Ich arbeite seit 01.08.2015 (Probezeit bis 31.01.2016) in einem e.V.(Schulnahe Arbeit) mit 15h/ Woche.
Ich arbeite zwar 2,5 Tage aber der e.V. macht das so, dass ich laut Zeiterfassung jeden Tag 3 h arbeite!
Es stehen mir laut Vertrag 2,5 Tage Urlaub pro Monat zu. Da ich mein Vertrag zum 01.04.2016 auf 450 € geändert habe und ich jetzt laut e.V. 1,6h Pro Tag arbeite (trotz, dass ich nur 1,5 Tage Abreite) und mein Urlaub aus der Probezeit nur bedingt ausgenutzt habe. Sagt mir die Personalabteilung:
Den Urlaub hätte ich nur bis 31.03. nehmen müssen. (Im Vertrag steht ich darf Urlaub nur in den Ferien/Feiertage nehmen).. Stimmt das?
Für die Zeit von Januar bis März wo ich theoretisch 3h/Tag gearbeitet habe, steht mir zwar der Urlaub 7,5 Tage aber da ich jetzt nur 1,6h hat die Personalabteilung gesagt
ich darf urlaub nehmen. Nur 7,5 Tage x 3H = 22,5 (hätte ich den Urlaub bis März genommen)
7,5 Tage x 1,6= 12h ! Ich habe 10,5 dem Arbeitgeber verschenk?
Omano! Ich hoffe jemand kann mir hier helfen, Bitte; Bitte ! Dazu muss ich noch sagen, wir haben keinen Betriebsrat o.ä. die Mitarbeiter sind auf sich gestellt und der AG ist nicht besonders kooperativ.
Gesetztlich ist der Urlaub bis Ende des Jahres zu nehmen. Wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann, darf dieser in Ausnahmefällen bis 31.03. des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt er. Abweichend von der gesetzlichen Regelung, kann natürlich durch Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden.
Siehe auch §7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz
Bei dem 2016er Urlaub gibt es die sogenannte "Tirol-Entscheidung". Ich denke, da hat das Personalbüro unrecht.
Da sich aber tatsächliche Arbeit (1,5 Tage bzw. 2,5 Tage) und abgerechnete Stunden auf 5 Tage verteilt widersprechen, ist es etwas schwierig zu beurteilen.
Auf deine Frage hin habe ich etwas im Netz recherchiert und bin auf einen relevanten Beitrag gestoßen. Es existiert wohl eine Art Ausnahmefall der greift, wenn sich der/die Mitarbeiter/-in in der Probezeit befand und den Urlaub deshalb nicht nehmen konnte. Für näheres müsstest du aber selbst nochmal professionellen Rat ersuchen, das war nur das was ich zu deinem Problem finden konnte!
"...Weiterhin ist der Resturlaub über die ersten drei Monate des Folgejahres hinaus auch dann gültig, wenn ein Mitarbeiter sich in einer 6-monatigen-Probezeit befand und daher seinen Urlaub nicht nehmen konnte. In solch einer Konstellation kann der „alte“ Urlaub noch bis zum Ende des Folgejahres genommen werden. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist dieser abzugelten."
Vielleicht hakst du deshalb einfach mal bei der Personalabteilung nach und weißt sie darauf hin, eigentlich müssten sie dir dann schon Auskunft geben. Arbeitszeit herzuschenken tut immer weh!