Hallo,
ich habe eine Rentenversicherung aus 2001 - über der Belehrung steht " Information zu Ihrem Widerrufsrecht",
ist dies korrekt?
Die Belehrung weist außerdem darauf hin dass innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen schriftlich widersprochen werden kann;
allerdings wird in der Belehrung nicht erwähnt an wen der Widerspruch zu richten ist.
Ist dies richtig?