Viele wissen es, viele nicht. In den PayPal Nutzungsrichtlinien steht:
"Das Akzeptieren von Zahlungen für bestimmte Dienste gemäß der unten stehenden Tabelle muss von PayPal vorab genehmigt werden... (Handel von Edelsteinen und Edelmetallen)"
Bedeutet so viel wie: Kaufe ich bei Ebay von einem Privaten Verkäufer eine Goldmünze, die sich als Fälschung herausstellt und der Verkäufer keine Genehmigung (wissentlich oder nicht) von PayPal hat, wird es Problematisch.
Viele behaupten man hätte KEINEN Käuferschutz bei Edelmetallen und doch hat man Ihn unter den richtigen Voraussetzungen vom Verkäufer.
Hat jemand diesen Fall schon gehabt bzw. überhaupt beim Verkäufer danach gefragt um sicher zu gehen?
Wie kann man in einem solchen Fall denn sicher sein, dass der Verkäufer diese Genehmigung tatsächlich hat? Nur beim Verkäufer nachfragen reicht ja offensichtlich nicht, der kann ja erzählen, was er will.
erzählen kann man immer viel im Internet. Auch das mein Falsches Stück Gold echt ist
Daher würde ich darauf hinweisen und mir diese Genehmigung vorzeigen lassen, z.B per Email oder Fax. Sollte für den Verkäufer kein Problem sein wenn er eine hat. Leider lese ich immer wieder das viele davon nichts wissen und deshalb auch nie eine eingeholt haben. Denke das passiert auch erst, wenn man öfters drauf hingewiesen wird.
Deshalb Interessiert mich auch, ob hier aus dem Forum jemand so einen Fall hatte.