Riester Frau unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Hallo,
meine Frau hat einen eigenen Riestervertrag (2015 abgeschlossen) (sie hat bisher keine Zulage 154 € + 3 x 300 € beantragt geht bis zu 2 Jahre rückwirkend)
ich habe einen eigenen Riestervertrag (2015 abgeschlossen) (ich habe 2015 Zulage 154 € beantragt und erhalten)
2015 & 2016 und aktuell geht meine Frau einer Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach. (2014 Hausfrau kein Einkommen!)
Ich selbst gehe auch einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. (ich bin ohne Zweifel unmittelbar zulagenberechtigt 154 €)
Die Zulage bei meiner Frau (154 € + 3 x 300€ für Kinder) sieht wie folgt aus.
Angenommen ich kündige meinen Riestervertrag förderschädlich
um an das Guthaben zu kommen muß ich Riesterzulage (1 x 154 € bisher gezahlte Zulage zurückzahlen) und Zinsertrag unter
Sonstige Einkünfte in Steuererklärung versteuern. (Durch meine Einzahlungen habe ich Zulagenanspruch 2015 von 154 € und 2016 von 154 € auf die verzichte ich! Wovon nur Zulage 2015 bisher im Vertrag ausbezahlt wurde.)
Kann meine Frau für 2015 eine Zulage unmittelbar für sich und Kinder beantragen? (2014 kein Einkommen!)
Sie hat 2015 & 2016 die Mindestbeträge für Riester schön bezahlt.
Kindergeldanspruch haben wir beide aber wird an mich ausbezahlt!
Ich möchte durch meine Kündigung Riester die in wenigen Tagen ansteht
nicht den Zulagenanspruch meiner Frau für 2015 verwirken.
Ich bekomme etwa das Geld durch die Kündigung wieder wie ich einbezahlt habe!
Es ist dafür gedacht Mehrkosten bzw. Ing Diba Kredit 2,99% zu tilgen.
Kündigung damit sich auf dem Wohnförderkonto nichts ansammelt.
In Zukunft habe ich schon vor zu riestern!
Allerdings nur mit Mindestbeträgen und als Altersvorsorge
oder um zum Renteneintritt Haus zu entschulden.
AW: Riester Frau unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Zitat von Martin79HN
2015 & 2016 und aktuell geht meine Frau einer Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach. (2014 Hausfrau kein Einkommen!) .
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Kann meine Frau für 2015 eine Zulage unmittelbar für sich und Kinder beantragen? (2014 kein Einkommen!)
Sie hat 2015 & 2016 die Mindestbeträge für Riester schön bezahlt.
Ja, weil sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und jeweils die Mindestbeiträge einbezahlt hat.
AW: Riester Frau unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Danke Hanomag.
Die Zulage 2015 setzt doch eine Mindesteinzahlung vom Vorjahr 2014 vorraus.
Also spielt es keine Rolle, dass Sie 2014 Hausfrau und kein Einkommen hatte?
AW: Riester Frau unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Zitat von Matthew Pryor
Für 2014 ist natürlich keine Förderung möglich.
Eine Förderung wäre möglich, wenn die Hausfrau 2014 nach einer zuvor sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Erziehungszeit "genossen" und den in Abhängigkeit des Vorjahres notwendigen Beitrag geleistet hat.
AW: Riester Frau unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Ich ziehe es vor, mich auf die konkret dargestellte Fallkonstellation zu beziehen. Mehr oder weniger wahrscheinliche hätte-wenn-und-aber-Fiktionen kann man natürlich dennoch gerne durchexerzieren.
AW: Riester Frau unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Zitat von Hanomag
Eine Förderung wäre möglich, wenn die Hausfrau 2014 nach einer zuvor sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Erziehungszeit "genossen" und den in Abhängigkeit des Vorjahres notwendigen Beitrag geleistet hat.
ja, eine Förderung für 2014 wäre möglich. Schade, dass zu der Zeit noch kein dafür notwendiger Vertrag bestand.
AW: Riester Frau unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Zitat von Martin79HN
meine Frau hat einen eigenen Riestervertrag (2015 abgeschlossen) (sie hat bisher keine Zulage 154 € + 3 x 300 € beantragt geht bis zu 2 Jahre rückwirkend)
Zitat von Hanomag
Eine Förderung wäre möglich, wenn die Hausfrau 2014 nach einer zuvor sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Erziehungszeit "genossen" und den in Abhängigkeit des Vorjahres notwendigen Beitrag geleistet hat.
Zitat von obelix
ja, eine Förderung für 2014 wäre möglich. Schade, dass zu der Zeit noch kein dafür notwendiger Vertrag bestand.
Du hast natürlich recht, vermutlich hat mich die folgenden Aussage des TE zu dieser Aussage verleitet.
Zitat von Martin79HN
Die Zulage 2015 setzt doch eine Mindesteinzahlung vom Vorjahr 2014 vorraus.
Aber es war eh nur eine "weniger wahrscheinliche hätte-wenn-und-aber-Fiktion".
Zitat von Matthew Pryor
Ich ziehe es vor, mich auf die konkret dargestellte Fallkonstellation zu beziehen. Mehr oder weniger wahrscheinliche hätte-wenn-und-aber-Fiktionen kann man natürlich dennoch gerne durchexerzieren.