Hi, ich bin eben mit dem Studium fertig, habe einen Job angefangen und bin dabei, meinen Alltag zu sortieren. Ich suche momentan nach einer günstigen Kfz Versicherung, habe aber das Problem, dass mich die Anbieter, die ich angefragt habe, ablehnen bzw mir meine gefahrene Zeit nicht anerkennen wollen. Folgender Sachverhalt: Seit ich 18 bin, hatte ich ein Auto. Das lief über den Namen meines Vaters, ich war mit eingeschrieben. Nach 8 Jahren bin ich für 3 Jahre ins Ausland (habe mein Studium unterbrochen, das Auto verkauft und bin gereist). Ich hatte im Ausland auch ein eigenes Auto (als Besitzer und alles eingetragen). Nun bin ich wieder zurück und fahre seit 1 1/2 Jahren das alte Auto meiner Tante (hatte sich so ergeben). Versicherung und alles läuft bisher über sie, weil ich bei den angefragten Versicherungen überall als Fahranfänger einsteigen würde - also mit 240 Prozent. Geht das auch anders?? Ich meine, ich bin in Deutschland sowie im Ausland nachweislich regelmäßig Auto gefahren und nix mit Neuling oder Anfänger. Was kann ich da machen? Achja, ich bin 33, falls das relevant ist.
Danke. Leo
Folgender Sachverhalt: Seit ich 18 bin, hatte ich ein Auto. Das lief über den Namen meines Vaters, ich war mit eingeschrieben. Nach 8 Jahren bin ich für 3 Jahre ins Ausland (habe mein Studium unterbrochen, das Auto verkauft und bin gereist).
Demnach existiert für diese 8 Jahre - Unfallfreiheit vorausgesetzt - bei Deinem Vater ein stillgelegter Vertrag mit der SF-Klasse 8. Sollte er ihn nicht anderweitig nutzen, dann macht es Sinn dass er ihn per Rabattübertragung an Dich übertragen lässt.
Zitat von Leo24
Ich hatte im Ausland auch ein eigenes Auto (als Besitzer und alles eingetragen).
Wenn Du Dir von der ausländischen Versicherung die drei schadenfreien Jahre bestätigen lässt, kannst Du alternativ auch mit diesen beginnen.
Zitat von Leo24
Nun bin ich wieder zurück und fahre seit 1 1/2 Jahren das alte Auto meiner Tante (hatte sich so ergeben). Versicherung und alles läuft bisher über sie, weil ich bei den angefragten Versicherungen überall als Fahranfänger einsteigen würde
Sollte Du über ihrem Zweitwagenrabatt versichert sein, dann kann sie - auch per Rabattübertragung - die vollen Jahre (in diesem Fall nur 1 Jahr) an Dich abtreten. Dann würdest Du mit SF-Klasse 1 (58 %) starten.
Zitat von Leo24
- also mit 240 Prozent.
Das muss nicht sein. Ein Fahranfänger, der 3 Jahre den Führerschein hat, darf mit der SF-Klasse 1/2 (70 %) starten.
Das Problem bei der Übernahme des SFR des Vaters wird bei wohl allen Versicherern sein, dass eine Übertragung nur innerhalb eines halben Jahres (bei einigen wenigen 1 Jahr) nach Erlöschen des Vertrages möglich ist. Danach geht eine Übertragung nicht mehr.
Da nützt auch eine Bescheinigung des ausländischen Versicherers nichts, da diese wohl über Dich lief und nicht über Deinen Vater.
Ich würde versuchen, über einen Makler, der diesen Sachverhalt (eigentlich war der Vertrag meines Vaters mein Vertrag) einem Versicherer rüberbringt und dieser dann positiv entscheidet.
Das Problem bei der Übernahme des SFR des Vaters wird bei wohl allen Versicherern sein, dass eine Übertragung nur innerhalb eines halben Jahres (bei einigen wenigen 1 Jahr) nach Erlöschen des Vertrages möglich ist. Danach geht eine Übertragung nicht mehr.
Diese Erfahrung habe ich noch nicht gemacht. Selbst wenn es so wäre, könnte der Vater den schlummernden Rabatt mit dem Fahrzeug des Kindes für sich selbst aktivieren und in folgenden Jahren auf das Kind übertragen.
Zitat von katalog49
Da nützt auch eine Bescheinigung des ausländischen Versicherers nichts, da diese wohl über Dich lief und nicht über Deinen Vater.
Sie nützt nichts, wenn sie nicht von einem EU-Land stammt. Ansonsten startet nicht der Vater mit diesen Jahren, sondern der Sohn selbst.
