Ist die Belehrung der Rentenversicherung korrekt?

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  1. Avatar von glamau
    glamau ist offline
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    Standard Ist die Belehrung der Rentenversicherung korrekt?

    Hallo,
    ich habe eine Rentenversicherung aus 2001 - über der Belehrung steht " Information zu Ihrem Widerrufsrecht",
    ist dies korrekt?

    Die Belehrung weist außerdem darauf hin dass innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen schriftlich widersprochen werden kann;
    allerdings wird in der Belehrung nicht erwähnt an wen der Widerspruch zu richten ist.
    Ist dies richtig?

    Gibt es Urteile hierzu?

    Vielen Dank.

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Ist die Belehrung der Rentenversicherung korrekt?

    Noch immer auf der zwaghaften Suche nach Geld?

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