Hallo,
ich hatte in den 90ziger Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen und etliche Jahren Beiträge gezahlt.
Dann habe ich die Versicherung gekündigt, die Versicherung hat einen Teil der Beiträge erstattet.
Im Rahmen der Kündigung stellte ich fest, dass der Original-Versicherungsschein verloren gegangen ist, ich habe eine Verlusterklärung abgegeben, dann wurde abgerechnet.
Einen Ersatzschein habe ich nicht erhalten.
Bei einer anderen Versicherung des gleichen Anbieters stellte ich dann in diesem Jahr fest, dass die Widerrufsbelehrung meiner Meinung nach nicht der gesetzlichen Vorgabe entsprach.
Daraufhin habe ich die Versicherung auch zu der LV aus den 90ziger Jahren um eine Ersatzausfertigung gebeten, man schickte mir einen Cómputerausdruck.
Dieser entspricht nicht dem Original, die Belehrung drucktechnisch nicht dergesetzlichen Vorgabe, lt.Versicherung gibt es keine weiteren Dokumente, die Versicherungen wären nicht als Dublikat abgespeichert worden.
Somit könne man mir kein Dublikat, welches den Originalschein widergebe, zusenden.