Ich habe eine kleine Frage. Angenommen, man hätte folgendes Szenario:
Ich jobbe Teilzeit als Kellner in einer Bar. Das ganze beläuft sich auf insgesamt maximal 16 Stunden in der Woche. Für Studenten gilt ja die bekannte 20-Stunden-Regelung. Ich dürfte rein theoretisch also noch 4 Stunden in der Woche arbeiten, um noch primär als Student zu gelten und damit die Vorteile (RV usw) zu genießen.
Nun habe ich ein Kleingewerbe. Ich habe eine kleine Webseite und verdiene mit dieser einen bestimmten Geldbetrag. Was das Projekt zeitlich in Anspruch nimmt, kann ich selbst nicht nennen, da ich es immer wieder zwischendurch mache. Zudem sehe ich diese Tätigkeit eher als mein Hobby an. Andere spielen Fußball oder gehen feiern, ich arbeite eben an meiner kleinen Website. Insgesamt würde ich aber sagen, dass ich schon unter 4 Stunden pro Woche dran sitze.
Wie sieht das nun für das Finanzamt aus? Wie erkennen die denn nun, ob ich unter oder über 20 Stunden in der Woche arbeite?
Wie sieht das nun für das Finanzamt aus? Wie erkennen die denn nun, ob ich unter oder über 20 Stunden in der Woche arbeite?
Das interessiert das Finanzamt nicht. Interessant ist es für die Sozialversicherung vertreten durch Deine Krankenkasse (Stichwort: Wegfall des Werkstudentenprivilegs). Wobei die 20 Wochenstunden in der vorlesungsfreien Zeit durchaus überschritten werden dürfen. Dann allerdings wird es allerdings aufs Jahr bezogen durch die 26-Wochen-Regelung gedeckelt.
Relevant sind die 20 Wochenstunden es auch für Kindergeldbezieher, die ein Zweitstudium absolvieren.