Hallo liebe Community!
Ich habe mir in jungen Jahren einen riestergeförderten Bausparvertrag "aufschwatzen" lassen (1% Guthabenzins, Effektiver Jahreszins ab Zuteilung 3,23 %). Grundsätzlich bin ich von dem Konzept des Wohnriesters bezogen auf meine individuelle Situation auch nach wie vor überzeugt, jedoch hatte ich damals bereits einen Riester-Fonds und die Bausparsumme des Bausparvertrags betrug nur 30.000 €, was für eine Baufinanzierung im Bereich >300.000 € m.E. sinnlos ist.
Nach langem Hin und Her habe ich mich dann im vergangenen Jahr entschieden, die Bausumme auf 80.000 € zu erhöhen und das Guthaben aus dem Riesterfonds in den Bausparvertrag zu überführen. Der Riesterfonds hat bis dato sehr ansehnliche Kursgewinne eingebracht, die ich mir dadurch gesichert habe.
Die Entscheidung, den Bausparvertrag zu erhöhen, habe ich mir deshalb nicht einfach gemacht, da der Zinssatz in der Tilgungsphase deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Allerdings habe ich erst in ca. 4 bis 5 Jahren vor, Wohneigentum zu erwerben, sodass es bei steigenden Zinsen bis dahin wieder anders aussehen kann. Außerdem ist man ja nicht gezwungen, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, wenn man ein besseres Angebot - z.B. ein riestergefördertes Darlehen - findet. Der Guthabenzins von 1% ist im aktuellen Zinsumfeld nicht schlecht und die Zulagen bzw. Steuervorteile erhöhen die Rendite noch zusätzlich. Alles in allem war für mich keine bessere Alternative ersichtlich.
Da ich nicht Ewigkeiten warten möchte, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und ich ohnehin zusätzlich Geld sparen konnte und wollte, habe ich dann direkt den Regelbeitrag i.H.v. 320 €/Monat festgelegt.
Die jährliche Summe der Sparbeiträge liegt mit 3.840 € deutlich über der aktuellen Fördergrenze von 2.100 €. Auch wenn ich mich regelmäßig darüber aufrege, dass diese Grenze - ebenso wie die Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie - nicht mal nach so vielen Jahren der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung angepasst wird, wird sich daran mittelfristig wohl eher nix ändern. Deshalb frage ich mich:
1) Werden die über die Förderhöchstgrenze hinausgehenden Beiträge dem Wohnförderkonto zugeschlagen und müssen im Alter versteuert werden?
2) Unterliegen die Zinsen für das nicht geförderte Guthaben der Kapitalertragssteuer? Leider beschränken sich die Erläuterungen meiner Bausparkasse darauf, dass Freistellungsaufträge für riestergeförderte Produkte nicht vorgesehen sind. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Sparerfreibetrag auch für solche Kapitalerträge gelten müsste.
3) Falls ich zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs ein riestergefördertes Darlehen finde, das einen niedrigeren Zinssatz bietet als das Bauspardarlehen, würde ich dieses natürlich gerne ausschlagen. Ist dies ohne Weiteres möglich oder kann die Bausparkasse Gebühren verlangen, weil dies z.B. als vorzeitige Beendigung des Altersvorsorgevertrags gewertet wird?
Ich wäre dankbar, wenn Ihr Euer Wissen mit mir teilen würdet..:-)