Frage zu bestehender Finanzierung

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  1. Avatar von soluga
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    Frage Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und habe ich angemeldet, da ich Zweifel an den bestehenden Veträgen zu meiner Baufinanzierung habe. Ich hoffe, dass ihr mir mit eurer Einschätzung, ob das Ganze so halbwegs in Ordnung ist, weiterhelfen könnt.

    Ich habe 2014 zur Baufinanzierung mehrere Verträge abgeschlossen. Ich habe damals verschiedene Banken und Vermittler "abgeklappert" und war eigentlich bisher der Meinung, eine ganz gute Wahl getroffen zu haben.

    Jetzt bin ich aber wieder über das Thema Wohnförderkonto gestolpert und habe das bei mir mal durchgerechnet. Langsam kommen mir Zweifel, ob das richtig war, Riester mit ins Boot zu nehmen.

    Vielleicht kurz die Eckdaten (Stand 11/2014):
    Kosten Grundstück: 85T€
    Kosten Haus: 285T€ (zzgl. Nebenkosten, Außenanlage, etc.)
    Finanzierung: 213T€

    Bestehender Riester-Fondsparplan mit 18T€.

    Die Finanzierung läuft nun über:
    1. Darlehen 100T€; 2,09% Zinsen; 15 Jahre Zinsbindung; 436 €/Monat (3,14% Tilgung); Sondertilgung bis zu 10T€ p. a.
    2. Darlehen 113T€; 1,55% Zinsen; 10 Jahre Zinsbindung; 322 €/Monat (1,87% Tilgung); Keine Sondertilgungen
    3. Riester-Bausparvertrag 90T€; 0,25% Guthabenzins; 2,25% Darlehenszins; Einzahlung 162,17€ in der Spar- und 540€ in der Darlehensphase

    Der Bausparvertrag soll in 10 Jahren den 2. Darlehensvertrag (Restschuld ca. 90T€) ablösen. 2033 soll die Darlehensphase abgeschlossen sein.

    Da ich noch Einkünfte aus Nebentätigkeit habe, wollte ich auf den 1. Vertrag Sondertilgungen von min. 2.500 € p. a. ausführen und somit - wenn alles nach Plan läuft - den Kredit in 15 Jahren erledigt haben.

    Der Fondsparplan ist noch nicht auf den Riester-Bausparvertrag übernommen. Ich habe mir mal eine Tabelle gebaut, aus der ich - in Abhängigkeit des Bewertungsfaktors - den Betrag ersehen kann, den ich mindestens übernehmen muss, um den Zuteilungszeitpunkt 2025 zu halten. Sobald der Wert des Fondsparplans weniger als 3% über dem Mindestbetrag liegt, werde ich zunächst in einen Rentenfond umschichten und dann schnellstmöglich in den Bausparvertrag übernehmen. Auf diese Weise kann ich möglichst lange vom Fond profitieren.

    Der Anbieter des Bausparvertrages hatte nun Ende 2015 die Zinssätze gesenkt. Nach grobem Durchrechnen machte es Sinn, den alten Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen. (Der Bankberater hat sich natürlich auch gefreut, nochmal Provision zu erhalten)
    Somit ist der Bausparvertrag seit 06/2016:
    90 T€; 0,1% Guthabenzins; 1,95% Darlehenszins

    Das Wohnförderkonto wird eingerichtet, sobald ich das Darlehen in Anspruch nehme, korrekt?
    Ich habe das jetzt mal wie folgt berechnet:
    Guthabenstand 2025 (ab dem Darlehenszeitpunkt) ca. 39.250€
    zzgl. Darlehenszahlungen (6.634€ p.a.) und 2% Zinsen bis 2033 (Ende des Darlehens) ca. 107T€
    bis zum Rendenbeginn mit 67 (2048) wären das dann ca. 141T€.

