So ich habe einen Entwurf von einen Darlehensvertrag zur einen Hausfinanzierung bekommen und folgendes seht drin:
1.- Es handelt sich hier um einen "verbunden Geschäfts" gemäß Kaufvertrag vom Notar XXXX
2.- Bis zur Tilgungsbeginn 1.12.2017 sind 4 Sollzinsraten in höhe von 400€ zu zahlen jeweils am 30.09./30.12/30.03/30.06/ eines jeden Jahres erstmals am 30.09.2016.
3- Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag so ist auch an den Kaufvertrag vom Notar XXXX für den Kauf (Im folgenden:verbundener Vertrag) nicht mehr gebunden.
Das sind erstmal die Punkte wo ich euch sehr dankbar wäre für eine kurz Aufklärung bzw. Prüfen ob dies rechtens ist und Standard bei so einen Darlehensvertrag.
1. da scheint ein Finanzberater eine Rechtschreibschwäche zu haben.
2. Kaum Bereitstellungszinsfreie Zeit, also schlecht. Wie hoch ist denn das Darlehen? 500.000 €?
3. das entscheidet nicht der Darlehensgeber, sondern der Notar ... ;-)
Lass uns mal ein wenig mehr Infos zukommen, dann kann man evtl. auch mehr sagen.
Hallo danke für die schnelle Antwort!
Rechtschreibfehler leider durch das schnelles kopieren verschuldet, sorry .
Darlehen Betrag 100.000€
Sollzinsatz: 1,1%
Laufzeit: 10 Jahren
Bereitstellungsprovision von 0,17 pro Monate ab dem 1.12.2017
Bis zur Tilgungsbeginn 1.12.2017 sind 4 Sollzinsraten in höhe von 270€ zu zahlen jeweils alle drei Monaten eines jeden Jahres erstmals am 30.09.2016.
Bei Nachfragen meinte der Finanzberater "Sie zahlen die Zinsen gem. Anforderung der Darlehen, nur tatsächlich ausgezahlte Darlehens(teil)beträge werden berechnet".
Welche Nachteile hat so einen verbundenen Vertrag?
Ich verstehe nicht, warum du vor Auszahlung des Darlehens Zinsen zahlen sollst (es könnte sich um Bereitstellungszinsen handeln).
An anderer Stelle schreibst du dann, dass eine "Bereistellungsprovision" von 0,17 anfällt. 17% pro Monat oder 0,17%? Was ist eine Bereitsstellungs"provision"?
Dann schreibst du Zinsen für nur tatsächlich ausgezahlte Darlehenbeträge zahlen sollst. Wie passt das so diesen 4 Sollzinsraten?
Kann es sein, dass der Betrag bereits ab dem 30.09. ausgezahlt werden soll? Und die Zinsen fallen dann immer Quartalsweise an? Und die Tilgung, die geht ihr erst ab dem 01.12.2017 an (warum auch immer)?
Das ganze hört sich irgendwie ziemlich dubios an. Hast du evtl. Bekannte odr Verwandte, die dich bei der Finanzierung bezüglich des Verständnis evtl. unterstützen können?
Und noch ein weiterer Fehler, Bis zum 1.12.2017 vergehen fünf Quartalsende und nicht nur vier oder was ist mit dem 30.9.2017?
Was ist dann mit der Lücke von zwei Monaten, muss er für diese keine anteilige Sollzinsrate bezahlen?
anbei den Darlehensvertrag, vielen Dank im Voraus!
Ich glaube es Wird nur angenommen daß das Darlehen Betrag komplett am 30.09.2016 ausbezahlt wird, (Dies wird aber nicht der Fall sein, da eine Einsatz von EK geplant ist und in nur Teilen je nach Gewerk Fertigstellung ausbezahlt wird).20160914100402503_x2x.pdf
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Fragen zur Darlehensvertrag
1) Zinssatz 1,1%, Tilgung 4,9%, Annuität 6%
2) Die vereinbarte Tilgung in Höhe von 4,9% beginnt erst ab September 2017. Also erfolgt, so das Darlehen dann vollausgezahlt ist, die volle annuitätische Rate von 500 Euro erst im September 2017.
3) Egal was von dem Darlehen ausgezahlt wurde, sie zahlen an Tilgung vorher 4 mal quartalsweise 275 Euro Tilgung.
4) Zinsen zahlen sie am Ende des Monats, berechnet auf die Tage und die Summe wo das Geld tatsächlich ausgezahlt wurde. Wurde z.B. am 15.1.2017 50.000 Euro ausbezahlt, dann zahlen sie am 1.2. für die Zeit ab dem 15.1. auf die 50.000 Euro die Zinsen, sprich 45,83. Die Tilung von 275 Euro kommt quartalsweise bis zum 1.9. immer hinzu. So wird ihre Rate nach und nach steigen.
