Postbank bietet neueVertäge, jedoch werden keine AGB bereitgestellt
Hallo zusammen.
nachdem alle Postbankkunden die ein Girokonto dort haben unterrichtet wurden, das es ab November neue Tarife gibt, wurden Flyer mit entsprechenden Tarifbeantragungen versendet.
Als Kunde darf man sich nun überlegen auf einen tarif zu wechseln. Nur leider gibt es keineAGB`s hierzu!!!!!!
Anders gesprochen:
Man soll einen Vertrag beantragen, von dem nicht mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind.
Mir wurde heute schriftlich von der Postbank mitgeteilt, das diese AGB erst ab 01.11.2016 zur Verfügung gestellt werden können.
WER KENNT SICH AUS, OB DIES SO RECHTLICH SEIE RICHTIGKEIT HAT? Meine Bedenken sind, das ich als Kunde doch bei einem Vertragabschluss AGB`s anerkenne, die aber jetzt noch nicht veröffentlicht sind.
AW: Postbank bietet neueVertäge, jedoch werden keine AGB bereitgestellt
Da die AGB selten zum Vorteil des Kunden sind, ist es doch gut, wenn es keine gibt. Selbstverständlich können neue AGB (nach Vertragsschluss) nicht ohne Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil werden.
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@ Daukind
Hallo, danke für Ihre Antwort.
AGB`s sind Vertragsgrundlagen an den sich beide Partner halten müssen bis einer diese aufkündigt. OB diese gut oder schlecht sind, ist völlig unrelevant, obwohl sie doch eher "relativ" gut sein müssten, sonst würde man ja kein Vertragsverhältnis eingehen.
Zu Ihren 2ten Satz: wieso die Klammer: ( nach Vertragsschluss ). Ich habe bislang nur Verträge jeglicher Art unterschrieben die auf AGB`s begründet waren!
AW: Postbank bietet neueVertäge, jedoch werden keine AGB bereitgestellt
AGB (nicht AGB's) werden i.d.R. vom Unternehmen vorgegeben. Sicherlich nicht zum Vorteil des Kunden. Notwendiger Vertragsbestandteil sind sie allerdings nicht, selbstverständlich kann man auch Verträge ohne AGB vereinbaren.
Wenn Du einen Vertrag am 14.09. unterschreibst, dann werden AGB vom 01.11. kein Vertragsbestandteil. Und im Nachhinein nur durch dein Einverständnis. Auf welche AGB wird denn in deinem Vertrag Bezug genommen?
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@ Daukind
Ihre Frage ist etwas schwierig zu beantworten. Jetzt gelten die bestimmungen die nach der Vertragsform heute zum jeweiligen Produkt ihr gültigkeit haben.
Nur für das ab dem 01.11.2016 gültige Kontenprogramm gibt es noch keine veröffentlichten AGB`s. Man soll also ohne gültige AGB`s versuchen zu überlegen ob man wechselt!
AW: Postbank bietet neueVertäge, jedoch werden keine AGB bereitgestellt
Wenn Du heute einen Vertrag unterzeichnest, dann gilt was im Vertrag steht. Dort kann nur auf bestehende AGB Bezug genommen werden. Damit werden diese, sofern rechtlich zulässig, Vertragsbestandteil.
AGB welche am 1.11. veröffentlicht werden, werden nicht automatisch Vertragsbestandteil. D.h. wenn die Postbank neue AGB veröffentlicht kannst Du frei wählen ob Du diese akzeptierst oder nicht. Solltest
Du Widerspruch einlegen wird wahrscheinlich dein Vertrag gekündigt.
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@ Daukind
GENAU !
Ich empfinde diese Art von Konditionsveränderung, wo nun erstmalig Gebühren dem Kunden abverlangt werden eine ERPRESSUNG oder Anstiftung einen kostenlosen Vertrag zu nehmen mit entsprechenden Konditionen, wobei allerdings nicht mal eine AGB für vorliegt.
Fraglich ist, ob man bei dem momentan kostenlosen Konto noch bis zum 31.10.2016 bleiben soll, um dann Widerspruch einzulegen. Dann am Folgetag sieht man die neuen AGB und kann sich dann entscheiden ob man kündigt oder wechselt!
Nur welche Kündiguingszeiten wirken weiß ich momentan auch nicht.
Eine Sache ist das die mich im Moment sehr ärgert.
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@ Daukind
Ja das ist wohl richtig was Sie das schreiben. Zu dieser Überlegung habe ich noch keine Abschließende Antwort. Es gab schon viele Veränderungen die der Kunde hin nehmen musste. Aber dises mal empfinde ich schon erheblich mehr dabei.
Noch mal Danke
Fraglich ist aber, ob Vertragänderungen zum 01.11.2016 von der Postbank angenommen werden dürfen ohne AGB?