    Zunächst die Frage: Ist das Wohnförderkonto so richtig berechnet?
    Das ist natürlich ein ordentlicher Batzen, den ich da mit 67 noch vor mir habe. Ich müsste somit zwanzig Jahre lang ca. 7T€ pro Jahr versteuern, was in etwa 2T€ sein dürften..?

    Natürlich habe ich aktuell Vorteile dadurch, dass ich die 39T€ und auch die Tilgung i.H.v. ca. 55 T€ steuerfrei erhalte. "Gefühlt" ist der Nachteil durch diese Konstruktion jedoch höher, da ich die Steuer auf 107T€ noch 15 Jahre gut verzinst mit mir rumschleppe, ohne sie tilgen zu können. Da sich das WFK um 34T€ erhöht, kostet diese Zeit nachher ca. 10-12T€.


    Jetzt ist es natürlich schwer, aus bereits abgeschlossenen Veträgen was Brauchbares herauszuholen.
    Deshalb mal grundsätzlich die Frage an euch: Liege ich mit den Verträgen halbwegs richtig?
    Was hättet ihr anders gemacht?
    Gibt es eine günstigere Alternative zu dem Riester-Bausparvertrag oder ist das Kind da jetzt in den Brunnen gefallen?
    Wird das Wohnförderkonto auch eingerichtet, wenn ich das Darlehen des Bausparvertrages nicht in Anspruch nehme? (Sollten die variablen Zinsen 2025 noch unter 2% liegen, würde es sich lohnen, den Bausparvertrag weiter zu besparen und das 2. Darlehen weiter laufen zu lassen)

    Vielen Dank für's Lesen und für eure Antworten.

    Christian

  2. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo Soluga, (Christian)

    ist der Riester Bausparvertrag vorfinanziert?
    Das die Bank einen Anspruch auf Darlehen hat nachdem Darlehen 2 ausläuft?

    Ich meine da greift Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
    und eine Abtretung vom Riesterbausparvertrag ist glaube ich nicht möglich.

    Ich möchte mal eine Überlegung in den Raum werfen.

    - Guthaben aus Bausparvertrag & Fondriester förderschädlich entnehmen eine Option?

    Frage:
    - Wie hoch sind die Zulagen bisher Gesamt? Zulagen bisher im Fondriester, Zulagen bisher im Riesterbausparvertrag ? (Wird bei Auszahlung einbehalten!)
    - Wie hoch ist Zins/Kapitalertrag? (muß man als Sonstige Einnahmen versteuern!)

    Es kann auch eine Option sein nur Bausparvertrag mit Guthaben zu kündigen.
    Schade um die 900 € Bearbeitungsgebühr und Zulagen!

    Das Geld kann man in einen Bausparvertrag stecken ohne Riester
    oder zur Sondertilgung von Darlehen 1 nutzen.

    Sollte man mal durchrechnen.

  3. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Wurde der alte Bausparvertrag Riester in einen neuen Riester übertragen?
    Der alte Bausparvertrag hatte 0,25% und der neue 0,10% Guthabenzins!

    Die Differenz zwischen 2,25% und 1,95% machen nicht viel aus!
    2 x 900 € Provision bekommen?

    Wenn dem so ist liegen liegen lassen und erst später damit
    entschulden.

    Wie hoch sind Ihre Zulagen pro Jahr? 154 € (oder auch für Kinder?)

  4. Avatar von soluga
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo Martin,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Bausparvertrag und Darlehensvertrag sind nicht "gebündelt". Also der Bausparvertrag ist nicht abgetreten.
    War laut Bankberater wg. der Eigenkapitalquote nicht notwendig (vllt. auch rechtlich gar nicht zulässig - keine Ahnung).
    Aus dem Grund konnte ich jetzt auch recht problemlos den Bausparvertrag von 2014 gegen die neueren Konditionen von 2015 tauschen.

    Der Fond hat folgende Daten:
    Stand: 19T€
    Garantiertes Kapital: 13T€
    Gewinn: 6T€
    Zulagen: 1.642€

    Zulagen im Bausparvertrag dürften nur die 2x154€ sein.

