Wohnriesterbeiträge über der Förderhöchstgrenze

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  1. Avatar von Miguel
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    Standard Wohnriesterbeiträge über der Förderhöchstgrenze

    Hallo liebe Community!

    Ich habe mir in jungen Jahren einen riestergeförderten Bausparvertrag "aufschwatzen" lassen (1% Guthabenzins, Effektiver Jahreszins ab Zuteilung 3,23 %). Grundsätzlich bin ich von dem Konzept des Wohnriesters bezogen auf meine individuelle Situation auch nach wie vor überzeugt, jedoch hatte ich damals bereits einen Riester-Fonds und die Bausparsumme des Bausparvertrags betrug nur 30.000 €, was für eine Baufinanzierung im Bereich >300.000 € m.E. sinnlos ist.


    Nach langem Hin und Her habe ich mich dann im vergangenen Jahr entschieden, die Bausumme auf 80.000 € zu erhöhen und das Guthaben aus dem Riesterfonds in den Bausparvertrag zu überführen. Der Riesterfonds hat bis dato sehr ansehnliche Kursgewinne eingebracht, die ich mir dadurch gesichert habe.

    Die Entscheidung, den Bausparvertrag zu erhöhen, habe ich mir deshalb nicht einfach gemacht, da der Zinssatz in der Tilgungsphase deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Allerdings habe ich erst in ca. 4 bis 5 Jahren vor, Wohneigentum zu erwerben, sodass es bei steigenden Zinsen bis dahin wieder anders aussehen kann. Außerdem ist man ja nicht gezwungen, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, wenn man ein besseres Angebot - z.B. ein riestergefördertes Darlehen - findet. Der Guthabenzins von 1% ist im aktuellen Zinsumfeld nicht schlecht und die Zulagen bzw. Steuervorteile erhöhen die Rendite noch zusätzlich. Alles in allem war für mich keine bessere Alternative ersichtlich.

    Da ich nicht Ewigkeiten warten möchte, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und ich ohnehin zusätzlich Geld sparen konnte und wollte, habe ich dann direkt den Regelbeitrag i.H.v. 320 €/Monat festgelegt.
    Die jährliche Summe der Sparbeiträge liegt mit 3.840 € deutlich über der aktuellen Fördergrenze von 2.100 €. Auch wenn ich mich regelmäßig darüber aufrege, dass diese Grenze - ebenso wie die Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie - nicht mal nach so vielen Jahren der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung angepasst wird, wird sich daran mittelfristig wohl eher nix ändern. Deshalb frage ich mich:

    1) Werden die über die Förderhöchstgrenze hinausgehenden Beiträge dem Wohnförderkonto zugeschlagen und müssen im Alter versteuert werden?

    2) Unterliegen die Zinsen für das nicht geförderte Guthaben der Kapitalertragssteuer? Leider beschränken sich die Erläuterungen meiner Bausparkasse darauf, dass Freistellungsaufträge für riestergeförderte Produkte nicht vorgesehen sind. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Sparerfreibetrag auch für solche Kapitalerträge gelten müsste.

    3) Falls ich zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs ein riestergefördertes Darlehen finde, das einen niedrigeren Zinssatz bietet als das Bauspardarlehen, würde ich dieses natürlich gerne ausschlagen. Ist dies ohne Weiteres möglich oder kann die Bausparkasse Gebühren verlangen, weil dies z.B. als vorzeitige Beendigung des Altersvorsorgevertrags gewertet wird?

    Ich wäre dankbar, wenn Ihr Euer Wissen mit mir teilen würdet..:-)

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohnriesterbeiträge über der Förderhöchstgrenze

    Zitat Zitat von Miguel
    Ich habe jetzt mal meiner Bausparkasse ein formelles Schreiben m.d.B.u. eine verbindliche Antwort zu den Fragen 1 & 2 geschickt.
    Dann freuen wir uns mal auf die Antwort.
    Zudem habe ich mich erkundigt, ob die Sparbeiträge in der Anzahlungsphase ebenfalls dem Wohnförderkonto zugeschlagen werden. Hierzu wird teilweise die Auffassung vertreten, dass das Wohnförderkonto erst dann belastet bzw. "aufgefüllt" wird, wenn man das angesparte Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet.
    Du meinst sicher Auszahlungsphase? Das Wohnförderkonto wird tatsächlich erst angelegt, wenn gefördertes Kapital (ggf. mit Zulagen und anteilige Zinsen) wohnwirtschaftlich verwendet wird, z. B. Auszahlung des geförderten Guthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke in Selbstnutzung. In der Tilgungsphase fliest nur der geförderte Tilgungsanteil mit Zulagen (keine Zinsen) ins Wohnförderkonto.