Zitat von katalog49
Ich würde versuchen, über einen Makler, der diesen Sachverhalt (eigentlich war der Vertrag meines Vaters mein Vertrag) einem Versicherer rüberbringt und dieser dann positiv entscheidet.
Dazu braucht man keinen Makler. Ich würde mich bei einer günstigen Versicherung z. B. HUK oder WGV bemühen.
Die Reaktivierung nützt nichts, da eine SFR-Übertragung erst ab der Wiederinkraftsetzung aufsetzt. Ich würde, statt "Unsinn" zu schreiben, einfach einmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Dort steht das bei den Versicherern, die eine SFR-Übertragung durchführen (machen längst nicht mehr alle), ganz explizit geschrieben.
Die Reaktivierung nützt nichts, da eine SFR-Übertragung erst ab der Wiederinkraftsetzung aufsetzt. Ich würde, statt "Unsinn" zu schreiben, einfach einmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Dort steht das bei den Versicherern, die eine SFR-Übertragung durchführen (machen längst nicht mehr alle), ganz explizit geschrieben.
Ich weis nicht wo Du versichert bist. Ich empfehle Dir die HUK oder die WGV.
Und warum schreibt die WGV dann in ihren Versicherungbedingungen, dass die Unterbrechung nicht größer als 1 Jahr sein darf?
Wo in den Bedingungen schreibt sie das? Wo schreibt sie, dass eine SFR-Übertragung erst ab der Wiederinkraftsetzung aufsetzt?
In den WGV-Bedingungen habe ich folgendes gefunden:
I.6.2.3 Wir übernehmen den Schadensverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug von der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde unter folgenden Voraussetzungen:
a ...
b ...
c ...
d die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück.
Dies kann - wie schon gesagt - über eine Reaktivierung und spätere Übertragung des SFR durch den ursprünglichen VN bewirkt werden. Außerdem sind die Versicherer ungemein kulant, wenn es darum geht einen jungen Neukunden zu gewinnen. Ich möchte beispielsweise nicht wissen, wie viele Rabatte jährlich von Verstorbenen VN übernommen werden, ohne das der Übernehmende jemals mit dem Fahrzeug des Verstorbenen unterwegs war.
Zitat von katalog49
Und dann zeig mal, wo bei der HUK etwas zur SFR-Übertragung steht. Die gibt es nämlich in deren Bedingungen überhaupt nicht.
Das will und kann ich nicht glauben. Ich werde es gelegentlich klären.
Hier einmal der AKB der HUK. Da gibt es nichts zu einer Übertragung. Bei denen, die übertragen, steht es in den AKB,
Dass Versicherungen für Neukunden vieles machen, ist sicherlich richtig. Aber das ist dann deren Freiwilligkeit. Wir sollten uns aber bei Ratschlägen auf das beschränken, was in den Bedingungen steht. Auch die HUK wird eine Übertragung vielleicht machen. Nur nach ihren Bedingungen geht es nun einmal nicht.
Meiner Meinung klappt das auch der WGV über die Reaktivierung nicht. Aber, der Fragesteller kann es ja dort versuchen.
Hier einmal der AKB der HUK. Da gibt es nichts zu einer Übertragung.
Danke, da ist tatsächlich nichts zu finden.
Bei denen, die übertragen, steht es in den AKB,
Ich habe eben mal die HUK angerufen. Man hat mir versichert, dass eine Rabattübernahme selbstverständlich möglich sei. Auf die Fristen angesprochen, meinte man, der alte Vertrag dürfe zwecks Reaktivierung nicht länger als 7 Jahre ruhen. Das heißt, nicht der Vater müsste ihn bei seiner alten Versicherung reaktivieren, sondern der Sohn könnte bei einem neuen guten Versicherer mit Zustimmung des Vaters die Rabattübernahme beantragen. Für den Vater selber (VN) gilt sogar eine Frist von 10 Jahren, weil danach die Daten gelöscht werden müssen.
Wir sollten uns aber bei Ratschlägen auf das beschränken, was in den Bedingungen steht.
Ich habe keinen Bock für ein Forum auf Verdacht Bedingungen zu studieren. In der Regel sind in allen Bedingungen die wichtigsten Dinge weitgehend identisch. Und wie man am Beispiel sieht, könnte man so manchen guten Rat gar nicht erteilen.
Auch die HUK wird eine Übertragung vielleicht machen.
Sie macht es definitiv, das wurde mir von zwei SB der Kfz-Vertragsabteilung der HUK bestätigt.
