Hallo,
kurz vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beschäftigtigen mich folgende Fragen:
Ich besitze 4 Goldinlays (lang ists her): Laut Internet zahlt die GKV nichts zu solch einer Behandlung. Dem zur Folge zahlt dann auch keine Zahnzusatzversicherung, da eine GKV Vorleistung stattfinden muss.
Daher wählte ich die AXA DENT Komfort-U als Favorit, da laut Konditionen:
Werden Leistungen nach A1, A2 und A3 b) von Ärzten und Zahnärzten ohne Kassen-zulassung erbracht, so werden pauschal 40 % des Rechnungsbetrages als fiktive Leistung der GKV angerechnet.Die Reduzierug des Erstattungsbetrages entfällt, wenn eine Vorleistung der GKV / Heilfürsorge nachgewiesen wird.
-> Also zahlt die AXA 40% eines Goldinlays?
Was mich in den Konditionen verwirrt:
Welche Aufwendungen zählen zum Zahnersatz?
Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen, Inlays, Onlays,
Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder
Teilprothesen und deren Reparatur),
Implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen
sowie erforderlicher Knochenaufbau,
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
Keramikverblendungen, bis einschl. dem 6er-Zahn. Im nicht-
sichtbaren Bereich ab dem 7er-Zahn sind Metallverblendungen
zu wählen,
Material- und Laborkosten, soweit diese bei den jeweiligen
Zahnersatzmaßnahmen anfallen.
-> Inlays sind doch kein Zahnersatz? Sondern eine Art Füllung oder nicht?
Danke euch!