    Zulagen für unsere Kinder (2x300€) gehen auf Banksparplan meiner Lebensgefährtin, da die wg. Elternzeit mit minimalen Einlagen (60€) die komplette Förderung von 754€ erhält.

    Mal grob weitergerechnet:
    Ich kündige den Bausparvertrag. Muss damit die 308 EUR zurückzahlen.
    Riester-Fondsparplan war eigentlich für die Finanzierung gedacht. Würde ich dannn aber vllt. einfach bestehen lassen und kann zur Rente darauf zurückgreifen.
    Wenn ich die 40T€ in 10 Jahren nun mit einem Standard-Bausparvertrag ansparen möchte, hätte ich an Mehrkosten zunächst ja "nur" die Steuererleichterung (ca. 30% von 1.946€ p.a.), korrekt?

    Habe gerade mal grob drübergeschaut. Die Konditionen der Bausparkassen sind aber ohne Riester auch nicht besser als mit Riester, oder?

    Danke nochmals.

    Christian

  5. Avatar von soluga
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Die 900€ werden bei Riester-Verträgen (ggf. auch generell?) auf 5 Jahre verteilt. Somit hatte ich für den alten Vertrag erst 360 EUR bezahlt.

    Guthaben wurde übernommen.

  6. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hi Soluga,

    ich habe selbst aktuell Zweifel mich mit Riester zu entschulden.

    Hintergrund:
    meine Frau bekommt 154 € + 3 x 300 € für Kinder Zulagen (unmittelbar zulagenberechtigt durch eigenen Job)
    ich bekomme 154 € Zulage und muß sehr viel selber einzahlen! (4% vom Vorjahresbrutto abzgl. Zulage 154€)

    Mein Plan in 10 / 15 Jahren mich mit 20T z.B. zu entschulden.
    Dann habe ich aber immer noch 20 / 15 Jahre bis zur Rente!
    Da kommt was zusammen auf dem Wohnförderkonto!

    Bin jetzt aktuell am überlegen Fondriester platt zu machen zu kündigen. (1 Zulage 154 € drin)
    Der Fond hat sich mit 200/300€ possitiv entwickelt. Bei einer Kündigung und Rückzahlung der Zulage
    bleiben mir ca. 3800/3900€! Und Zinsgewinn darf ich 200/300 € versteuern. (ist im Rahmen!)

    Riester meine Frau ja
    ich habe inzwischen eine andere Meinung (man lernt halt dazu)

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo Christian,

    zu den Einzahlungen in das Bausparkonto kommen ja noch die Zulagen. Diese kennen wir nicht. Fakt aber ist, nicht das Darlehen belastet das Wohnförderkonto sondern die Einzahlungen, das Guthaben. Das Darlehen können sie prämien/riesterunschädlich inn Anspruch nehmen, das Guthaben jedoch nicht.

    Der 90.000 Bausparvetrag der nach 10 Jahren mit den 162 Euro und den Zulagen, sowie Fondsvermögen zugeteilt werden soll hat ein viel zu großes Guthaben! Sie grenzen dabei mit viel zu viel Guthaben viel zu wenig Darlehen ab.

    0,25 % Guthabenszins bei 2,25% Darlehenszins gegenüber 0,1% Guthabenzins bei 1,95% Darlehenszins, wo liegt da der Vorteil, zumal der neue Vertrag ja wieder mind. 900 Euro Absschlussgebühr gekostet hat???

    Wieso haben sie seinerzeit die KfW Mittel nicht in das Konzept integriert?

  8. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo Soluga,

    ist doch ganz einfach.

    Guthaben aus Fond förderschädlich entnehmen. (Kündigungsfrist ist oft 3 Monate!)

    Zulagen werden einbehalten.
    Guthaben abzgl. Zulagen werden ausbezahlt.

    Zinsgewinn / Kapitalertrag mußt Du 2016 unter Sonstige Einkünfte versteuern.

