ich habe mal eine Frage zu vermögenswirksamen Leistungen.
Ich habe gelesen, dass man eine VL auch zur Tilgung eines Immobiliendarlehens verwenden kann. Jetzt könnte ich ab dem 01.11.2016 VL von meinem Arbeitgeber erhalten. Jetzt wurde mir jedoch gesagt, dass man eine VL nicht dazu einsetzen kann.
Ich habe jetzt mal etwas genauer recherchiert und habe letztendlich die folgende gesetzliche Grundlage gefunden.
5. VermBG, § 2 Abs. 5 d)
§ 2Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
(1) Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt
5. als Aufwendungen des Arbeitnehmers
a) zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland belegenen Wohngebäudes oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung,
b) zum Erwerb eines Dauerwohnrechts im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes an einer im Inland belegenen Wohnung,
c) zum Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus oder
d) zur Erfüllung von Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c bezeichneten Vorhaben eingegangen sind,
Könnte mir jemand bestätigen, dass aufgrund des o. g. § eine VL zur Tilgung eines Immobiliendarlehens für eine selbstgenutzte ETW verwendet werden kann?
Sehr interessante Frage. Nach dem Gesetzesauszug würde ich sagen das in deinem Fall die Ziffer d) zutrifft.
Ich kenne VL aber bislang nur so, das die erhaltenen VL auch angelegt werden müssen, in nicht oder in begrenzt risikobehafteten Anlageformen. (Also z. B. die VL fließen in einen Bausparvertrag, dieser gilt ja als risikolos und wird irgendwann dann zuteilungsreif) Das Tilgen von deiner Verbindlichkeit wäre ja keine Anlage, aber in Ziffer d) steht ja wiederum das es funktionieren müsste.
Auch wenn ich dir nicht helfen konnte ist die Frage sehr interessant, ich werde mich definitiv mal mit diesem Thema auseinandersetzen. Hast du deinen Arbeitgeber denn mal auf den Gesetzesauszug von oben angesprochen? Falls ja würde mich interessieren was er dazu zu sagen hat.
In der Tat ein sehr interessantes Thema! Man kann die VL auch zur Tilgung von Darlehen einsetzen. Soweit ich mich erinnere, erfolgt die Auszahlung der VL dann an den Kreditnehmen. Dieser wiederum muss dem Arbeitgeber vom Kreditinstitut eine Bescheinigung aushändigen, die besagt, dass die VL zur Tilgung aufgebracht werden.
Also ich warte aktuell noch auf die Bescheinigung von meiner Bank zur Vorlage bei meinem Arbeitgeber. Sobald mir die Bescheinigung ausgehändigt wird, kontaktiere ich meinen Arbeitgeber wieder.
Ich hätte da noch eine Frage: Wenn ich jetzt theoretisch ab dem 01.01.2017 monatlich x EURO als VL von meinem Arbeitgeber erhalte und ich diese VL zur Sondertilgung meiner ETW verwenden darf, ich aber bereits zum 01.01.2017 den maximal möglich Betrag der Sondertilgung für 2017 auf einmal leiste, wäre ich dann trotzdem berechtigt vom 01.02. bis 01.12.2017 die VL zu erhalten?
Interessante Frage, ich kenne die Antwort leider nicht, kann mir aber andererseits auch nicht vorstellen das du die VL nicht erhälst nur weil du die Sondertilgung hypothetisch schon in voller Höhe für 2017 geleistet hast.
Wenn du die VL anders anlegst, z. B. in einen Bausparvertrag oder in einen sicheren Fonds, so könntest du doch jedes Jahr zum Sondertilgungstermin deines DL darauf zurückgreifen und das Geld dafür verwenden, damit würdest du das ganze umgehen. Oder übersehe ich etwas?
Also ich warte aktuell noch auf die Bescheinigung von meiner Bank zur Vorlage bei meinem Arbeitgeber. Sobald mir die Bescheinigung ausgehändigt wird, kontaktiere ich meinen Arbeitgeber wieder.
Ich hätte da noch eine Frage: Wenn ich jetzt theoretisch ab dem 01.01.2017 monatlich x EURO als VL von meinem Arbeitgeber erhalte und ich diese VL zur Sondertilgung meiner ETW verwenden darf, ich aber bereits zum 01.01.2017 den maximal möglich Betrag der Sondertilgung für 2017 auf einmal leiste, wäre ich dann trotzdem berechtigt vom 01.02. bis 01.12.2017 die VL zu erhalten?
Ich habe mal etwas recherchiert und bin auf folgendes gestoßen:
Die VL lassen sich grundsätzlich zur Tilgung eines bestehenden Darlehens einsetzen, das steht außer Frage. Die Summe der VL fließen dann entweder auf das Konto des Kreditnehmers (mit entsprechender Bescheinigung des Kreditgebers) oder aber die Summe fließt direkt als Tilgung auf das Darlehenskonto.
Sofern die Sondertilgungssumme für das laufende Jahr schon ausgeschöpft ist scheint es in der Tat schwierig zu werden. Deshalb sollte man von Beginn an schauen das die (außerplanmäßige) Tilgung durch VL bei Vertragsschluss direkt in den Vertrag mit aufgenommen wird. Bei manchen Darlehen sind höhere Tilgungen durch VL ja nicht von Beginn an in den Vertrag mit aufgenommen.
Ich hoffe das hat etwas geholfen, für weitere Infos wäre ich aber auch dankbar!
Ich hatte mal einen Fall wo die VL direkt auf das Bauspardarlehenskonto eines Kunden gebucht wurden.
Dies erscheint auch möglich zu sein um somit mit den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) dann einen Teil der Rate zu bezahlen.