Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Hallo,
wir haben heute ein Schreiben des Notars erhalten, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung eingetreten sind und der Kaufpreis zur Zahlung fällig ist.
Wir sollen nun die Kaufpreiszahlung vornehmen.
Ist dieses Schreiben das einzige was wir als Kaufpreisfälligkeitsmitteilung vom Notar erhalten? Und dieses Schreiben sollen wir nun mit dem Zahlungsabruf zur Bank senden?
Ich bin verwirrt, ich habe mit einem Schreiben direkt für die Bank gerechnet, auf dem dann auch Fälligkeitsmitteilung drauf steht.
Vielleicht kann ja hier jemand Licht ins dunkle bringen, beim Notar erreiche ich heute nämlich niemanden mehr.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Du solltest von deiner Bank Auszahlungsformulare erhalten haben. Diese kannst Du jetzt verwenden und die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer veranlassen.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Bei uns hat die Bank auf Anforderung per Mail (mit eingescannten Belegen) alles bei uns aufs Konto überwiesen und wir haben dann die Firmen bezahlt. Allerdings hatten wir das Grundstück aus dem EK gekauft und nur die Baufirma dann aus dem ausgezahlten Darlehen bedient.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Die Zahlungsabrufe haben wir schon vor zwei Monaten von der Bank erhalten, das ist auch alles klar. Aber mir wurde immer gesagt, dass ich vom Notar, nachdem dieser die Vormerkung im Grundbuch veranlasst hat etc., die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erhalten und damit dann die Auszahlung bei der Bank veranlassen kann. Nun bekommen wir heute dieses Schreiben, aber nichts wo "Kaufpreisfälligkeitsmitteilung" drauf steht. Und nun stellt sich mir die frage, ob das jetzt alles ist.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Ich wiederhole mich:
Du - nicht die Bank - bekommst die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung vom Notar. Diese liegt Dir nun vor, egal was genau auf dem Schreiben steht. Jetzt erteilst Du deiner Bank den Auftrag die Auszahlung zu veranlassen, dafür hast Du Formulare von der Bank erhalten.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Natürlich ist das alles was vom Notar kommt, er bestätigt dass seitens der Sicherheitenstellung alles gewährleistet wurde. Die Frage aber ist, ob die weiteren Auszahlungsvorausstzungen der Bank erfüllt sind, so dass die Bank den Zahlungsauftrag auch ausführen kann und wird.
Habt ihr da bei der Bank keinen Ansprechpartner oder keinen Vermittler - sollte es über diesen gelaufen sein - der euch die Prozedur verdeutlicht hat und behilflich ist, dass die Auszahlungen gewährleistet sind und wie diese ablaufen?
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
@BLD, ja das ist nun alles.
Die Kaufpreisfälligkeit kann entweder in einem Kaufvertrag verankert werden oder wie hier extra noch durch einen Notar beschrieben werden.
Sie erhalten in der Folge die Kaufpreisfälligkeit als Zweizeiler und senden diese dann an die finanzierende Bank die dann die Auszahlung vornimmt entsprechend den Bedingungen im Kaufvertrag.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
@Bankkaufmann
Nein, es gibt kein entweder, die Kaufpreisfälligkeit wird immer im noteriellen Kaufvertrag festgelegt, fällig ist dieser aber erst dann, wenn der Notar diesen fällig stellt, fällig stellen kann und das tut er dann, wenn alle Auflagen der Bank und des Kaufvertrages erfüllt sind. Dieses muss er dann separat noch mal dem Verkäufer mitteilen!
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Zitat von noelmaxim
@Bankkaufmann
Nein, es gibt kein entweder, die Kaufpreisfälligkeit wird immer im noteriellen Kaufvertrag festgelegt, fällig ist dieser aber erst dann, wenn der Notar diesen fällig stellt, fällig stellen kann und das tut er dann, wenn alle Auflagen der Bank und des Kaufvertrages erfüllt sind. Dieses muss er dann separat noch mal dem Verkäufer mitteilen!
@Noelmaxim, selbstverständlich gibt es ein Entweder Oder!
Man kann den Kaufpreis sofort fällig stellen wenn das "übliche Prozedere" geprüft worden ist. Dann wird das so im Kaufvertrag verankert und man muss KEIN extra Kaufpreisfälligkeitsschreiben des Notares bringen.
Oder der Notar stellt den Kaufpreis im weiteren mit einem Zweizeiler fällig.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
@Bankkaufmann
Wie soll ein Notar am 21.6. in einem zu beurkundenden Kaufvertrag für einen Zeitraum in der Zukunft, z.B. Kaufpreiszahlung am 1.8. einen Kaufpreis in diesem Vertrag fällig stellen können, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht weiß, ob die Voraussetzungen zeitlich wie auch faktisch zu erfüllen sind? Meinen sie die Bank zahlt dann aus, bzw. der Kunde bezahlt den Kaufpreis, wenn z.B. die Löschung eines Rechtes noch nicht möglich war und somit die ranggerechte Eintragung der Grundschuld für die Bank noch nicht möglich war oder die Eigentumsumschreibung noch nicht stattfinden konnte???? Er stelllt dann bei Beurkundung in dem zu beurkundenden Kaufvertrag ein Blankorangattest (Notarbestätigung) aus???? Können sie mir das mal erklären wie das gehen soll????
@Daukind
Dann hat der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung der Bank bei Vorliegen der Voraussetzungen direkt zugesendet! Ohne Vorliegen der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung wird die Bank nicht auszahlen.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Im Schreiben des Notars steht direkt drin, dass es der Bank zur Verfügung gestellt werden muss sofern der Kaufpreis ganz oder teilweise fremdfinanziert wird.
AW: Wie sieht die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus?
Frage an euch:
Wenn hier noch EK im Spiel ist, wie läuft dies dann ab?
Zahlt die Bank hier den vereinbarten Darlehens-Betrag auf das KTO des Notar und ich den Rest Quasi dazu??