Riester und kein Ende

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  1. Avatar von vanadis
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    Standard Riester und kein Ende

    Liebe Mitleser,

    ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach Infos, und werde von Pontius zu Pilatus geschickt und wieder zurück. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

    Ich habe über die kommunale Zusatzversorgung vor ewigen Zeiten eine Art Riester abgeschlossen. Eingezahlt wurde bislang immer nur das Minimum und keine staatliche Förderung beantragt.

    Da ich in fünf Jahren in Rente wegen Schwerbehinderung kann, möchte ich meine Altersbezüge optimieren. Ich tendiere dazu, jährlich die Einzahlzungen auf 2100 Euro anzuheben, weiterhin keine Förderung zu beantragen, um die komplette Versteuerung im Alter zu vermeiden.

    Versicherungsvertreter sagt, das müsse in jedem Fall komplett versteuert werden, egal ob Zulagen oder nicht
    Steuerberater sagt, wenn keine Zulagen nur der Vertrag zu versteuern
    Zusatzversorgungkasse teilte mir mit, ich solle mich an das Finanzamt wenden, da letzlich dort entschieden werde
    Finanzamt wiederum verweist mich wieder an die Zusatzversorgungskasse.

    Ich komme einfach nicht weiter. Mein Gedanke war ja, wie gesagt, den Vertrag max zu erhöhen, keine Zulagen zu beantragen. Wie ist es, wenn ich den Beitrag von 2100 Euro im Jahr von der Steuer absetze, kommt dann das Finanzamt beim Rentenbezug auch und kassiert wieder?

    Vielen Dank für alle Antworten!

    Vanadis

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Riester und kein Ende

    Versicherungsvertreter sagt, das müsse in jedem Fall komplett versteuert werden, egal ob Zulagen oder nicht
    Steuerberater sagt, wenn keine Zulagen nur der Vertrag zu versteuern
    Es muss unterschieden werden, um welche Art von Zahlungen es sich handelt. Lebenslange Leibrenten, die auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, werden (auch inklusive der Zusatzrente durch erteilte Überschüsse) mit dem Ertragsanteil besteuert, siehe § 22 Nr.5, Satz 2a EStG. Sollte eine Förderung in Anspruch genommen werden (unabhängig von der Art), kommt Satz 1 zur Anwendung, die Renten fallen unter "sonstige Einkünfte" und sind auch dementsprechend zu versteuern.

    Wie ist es, wenn ich den Beitrag von 2100 Euro im Jahr von der Steuer absetze, kommt dann das Finanzamt beim Rentenbezug auch und kassiert wieder?
    Ja. Es ist darüber hinaus ein unsinniges Vorhaben. Im Rahmen der Günstigerprüfung berücksichtigt das Finanzamt den Anspruch auf eine Zulage. Eine Steuerermäßigung kommt nur dann zusätzlich zum Tragen, wenn dieser Anspruch überschritten wird. Die Zulage sollte also grundsätzlich beantragt werden.

  3. Avatar von vanadis
    vanadis ist offline
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    Standard AW: Riester und kein Ende

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Sie schreiben, dass Leibrenten, die auf nicht gefürderten Beiträgen beruhen , mit dem Ertragsanteil besteuert werden, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass das dann günstiger wäre, als die Zulagen zu beantragen.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester und kein Ende

    Zitat Zitat von vanadis
    Ich habe über die kommunale Zusatzversorgung vor ewigen Zeiten eine Art Riester abgeschlossen. Eingezahlt wurde bislang immer nur das Minimum und keine staatliche Förderung beantragt.
    Also auch keine steuerliche Förderung?
    Zitat Zitat von vanadis
    Da ich in fünf Jahren in Rente wegen Schwerbehinderung kann, möchte ich meine Altersbezüge optimieren. Ich tendiere dazu, jährlich die Einzahlzungen auf 2100 Euro anzuheben, weiterhin keine Förderung zu beantragen, um die komplette Versteuerung im Alter zu vermeiden.
    Würde ich unterlassen, weil die Betriebsrente mit dem vollen Beitragssatz krankenversicherungspflichtig ist.
    Zitat Zitat von vanadis
    Versicherungsvertreter sagt, das müsse in jedem Fall komplett versteuert werden, egal ob Zulagen oder nicht
    Steuerberater sagt, wenn keine Zulagen nur der Vertrag zu versteuern
    Wenn es ein Riestervertrag ist, dann greift die volle Versteuerung. Wenn Du die steuerliche Förderung in Anspruch nimmst, dann unterstellt das FA, dass Du auch die Zulagen beantragt hast und mindert die Steuererstattung um diese.
    Zitat Zitat von vanadis
    Wie ist es, wenn ich den Beitrag von 2100 Euro im Jahr von der Steuer absetze, kommt dann das Finanzamt beim Rentenbezug auch und kassiert wieder?
    Auf jeden Fall!

    Sollte Dir eine ordentliche Steuererstattung zustehen, kannst Du - wenn noch möglich - zur Vermeidung von Krankenversicherungsbeiträgen, einen neuen Riestervertrag abschließen und diesen dann verrenten lassen. Andernfalls würde ich das Geld für den relativ nahen Ruhestand anderweitig sparen.
    Zitat Zitat von vanadis
    Wenn Sie schreiben, dass Leibrenten, die auf nicht gefürderten Beiträgen beruhen , mit dem Ertragsanteil besteuert werden, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass das dann günstiger wäre, als die Zulagen zu beantragen.
    Das stimmt auf jeden Fall, wenn Du über die mickrige Zulage von 154 € keine steuerliche Förderung beanspruchen kannst. Mit steuerlicher Förderung ist es ein Rechenexempel.

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