ich habe eine recht simple Frage, auf die ich aber keine Antwort im Netz finde.
Laut dem KfW Kreditprogramm 153 "Energieeffizient Bauen - Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses" gibt es ja einen Tilgungszuschuss - 5%, maximal 5.000 EUR.
Frage dazu:
Wird der Zuschuss "einfach" gewährt bzw. durch die KfW Bankengruppe gezahlt, wenn man den Standard KfW 55 nachweist?
In meinen Augen müsste der noch zu tilgende Darlehensbetrag einfach um die 5.000 EUR reduziert werden, korrekt?
In den Musterrechnungen der KfW finde ich diesen Wert nirgendwo - ich gehe nicht davon aus, dass der "ausgezahlt" wird.
Nach Abschluss des Vorhabens wird der im Kreditvertrag zugesagte Tilgungszuschuss gewährt (Gutschrift auf den valutierenden Kreditbetrag). Die aktuelle Höhe des jeweiligen Tilgungszuschusses für das geförderte energetische Niveau finden Sie im Internet unter www.kfw.de/153 jeweils unter "Konditionen". Es wird die bei Antragseingang in der KfW geltende Höhe des Tilgungszuschusses gewährt. Auf Basis der Erklärung in der "Bestätigung nach Durchführung" über die Einhaltung des Förderzwecks und der technischen Mindestanforderungen erhalten Sie den Tilgungszuschuss gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt 3 Monate nach dem Termin der Zins- und/oder Tilgungszahlungen, welcher der Prüfung und Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" durch die KfW folgt. Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleich bleibenden Annuitäten). Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift die Kreditvaluta geringer ist als die Höhe des Gutschriftbetrages, erfolgt der Tilgungszuschuss nur in Höhe der aktuellen Kreditvaluta. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.