im Zuge des Kaufs - mit dem Kunden im Vorfeld, bei Beantragung! Fahrlässig dies nicht zu tun, fahrlässig nicht zu wissen wie das läuft, denn im Nachgang ist da nichts mehr groß zu rütteln, hat man sich das leichter vorgestellt, anders vorgestellt als es die Bank nach deren Herauslagekriterien handhabt, handhaben darf.

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