    Wer bauen möchte, wird nicht umhinkommen, das angesparte Kapital irgendwann auch für die Immobilienfinanzierung einzusetzen. Dann kommt es nicht zur Verrentung incl. Ertragsteilversteuerung des nicht geförderten Anteils am aufgebauten Kapitals, statt dessen werden die damit erzielten Wertzuwächse einmalig versteuert. Wer dann schon älter ist, kann gewisse Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Hierzu noch einmal ein Zitat aus der Broschüre des BMF:
    Handelt es sich bei den Auszahlungen aus dem Altersvorsorgevertrag
    weder um eine Leibrente noch um eine Leistung aus einem Versicherungsvertrag,
    ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten
    Leistung und den auf sie entrichteten Beiträgen der Besteuerung zugrunde
    zu legen. Wird die Leistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres
    des Leistungsempfängers ausgezahlt und hatte der Vertrag eine
    Laufzeit von mehr als 12 Jahren, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags
    zu versteuern. Für nach dem 31.12.2011 abgeschlossene Verträge
    ist grundsätzlich auf die Vollendung des 62. Lebensjahres abzustellen.
    Entsprechende Fallgestaltungen können sich z. B. bei einem zertifizierten
    Bank- oder Fondssparplan oder einem Bausparvertrag ergeben. Bei
    diesen erfolgt die Auszahlung der Altersleistungen regelmäßig in Form
    eines Auszahlungsplans mit anschließender Teilkapitalverrentung
    spätestens ab dem 85. Lebensjahr.
    Eine Versteuerung mit der Abgeltungssteuer ggf. mit Berücksichtigung des Sparerfreibetrages ist nicht vorgesehen.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohnriesterbeiträge über der Förderhöchstgrenze

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das Wohnförderkonto setzt sich im Wesentlichen aus 3 Komponenten zusammen: Geförderte Tilgungsbeiträge, Zulagen sowie dem entnommenen Guthaben aus dem Vertrag.
    Der Oberlehrer muss darauf hinweisen, dass es sich bei dem entnommenen Guthaben nur um den zuvor geförderten Guthabenanteil handelt. Der Satz müsste wie folgt lauten:
    Das Wohnförderkonto setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen: Geförderte Tilgungsbeiträge und Zulagen der Tilgungsphase, entnommenes gefördertes Guthaben incl. Zulagen und Zinsen der Ansparphase.
    Wobei das Kapital nicht nur aus einem Vertrag stammen muss.

  4. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wohnriesterbeiträge über der Förderhöchstgrenze

    Dann wollen wir den Oberlehrer auch gönnerhaft darauf hinweisen, dass es Ertragsanteilsbesteuerung heißen muss und sich Dativ und Genitiv gerne aus dem Weg gehen. Der Satz müsste wie folgt lauten:
    Dann kommt es nicht zur Verrentung incl. Besteuerung des Ertragsanteils des nicht geförderten Anteils am aufgebauten Kapital,

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriesterbeiträge über der Förderhöchstgrenze

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Dann wollen wir den Oberlehrer auch gönnerhaft darauf hinweisen, dass es Ertragsanteilsbesteuerung heißen muss und sich Dativ und Genitiv gerne aus dem Weg gehen.
    Sicherlich ist das eines Oberlehrers unwürdig. Aber ich wurde ja hier im Forum innerhalb kürzester Zeit vom Lehrer zum Oberlehrer befördert.

    Mal ganz im Vertrauen: Ich weiß mit den Begriffen Dativ und Genitiv nicht mal etwas anzufangen. Diese habe ich während meines Lebens sicher schon des Öfteren gehört, aber in den Volks- und später Hauptschulen der 60er Jahre hat man solche Fremdworte nicht benutzt. Erfreulicherweise bin ich auch ohne Kenntnis der genauen Bedeutung solcher Begriffe erfolgreich durchs Leben marschiert. Ich kann ganz ordentlich lesen und schreiben, kann addieren und subtrahieren, beherrsche das 1 x 1, Bruch-, Prozentrechnen und anderes lebensnotwendige. Kurzum ich vermisse - abgesehen von einer Fremdsprache - nichts von dem scheinbar so wichtigem Wissen der Oberschüler. Beruflich bin ich so weit gekommen, dass ich Akademiker kommandieren konnte.

    Ich habe in meinem Leben, das nicht mit Erbschaften und Vitamin B gepflastert war, gelernt, mich zu behaupten. Ich habe eine große Familie, schöne Immobilen, ein gutes und gesichertes Einkommen, ein hübsches Aktiendepot, einen Sack sehr niedrig verzinsten Schulden und bin darüber hinaus fit und gesund. Alles in allem: ich bin sehr zufrieden.

    Ich kann es mir leisten in diesem Finanzforum mit meinem Fachwissen - das nicht einmal auf meinen beruflichen Tätigkeiten fußt - zu punkten und muss nicht nach Rechtschreibfehler anderer suchen. Wie Du sicher mitbekommen hast, schreibe ich Dank Deiner Einwände seit fast zwei Jahren den Aktienfonds mit s am Ende. Wie Du siehst, bin ich auch als Ruheständler durchaus lernfähig. Sprachregeln hat mir bisher nie jemand beigebracht und jetzt mag ich mich auch nicht mehr damit quälen.

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