    Den 90t Bausparvertrag würde ich ganz langsam besparen.
    Und erst in 15 / 20 Jahren nutzen.

  9. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Oder Guthaben (kein Darlehen) über die ZFA Zulagenstelle zum entschulden in 8/9 oder 13/14 Jahren rausnehmen. (aus Bausparvertrag)
    Der Altvertrag Riesterbausparer hat zum neuen keinen Vorteil!

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    ????? Wieso förderschädlich entnehmen?? Das wird förderunschädlich in den BSV - nach Mitnahme von besseren Renditen - bei Zeiten in den Wohnriester übertragen!

    Das ist soweit schon ganz ok.

  11. Avatar von soluga
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo Herr Buhrmann,

    danke für Ihre Antwort.

    Zulage ist nur die Grundzulage von 154 EUR/Jahr.

    Diesen Satz verstehe ich nicht: "zu den Einzahlungen in das Bausparkonto kommen ja noch die Zulagen. Diese kennen wir nicht. Fakt aber ist, nicht das Darlehen belastet das Wohnförderkonto sondern die Einzahlungen, das Guthaben. Das Darlehen können sie prämien/riesterunschädlich inn Anspruch nehmen, das Guthaben jedoch nicht."

    Klar, wenn das Guthaben höher ist als notwendig, wird auch das Wohnförderkonto höher und das potenziert sich über Zins und Zinseszins. Aber wieso kann ist das Darlehen prämien/riesterunschädlich? Im Sinne des Wohnförderkontos ist es doch egal, ob ich steuerfrei Guthaben aufbaue oder Darlehen abbaue?

    KfW wurde damals nicht mit einbezogen, da diese zum Zeitpunkt des Darlehensabschluss noch höhere Zinsen als die Bank hatte. (irgendwas mit 2,2-2,4% glaube ich)

    Viele Grüße

    Christian

  12. Avatar von soluga
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Also alles weiter nach Plan, nur in 10 Jahren nicht das Darlehen mit dem Bausparvertrag ablösen, sondern dei Bausparvertrag so lange wie möglich stehen lassen? Ggf. für die Rente?
    Somit auch keine weiteren Einzahlungen auf den BSV? Oder erst dann einzahlen, wenn ich mit der Hausfinanzierung durch bin?

    Wie löse ich dann das Darlehen ab? Über einen Standard-Bausparvertrag, den ich dann mit den 2.100 EUR p. a. bespare?

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Nein, nur die Inanspruchnahme von Riesterguthaben wird für das Wohnförderkonto berücksichtigt, das "erkaufte Bauspardarlehen" nicht.

  14. Avatar von soluga
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Dann wäre meine Rechnung, die ich für das Wohnförderkonto angenommen habe, falsch:

    Guthabenstand 2025 (ab dem Darlehenszeitpunkt) ca. 39.250€
    zzgl. Darlehenszahlungen (6.634€ p.a.) und 2% Zinsen bis 2033 (Ende des Darlehens) ca. 107T€
    bis zum Rentenbeginn mit 67 (2048) wären das dann ca. 141T€.

    Die Darlehenszahlungen sind doch, zumindest bis zu 2.100€, steuerbefreit. Die müssten doch auf das WFK gehen?

  15. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo Soluga,

    es kann eine Strategie sein zum günstigen Zeitpunkt Fondriester in den Riesterbausparvertrag zu übertragen.

    Ich persönlich würde lieber jetzt schönen Gewinn mitnehmen und
    die Zulagen zurückzahlen (vom Fond). Weil mich dann später die nachgelagerte Besteuerung nicht teuer kommt.

    Um das Wohnförderkonto nicht zu sehr zu belasten würde ich bei Zuteilung
    des Bausparvertrags auf Guthaben verzichten und Guthaben entnehmen.
    Dann kann man das Produkt aber auch komplett in Frage stellen. (0,1% Guthabenzins!)

