es wird bei unserem Haus Zeit für eine Anschlussfinanzierung, gibt es Probleme mit der neuen Bank wenn unsere Tochter die Eigentümerin unseres Hauses ist ? Denn wie wird dann die Grundschuld eingetragen?
Habe gehört daß diese Konstellation rechtlich nicht zulässig ist ?!
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
Bankkaufmann
Erfahrener Benutzer
20.05.2013
6.931
1
Bankkaufmann
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.05.2013
Ort
71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
Beiträge
6.931
Danke
519
1
AW: Grundschuld wenn eigenes Kind Eigentümer?
Es ist kein Problem wenn Sie als Eltern Darlehensnehmer werden und Ihre Tochter als Eigentümer eine Zweckerklärung abgibt.
Mit der Zweckerklärung haftet Ihre Tochter nur mit der Immobilie.
Und Sie sind dann für die Anschlussfinanzierung Darlehensnehmer.
Eingetragen wird die Grundschuld im Grundbuch wobei dann Ihre Tochter mit zum Notar muss zur Grundschuldeintragung.
Gibt es weitere Darlehen im Grundbuch oder gibt es nur eine Anschlussfinanzierung?
Wie hoch ist das Volumen der Anschlussfinanzierung?
Wie hoch schätzen Sie in etwa den Verkehrswert Ihrer Immobilie?