folgende Frage zu einer Baufi-Prolongation bzw. Forwarddarlehen:
Mein Arbeitgeber bietet derzeit an, dass sich Mitarbeiter freiwillig für einen Sozialplan melden. Diese Option wäre mehr als interessant für mich da die Abfindung sehr hoch ist und mein Wunsch nach einer Veränderung (neuer Job oder Selbständigkeit) dadurch realisierbar wäre.
Dennoch wäre der Zeitpunkt des Ausscheidens (in ca. 1,5 Jahren) 1 Jahr vor Auslauf meiner aktuellen Baufinanzierungs-Zinsfestschreibung und ich kann aufgrund des langen Zeitraums noch nicht sagen, ob die Ziele bis dahin wirklich geklappt haben und ich wieder über ein wie heute hohes Einkommen verfüge.
Eckdaten:
- Wert der Immobilie ca. 380.000 €
- Prolongationsbedarf ca. 230.000 €
- mtl. Rate laut Anfrage Forwarddarlehen ca. 700€ (1,5% plus 2% Tilgung)
- Sparguthaben ca. 30.000 €
- zusätzlich die Abfindung als Puffer
Lt. tel. Rückfrage mit der Bank meiner Baufi könnte ich im Januar zu sehr guten Konditionen bereits das Forwarddarlehen abschliessen welches dann Ende 2018 zur Auszahlung käme. Dies erfolgt ohne erneute Bonitätsprüfung.
Ich gehe aber davon aus, dass vor der Prolongation nochmal die Bonität geprüft wird.
Was wäre, wenn ich bis dahin nicht in einem festen Anstellungsverhältnis stünde? Würde das Haus als Sicherheit und das EK meiner Frau (ca. 2000 € netto plus 380 Euro Kindergeld) genügen um die Anschlussfinanzierung zu bekommen?
Wir sind familiär gut abgesichert, was für die Bank aber ja nicht relevant ist. Daher die Frage!
Ich bin auch in der Wirtschaft tätig und habe einen recht gut bezahlten Job. Allerdings auch 2 kleine Kids und keine Lust mehr auf eine 50 bis 60 Stunden Woche.
Die Abfindung wird ein 6-Stelliger Betrag sein, den ich aber auch mal nutzen wollte um nicht mehr gleich ins nächste Hamsterrad zu rennen.
Sehe es auch so, werde mich von der Bank mal beraten lassen in einer Art was wäre wenn ohne zu viele Details zu nennen.
Bitte. Ich "streiten", finde es toll dass sich überhaupt jemand die Zeit nimmt hier zu antworten!
Selbstverständlich kann auch bei einer Prolongation verlangt werden, das Einkommen nach zu weisen. Im übrigen kann das jederzeit verlangt werden, auch wenn das nicht so gehandhabt wird. Damit rechnen aber muss man immer.
Es ging auch nicht um eine Prolongation, es ging um eine Forwardprolongation, sprich prolongiert wird in der Zukunft und wer weiß, was dann alles gefordert wird, wie sich die WoKri noch weiter verändern, verschlechtern.
Wenn in 2 Jahren keine Prolongation möglich ist kann er nicht nur das Darlehen zurück zahlen, er muss es und zwar komplett. Zeichnet er aber heute einen Vertrag, eine Forwardprolongation (das ist ein neuer Vertrag!) und es kommt in 2 Jahren nicht zur Auszahlung, dann wird die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Zurück zahlen kann er dann - da er ja muss - immer noch, aber mehr als die Restvaluta, nämlich zusätzlich noch den Zinsschaden der entsteht!
@xlarge, Es ist völlig richtig, so sehe ich es von Anfang an auch.
Es geht nur um eine Prolongation also keine erneute Auszahlung. Es geht auch nicht um eine Nichtabnahmeentschädigung die ja nur dann entsteht wenn das Darlehen nicht abgenommen wird. Sollte aber bei einer Prolongation ja geklärt sein.
Generell erhalten Sie bei reibungsloser Zahlungsweise in der Vergangenheit ohne Probleme ein Prolongationsangebot der Bank.
Hierbei ohne Vorlage von Verdienstabrechnungen.
Im Kleingedruckten der bisherigen Bank steht jedoch drin dass Sie der Bank das mitteilen müssen wenn sich die Gegebenheiten (Einkommen) bei Ihnen drastisch ändert.
Wenn Sie jedoch bei einer anderen Bank eine Umschuldung wollen, dann müssen Sie erneut aktuelle Gehaltsabrechnungen vorlegen.
Und dann werden Sie ganz neu nach den Herauslagekriterien der neuen Bank geprüft.
Meinungen, es ging doch bei ihnen nicht nur um Meinungen, sondern um fundierte Inforamtionen, woraus sie sich dann ihre Meinung zwecks Ausführung des Vorhabens - sie haben ja mehrere Optionen bezüglich der Zinssicherung (alles lassen und abwarten, Forwadprolongation udn Forwarddarlehen) - bilden können.
Da steckt mehr Brisanz drin als man meinen mag und als Fachmann sollte man sie damit vertraut machen.
Natürlich können wir auch hadern, faseln und sabbeln, so unter dem Motto nehme ich mir mal die Zeit und antworte mal höflich irgendwas, aber das würde hier die anderen dann doch auch nerven und mich nervt es auf der fachlichen Ebene
Im Ansatz geht es doch, da war doch mal sinnvolles drin.
Im Übrigen, sie vernachlässigen bei nicht ausreichenden oder fachlich falschen Antworten die Haftungsfragen, denen wir uns stellen müssen, wenn wir hier als Experten mit Signatur antworten. Das sollten wir beide nicht vernachlässigen.
Na selbstverständlich, die Bank refinanziert sich ja heute auch schon und zahlt darauf schon Zinsen, bis du es abrufst. Die Bank kann sich ja nicht vor Inanspruchnahme erst refinanzieren, wenn sie dir heute eine 1,5% garantiert.