Nur nach ihren Bedingungen geht es nun einmal nicht.
Das glaubten mir nicht einmal die HUK-SB, aber den entsprechenden Passus konnten sie auch nicht finden.
Meiner Meinung klappt das auch der WGV über die Reaktivierung nicht. Aber, der Fragesteller kann es ja dort versuchen.
Die Reaktivierung durch den Vater kann nur bei der Versicherung klappen, wo der Altvertrag schlummert. Vermutlich nicht bei der WGV. Allerdings kann er sich dort mit dem vom Vater übernommenen Rabatt versichern.
Danke, da ist tatsächlich nichts zu finden.
Ich habe eben mal die HUK angerufen. Man hat mir versichert, dass eine Rabattübernahme selbstverständlich möglich sei. Auf die Fristen angesprochen, meinte man, der alte Vertrag dürfe zwecks Reaktivierung nicht länger als 7 Jahre ruhen. Das heißt, nicht der Vater müsste ihn bei seiner alten Versicherung reaktivieren, sondern der Sohn könnte bei einem neuen guten Versicherer mit Zustimmung des Vaters die Rabattübernahme beantragen. Für den Vater selber (VN) gilt sogar eine Frist von 10 Jahren, weil danach die Daten gelöscht werden müssen.
Ich habe keinen Bock für ein Forum auf Verdacht Bedingungen zu studieren. In der Regel sind in allen Bedingungen die wichtigsten Dinge weitgehend identisch. Und wie man am Beispiel sieht, könnte man so manchen guten Rat gar nicht erteilen. Sie macht es definitiv, das wurde mir von zwei SB der Kfz-Vertragsabteilung der HUK bestätigt.
Das glaubten mir nicht einmal die HUK-SB, aber den entsprechenden Passus konnten sie auch nicht finden.
Die Reaktivierung durch den Vater kann nur bei der Versicherung klappen, wo der Altvertrag schlummert. Vermutlich nicht bei der WGV. Allerdings kann er sich dort mit dem vom Vater übernommenen Rabatt versichern.
Das ist natürlich wirklich was wert. Der Ansprechpartner bei der HUK weiß nicht, dass davon nichts in den Bedingungen steht, aber sagt, dass es geht. Wenn er also die eigenen Bedingungen nicht kennt, würde ich mich auf eine solche Auskunft auch nicht verlassen wollen.
Das ist natürlich wirklich was wert. Der Ansprechpartner bei der HUK weiß nicht, dass davon nichts in den Bedingungen steht, aber sagt, dass es geht. Wenn er also die eigenen Bedingungen nicht kennt, würde ich mich auf eine solche Auskunft auch nicht verlassen wollen.
Der Sachverhalt (Rabattübertragung) ist so gängig und weit verbreitet, dass man ihn nicht anzweifeln muss.
Eine der beiden SB sagte mir, auch wenn es nicht in den Bedingungen steht, wäre es Fakt. Sie macht mindestens zweimal wöchentlich eine Rabattübertragung.
Ich weiß sogar, dass die HUK ein Formular hierfür hat. Sie entscheidet aber fallbezogen. Es gibt eben keine Garantie, dass die es machen. Deswegen steht es eben nicht in den Bedingungen.
Ich weiß sogar, dass die HUK ein Formular hierfür hat. Sie entscheidet aber fallbezogen. Es gibt eben keine Garantie, dass die es machen. Deswegen steht es eben nicht in den Bedingungen.
Ok, also peile ich jetzt eine Rabattübertragung der SFK meiner Tante an oder meines Vaters? Ich bin etwas verwirrt, sorry
Das kommt darauf an. Wenn Dein Vater den Rabatt abgeben kann, dann würdest Du damit mehr schadenfreie Jahre übernehmen. Du hast ja offensichtlich acht Jahre unter dem Namen Deines Vaters verdient. Sollte der Vater diese acht Jahre nicht mit einem anderen Fahrzeug, z. B. dem der Mutter, weitergenutzt haben, dann können sie reaktiviert werden.
aha. Ich schlage ihm am besten vor, er soll mal mit seinem Versicherer sprechen und nach Möglichkeiten fragen. Bei der Rabattübertagung spielt es keine Rolle, ob wir bei derselben oder bei einer anderen Versicherung angemeldet sind, nehme ich an?!
Da es, wie bereits angedeutet, auf die Kulanz der Versicherung ankommt, ist es sinnvoller die gleiche Versicherung zu nehmen. Wenn die Versicherung dann auf deinen Namen läuft, kannst du den nächstmöglichen Zeitpunkt zum Wechsel nutzen.