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Ob sie 2024 die 90.000 Euro benötigen hängt doch von dem Zinsniveau ab, welches dann am Markt vorherrscht. Einen BSV schließt man ab, um sich einen Zins für die Zukunft zu kaufen. Macht man das mit Riesterförderung, läuft man Gefahr das Geld vor Rentenbeginn in Anspruch zu nehmen, nämlich dann, wenn man den BSV benötigt, da der Bausparzins besser ist als der Zins am Markt. Entsprechend wird das fiktive Wohnförderkonto angelegt und da laufen die Gelder fiktiv mit 2 % bis zum Rentenbeginn auf. Ebenso nach Zuteilung die Darlehensmittel, wenn in das Bausparkonto weiter die Förderung fließt.

    Schließen sie einen BSV ab, der nicht riestergefördert ist, sind sie frei von allen Riesterzwängen.

    Es macht keinen Sinn ihr Guthaben für den BSV künstlich zu erhöhen, denn jeder Cent wirkt sich riesterschädlich aus, sprich wird dem fiktigen Wohngeldkonto zugeführt. Benötigen tun sie aber für die Zuteilung nur die erfoderliche Mindestansprarung, eben um den BSV zu zu teilen und BSV lohnt sich - unabhängig von Riester - ohnehin nur dann, wenn man mit wenig Guthaben viel Darlehen abgrenzt. Bausparguthaben (sollte bei 30 % der Bausparsumme liegen) und gekauftes Bauspardarlehen (sollte 70% sien) ergeben dabei die Bausparsumme, diese wiederum ist die abzusichernde Auszahlungssumme/Restschuld der Hypothek.

    Da sie aber lediglich 154 Euro direkt Zulage erhalten ( den Rest vermutlich über den Steuervorteil) haben sie ein völlig ungesundes Verhältnis. Der größte Teil ihrer Einzahlungen erfolgt aus Eigenmitteln, nur wenig sind die Zulagen, entsprechend haben sie viel Guthaben, welches wegen 154 Euro Zulagen für das fiktive Wohnförderkonto berücksichtigt wird und welches sich dann fiktiv mit 2 % verzinst, um dann mit Rentenbeginn die aufgelaufene Summe entsprechend ihres Steuersatzes (Einmalig mit Rabatt oder bis zum 85. Lebensjahr) zurück zu führen/zu versteuern.

    Viel zu viel eigene Mittel werden dem Wohnförderkonto zugeführt, dies wegen 154 Euro Zulage. Da machte es mehr Sinn einen BSV abzuschließen der mit Riester nichts zu tun hat, um mit wenig eigenen Mitteln (30 % Anspargrad) die größte Sicherheit zu kaufen.

    Die Riesterförderung würde ich mir dann aussserhalb von Wohnriester/ausserhalb der Baufinanzierung sichern.

  17. Avatar von soluga
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Hallo Herr Buhmann,

    jetzt habe ich es verstanden, danke.

    Grob geschätzt würde ich also am besten wie folgt vorgehen:

    BSV mit 70-90T€ (ich müsste ja nicht den kompletten Darlehensbetrag über BSV absichern) und 30% Mindestansparung.
    Bei 90T€ sind das 27T€.
    Verteilt auf jetzt noch 8 Jahre wären das pro Monat etwa 280€, also 100€ mehr als derzeit.

    Riester-BSV möglichst wenig besparen. Vllt. auch erst wieder nach der Hausfinanzierung oder wenn am Jahresende nach Sondertilgung für Darlehen 1 noch was übrig ist.
    Alternativ könnte ich den BSV natürlich noch kündigen (180€ Abschlussgebühr verschenkt) und das Guthaben auf den Fond übertragen.

    Ich schaue heute Abend mal, ob ich was Passendes finde und rechne dannn mal gegen.

    Viele Grüße
    Christian

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Ja, Riesterfonds mit den 4% vom Jahresbrutto besparen um die Zulagen zu erhalten und einen BSV verwenden/abschließen, der nicht riestergefördert ist, kein so hohes Guthaben benötigt und natürlich muss nicht die gesamte Restschuld abgesichert werden.