Irgend etwas sagt mir das hierbei irgend etwas nicht so ganz richtig läuft. Ein Bauchgefühl.
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Hallo,
was wollen Sie denn den AGB entnehmen? Informationen die die Kontenmodelle betreffen finden Sie im Preis und Leistungsverzeichnis und wenn ich mir das gerade mal aufrufe stehen dort sowohl die aktuellen Konditionen als auch die ab 01.11.2016 gültigen Konditionen für bspw. das Postbank Giro plus Kontomodell.
Sofern sich die AGB überhaupt ändern, werden die ab 01.11.16 gültigen AGB auch im Vorfeld veröffentlicht.
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@ credere
Hallo,
Zu Ihrem letzten Satz: ... Sofern sich die AGB überhaupt ändern, werden die ab 01.11.16 gültigen AGB auch im Vorfeld veröffentlicht. ...
NEIN, diese werden leider nicht vor dem 01.11.2016 veröffentlicht. So schrieb mir die Postbank. Aber wenn Sie eine Quelle haben, dann nehme ich gerne diese AGB`s auch per E-Mail.
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Mir liegen die AGB nicht vor, bin dort auch kein Kunde. Wenn ich wiederum die AGB der Postbank (Quelle Homepage) aufrufe steht dort unter der lfd. Nr. 2
(2) Änderungen
Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
und der besonderen Bedingungen
werden dem Kunden spätestens zwei Monate
vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens in Textform angeboten.
Insofern kann die Postbank nicht behaupten, dass die AGB bzw. die Änderungen vor dem 01.11.2016 nicht zur Verfügung stehen. Ein Verweis auf ihre gültigen AGB sollte hier ausreichen.
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Ich denke ich habe dir klar geantwortet was die AGB angeht - auf meine übrigen Punkte aus dem ersten Post bist du nicht eingegangen dann kann ich dir leider auch nicht mehr weiterhelfen.
Halten wir fest: Dir sollten sämtliche notwendige Informationen bereits vorliegen sofern es zum 01.11.16 Änderungen in den AGBs gibt.
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Um deutlich herausstellen, eine Beantwortung habe ich bewust weggelassen, da es meiner ursprünglichen Frage nicht diehnt.
Der der Flyer von der Postbank hat keine Rechtsverbindlichkeit! Und gültige Neuverträge ab 01.011.16 gibt es nicht, sondern nur Vertragsänderungsanträge ohne Möglichkeit des Änderungsbeginns vom laufenden Vertrag.
Im Vorhinein vor der Änderung am 01.11.16 gibt es keine AGB`s die ab 01.11.16 gültig sind. Wenn ich einen Änderungsvertrag machen möchte, aus Gründen von eventueller Schlechterstellung die ab dem 01.11.16 sein könnte bei meinem aktuellen Altvertrag, muss man blind auf das im Flyer stehende vertrauen. Berufen auf den Werbetext des Flyers kann man sich leider nicht, da alles nur geregelt ist in den gültigen AGB`s. Und diese ab den 01.11.16 gültigen ADB`s gibt erst ab 01.11.16.
Ihren Satz: Halten wir fest, .... den würde ich nicht so unterschreiben!
Also bleibt mir nur einen Antrag zu schreiben auf Änderung vor dem 01.11.2016 jedoch innerhalb der Widerspruchsfrist um sicher die Angelegenheit so zu verändern das es passt. Und das finde ich schade.
Bemerken möchte ich, dass ich hier nicht Frage um ein Quiz zu gewinnen: wer hat wohl Recht!
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Gut ich versuche es noch einmal aus meiner Sicht darzustellen.
Dass du nicht auf einen (Werbe)Flyer vertrauen willst ist ja in Ordnung. Sämtliche Preise und Entgelte sind dem Preis- und Leistungsverzeichnishttps://www.postbank.de/privatkunden...oadcenter.html zu entnehmen. Dieses enthält sowohl die Konditionen der Konten vor dem 01.11. als auch die gültigen Konditionen ab dem 01.11.16.
Das Preis und Leistungsverzeichnis ist im Gegensatz zu dem Werbeflyer verbindlich.
Die AGB müssen sich aufgrund von Konditionsanpassungen beim Girokonto nicht ändern. Sämtliche notwendigen Informationen zu den Konten finden sich im vorgenannten Verzeichnis und das ist rechtlich so auch in Ordnung. Sollten sich die AGB aus welchen Gründen auch immer zum 01.11.16 ebenfalls ändern, so muss die Postbank die Kunden spätestens zwei Monate vor Wirksamwerden über die bevorstehenden Änderungen informieren. Mitunter kann sich solch eine Änderung ja auch auf wenige Sätze beschränken, sofern es gerade rechtliche Notwendigkeiten hierfür gibt.