5) Auf den Teil der 100.000 Euro der am 1.9.2017 noch nicht ausbezahlt wurde (auf das ausgezahlte Geld zahlen sie ja schon die 1,1%) kommt noch mal ein Zinsanteil von 0,17% hinzu, ebenso beginnt dann am 1.9.2017 auch die reguläre Tilgung, die dann nicht mehr pauschal 275 Euro betrifft. Zahlen tun sie dann (vorausgesetzt das Darlehen ist am 1.9.2017 voll ausgezahlt) immer 500 Euro (bis auf die letzte Rate). In dieser Rate nimmt dann der Tilgungsanteil zu und der Zinsanteil ab. Am 1.9.2017 ist demnach dann (wenn das Darlehen voll ausbezahlt ist, sonst sogar etwas mehr, da der Bereitstellungszins - der ja anteilig auf nicht abgerufenenes Geld gezahlt wird - teurer ist als der Zahlzins) die erste annuiätische Rate von 500 Euro fällig, wo aber mit der ersten Zahlung die Zinsen von den 500 Euro nur noch auf 98.900 Euro zu zahlen sind, der Rest der 500 Euro ist dann Tilgung und eben diese wird immer mehr und die Zinsen immer weniger.
Ich frage mich immer wie man etwas unterschreiben kann, was man nicht verstanden hat oder einem nicht verdeutlicht wurde. Insbesondere diese Punkte sind zu lesen und zu verstehen, es sind die wesentlichen Merkmale ihres Darlehens.
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Ich frage mich immer wie man etwas unterschreiben kann, was man nicht verstanden hat oder einem nicht verdeutlicht wurde. Insbesondere diese Punkte sind zu lesen und zu verstehen, es sind die wesentlichen Merkmale ihres Darlehens.
Ich fürchte oft werden Kunden mit "Günstigen Monatsraten" geködert, wie auch bei Ratenkrediten, Autofinanzierung. Hört sich immer toll an "oh, ### € im Monat, das kann ich mir leisten" und das wird dann gemacht. Und/oder die Zinsen sind ja sooo toll niedrig, gar kein Problem.
So Dinge wie Zinsen, Tilgungsplan etc. sind für viele ja eh Böhmische Dörfer
Der Threadersteller hat ja geschrieben, dass es nur ein Entwurf ist. Vielleicht hat ihn der Bankmitarbeiter ja sämtliche Informationen mitgeteilt und erläutert, aber diese wurden auf Grund der Komplexität wieder vergessen oder nicht komplett behalten.
Aber dafür ist das Internet ja da, man kann sich schlau machen/schlau gemacht werden, eine Zweitmeinung einholen und alle Informationen nachlesen, nachhören oder nachschauen.
Hallo,
@Danke BenniG: bitte seid genädig mit mir.
Wie schon erwähnt es handelt sich hier um einen Entwurf. 3) Egal was von dem Darlehen ausgezahlt wurde, sie zahlen an Tilgung vorher 4 mal quartalsweise 275 Euro Tilgung.
Genau danach hatte ich bei der Bank gefragt: Frage:
Sind die Positionen „Sollzinsraten über 275€“ Spalte „Vorgang“ fällig unabhängig davon ob die Kredit Summe zum Einsatz kommt oder nicht? Antwort Bank:
Nein, natürlich nicht, sie zahlen nur Zinsen für das ausbezahlte Darlehen
Welche Nachteile habe ich dadurch? Wird damit alles Teuer? Was ist hier zu empfehlen?
Bitte habt dafür Verständnis dass ich keinen Finanzexperte bin.
Die 275 Euro sind keine Zinsen, das ist ein Tilgungsleistung!
In der Regel fängt die Tilgung erst einen Monat nach Vollauszahlung an, das hat man hier scheinbar anders geregelt.
Zinsen sind Zinsen, somit Kosten, Tilgung ist Tilgung, somit eine Leistung die ihnen vollumfänglich zu Gute kommt.
Was ich mich allerdings frage ist die Tatsache, warum 200.000 Euro Grundschulden eingetragen werden, bzw. erforderlich sind. Haben sie noch ein Darlehen mit 100.000 Euro aufzunehmen?
Die 275 Euro sind keine Zinsen, das ist ein Tilgungsleistung!
Im Darlehensvertrag wird die 275€ als „Sollzinsrate“ benannt, trotzdem hier als Tilgungsleistung zu verstehen?
Zitat von noelmaxim
In der Regel fängt die Tilgung erst einen Monat nach Vollauszahlung an, das hat man hier scheinbar anders geregelt.
Ist das irgendwie ein Nachteil für mich oder ist dies als eine Art Sondertilgung zu betrachten?
Zitat von noelmaxim
Was ich mich allerdings frage ist die Tatsache, warum 200.000 Euro Grundschulden eingetragen werden, bzw. erforderlich sind. Haben sie noch ein Darlehen mit 100.000 Euro aufzunehmen?
Ich habe vor zweimal 100K gesplittet als Kredit aufzunehmen, somit die 200K Grundschuld.
Ziel ist Kredit A schnell mit Hilfe von Sondertilgungen abzubezahlen somit hätte ich später nur noch Kredit B mit eine annuitätische Rate von 500 Euro zu tilgen.
Wenn es hilft kann ich gerne den Tilgungsplan hier auch mal reinstellen.