    Für 154 Euro würde ich kein fiktives Wohnförderkonto in Kauf nehmen wollen. Die restliche Förderung bekommen sie eh über die steuerliche Förderung, mindestens diese haben sie ja schon als Grundstock um den BSV besparen zu können. So bekommen sie 154 Euro Förderung in den Fonds und den Rest über den Jahressteuerausgleich. Mit diesem subventionieren sie sich ihre erfoderliche Ansparung für die Zuteilung des BSV als Absicherung ihres 2024 auslaufenden Darlehens.

  19. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Bevor ich mich jetzt hier groß reinmische. Verstehe ich das richtig, dass Sie ein Riester Fondssparplan haben und einen Wohn Riester.
    Auf welchen Vertrag lauft den die Zulage von 154 Euro?

    Zum Wohnförderkonto noch, dass haben Sie komplett falsch berechnet. Es ist deutlich kleiner, falls Sie den BSV überhaupt in 2025 aktivieren werden.
    Was war denn die Intention einen Riester Fonds und einen Wohn Riester abzuschließen? Sie erhalten ja nicht 2x Förderung.

  20. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Frage zu bestehender Finanzierung

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Bevor ich mich jetzt hier groß reinmische. Verstehe ich das richtig, dass Sie ein Riester Fondssparplan haben und einen Wohn Riester.
    Auf welchen Vertrag lauft den die Zulage von 154 Euro?
    Bevor Du Dich einmischt, solltest Du erstmal alles lesen, was der TE geschrieben hat.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Was war denn die Intention einen Riester Fonds und einen Wohn Riester abzuschließen? Sie erhalten ja nicht 2x Förderung.
    Bitte lesen was der TE geschrieben hat.
    Zitat Zitat von Martin79HN
    Guthaben aus Fond förderschädlich entnehmen. (Kündigungsfrist ist oft 3 Monate!)

    Zulagen werden einbehalten.
    Guthaben abzgl. Zulagen werden ausbezahlt.

    Zinsgewinn / Kapitalertrag mußt Du 2016 unter Sonstige Einkünfte versteuern.
    Dann muss er neben den Zulagen die Steuerersparnisse zurückzahlen und darüber hinaus den Gewinn versteuern. Ich würde das Ding weiterlaufen lassen. Ggf. könnte man bei Aktienhöchstständen die Gewinne absichern. Wenn nötig, kann man auch noch kurz vor Rentenbeginn das Kapital zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden. Kurz vor Rentenbeginn, weil sich das Wohnförderkonto dann weniger stark hochzinsen würde.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Da sie aber lediglich 154 Euro direkt Zulage erhalten ( den Rest vermutlich über den Steuervorteil) haben sie ein völlig ungesundes Verhältnis.

    Der größte Teil ihrer Einzahlungen erfolgt aus Eigenmitteln, nur wenig sind die Zulagen, entsprechend haben sie viel Guthaben, welches wegen 154 Euro Zulagen für das fiktive Wohnförderkonto berücksichtigt wird und welches sich dann fiktiv mit 2 % verzinst, um dann mit Rentenbeginn die aufgelaufene Summe entsprechend ihres Steuersatzes (Einmalig mit Rabatt oder bis zum 85. Lebensjahr) zurück zu führen/zu versteuern.
    Der Zulage und Steuervorteil gehören zusammen, also nicht nur wegen 154 €, sondern wegen der Summe aus beiden. Denn beide hat er bereits jetzt schon. Die Höhe der Steuererleichterungen kann er in seinen Steuerbescheiden entnehmen.

    Zur Berechnung des Wohnförderkontos habe ich im Forum schon viel geschrieben. Lies mal hier und insbesondere auch meine dortigen Verlinkungen zu weiteren Beiträgen.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Riesterförderung würde ich mir dann aussserhalb von Wohnriester/ausserhalb der Baufinanzierung sichern.
    Dazu kann er den Fondsvertrag weiterführen.

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