Ich habe heute von unserem Filialleiter meiner Hausbank per Email mitgeteilt bekommen, dass wir kein neues Angebot für eine Baufinanzierung (Forward in 36 Monaten) erhalten werden.
Zitat: "Die Erstellung eines neuen Angebotes unsererseits ist leider nicht mehr möglich. Aufgrund der damals nicht in Anspruch genommenen Darlehensverträge ist uns ein so genannter Nichtabnahmeschaden entstanden, was die weitere Bearbeitung sperrt."
Hintergrund der Geschichte ist, dass wir vor ca. 4 Monaten ein Forward angefragt hatten und ich signalisiert habe, dass Angebot anzunehmen. Unterschrieben oder eine klare Zusage habe ich nicht gemacht. Die Formulierung war eher: "Klingt gut, wir werden uns sicherlich einig".
Ich hatte dann in den darauf folgenden Wochen beruflich sehr viel zu tun und bin nicht zu dem Thema gekommen.
Nachdem die Bank aber Druck aufgebaut hat und ständig nachfragte, habe ich mich eingehender mit dem Thema beschäftigt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die Bank (der gleiche Filialleiter) hierbei insofern zwei Fehler gemacht hat. Erstens hat Sie den Ablösetermin um vier Monate zu früh angesetzt, und zweitens wurde die Ablösesumme um ca. 15.000 EUR zu niedrig berechnet.
Die "Entschuldigung" fiel dann folgendermaßen aus: Zitat: "Die Refinanzierung des Forwards nehme ich zurück, habe dann zwar einen Schaden, aber so bringt uns das Forward nichts und es wäre eine Fehlberatung. Glück gehabt."
Meint Ihr das durch die vorgenannte Ablehnung zur Erstellung weiterer Angebote, die Ziehung des Sonderkündigungsrechtes gerechtfertigt wäre?
Was für ein Angebot wurde ihnen denn gemacht? Welche Bank arbeitet denn solch stümperhafte Angebote aus und benimmt sich im Nachgang dann wie ein Hund, dem man den Knochen weg genommen hat?
Mit dem Satz "Die Erstellung eines neuen Angebotes unsererseits ist leider nicht mehr möglich" hat die Bank aus meiner Sicht mehr als deutlich abgelehnt, uns weitere Angebote zu machen.
Den Namen der Bank hier zu nennen ist meines Erachtens nicht weiter zielführend. Es ist auf jeden Fall eine der großen deutschen Filialisten.
Es steht aber keine anderweitige Verfügung der Grundschulden an, auch ist die Ausweitung des Kreditangagement nicht abgelehnt worden, vorläufig haben sie einen rechtskräftigen Kreditvertrag der scheinbar noch 3 Jahre läuft. Ihre persönlichen Verhältnisse erfordern derzeitig eine Kündigung nicht, vielmehr hätte man vor 4 Monsten einen Widerruf des Darlehens wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Betracht ziehen sollen.
Ein Sonderkündigungsgrund könnte dann entstehen, wenn sie taktisch eine Darlehensanfrage in einer nicht zu bewilligenden Höhe stellen und die Bank darauf genauso klug antwortet, wie bei dem neuerlichen Forwardangebot.
Ich kann ihnen aber versichern, dass 450 Banken darauf warten dass sie sich melden. Auch versichere ich ihnen, dass einige Angebote deutlich besser sein werden als die, die man ihnen jetzt hätte bieten können, denn unter den Top Anbietern auf dem Forwardsektor findet sich keine Bank mit großem Filialnetz.
@Heinrich123, wenn die bisherige Bank das Forwarddarlehen ablehnt können Sie ohne Probleme mit einer anderen Bank umschulden.
Wie war Ihre Zahlungsmoral dort? Gab es Rückstände oder immer anstandslose Zahlung?
Machen Sie sich aber keinen Kopf kümmern sich aber zeitig um eine andere Banklösung.
Hier fehlen aber noch einige weitere Eckdaten um das ganze überhaupt ganz grob prüfen zu können.
Doch interessant zu lesen wie auch Filialleiter als Führungskräfte solch grobe Fehler machen.
Auch versichere ich ihnen, dass einige Angebote deutlich besser sein werden als die, die man ihnen jetzt hätte bieten können, denn unter den Top Anbietern auf dem Forwardsektor findet sich keine Bank mit großem Filialnetz.
@Noelmaxim, worauf begründen Sie Ihre Aussage? Kennen Sie denn den Zinssatz den der Forenposter angeboten bekommen hat?
Boahhhhh.....kann ich nicht, bin einfach besser und die besten Forwarddarlehenszinsen kommen derzeit von 2 Versicherungsgesellschaften!
Willst du jetzt meine Einschätzung mit einer rechtlichen Aussage vergleichen??
Erzähle mir mal, worauf du deine Aussage begründest, der TE würde aus seinem bestehenden Vertrag heraus kommen und er könne jetzt unschulden.
Meine Begründung, der ich noch hinzu füge notfalls - ginge es nur prinzipiell um die Einhaltung meiner Aussage - sämtliche Margen raus zu rechnen würde, kennst du ja, jetzt erkläre mir mal wo du Einfluss auf diese - für mich klare - rechtliche Situation nehmen willst. Begründe mir das bitte mal.
Von wann ist denn Dein aktuell noch laufender DV? Evtl kannst Du den immer noch widerrufen. Ich verdiene mit dem Thema gar nichts (außer ggf ein "Danke" ), kann Dir aber als selbst Betroffener empfehlen, in die diversen Threads zum Widerruf reinzuschauen - siehe auch meine Signatur.