Hallo Forum,
für eine Baufinanzierug möchte ich neben meinem regulären Einkommen als Angestellter meinen Nebenjob (Minijob 450 EUR) anrechnen bzw. prüfen, ob der angerechnet wird.
Diesen Job in der Verwaltung unseres Vereins mache ich sein 6 Jahren. Allerdings bis vorletzten Monat nur ehrenamtlich, d.h. ohne Bezahlung. Es gab nun einen Vorstandsbeschluss, dass ich dafür bezahlt werde. In diesem Beschluss steht drin, dass ich die Arbeit seit 6 Jahren ehrenamtlich gemacht habe. Mir ist klar, dass viele Banken Probleme mit Nebenjobs haben bzw. man den schon jahrelang machen muss. Aber wie ist das hier? Den Job mache ich nun schon jahrelang, aber eben erst seit jetzt mit Bezahlung. Keine Chance, dass das auch zählt?
Vielen Dank für Eure Infos.
das ist eine reine Darstellungssache und ich schließe nicht aus, dass das der Nebenjob als Einnahme gewertet wird.
Sind die von der Haushaltsberechnung der Banken auf diese Eiinnahme angewiesen, damit die Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist?`Wie stellt sich ihr Vorhaben dar?