Hallo,
wie sich neulich heraus stellte wurde ich bei meiner Altersvorsorge falsch beraten. Seit Berufsbeginn 2014 zahle ich in die Riester-Rente ein. Mein Berater hat aber nicht zur Kenntnis genommen, dass ich in einem Versorgungswerk und nicht in der gesetzlichen RV versichert bin und somit auch gar keine Förderung erhalte. Das fiel jetzt erst durch Post vom Finanzamt auf.
Nun erklärte mir mein Berater, dass das alles blöd gelaufen ist, aber trotzdem noch ein Vorteil vorhanden ist, nämlich der, dass ich im Februar 2017 mein erstes Kind erwarte und ab dann ja die Kinderzulage erhalten kann.
Dazu gleich meine erste Frage: bekomme ich die wirklich? Oder läuft das wie mit der Förderung, dass ich nicht berechtigt bin? Dazu habe ich im Netz leider nichts gefunden.
Der weitere Plan sieht laut Berater dann so aus, dass ich in der Elternzeit meinen Einzahlbetrag ja auf die 60€/Jahr runter fahren kann, da ja kein Einkommen. Danach kann man den Vertrag ruhen lassen.
Wenn ich die Infos aus dem Netz aber richtig verstanden habe, bekomme ich die Kinderzulage nicht mehr, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Das heißt für mich, dass ich die Zulage nur 1x erhalten würde.
Wenn ich den Vertrag nicht beitragsfrei stelle, muss ich ja bei Wiederaufnahme der Arbeit wieder den für mich normalen Betrag zahlen, da das doch immer am Einkommen des Vorjahres berechnet wird. Oder?
Für mich stellt sich da folgende Frage: Lohnt sich das ganze wirklich für mich? Kündigung hat ja scheinbar kaum Sinn, wie ich gelesen habe, eher ruhen lassen bis zum Rentenalter. Oder weiter führen trotz fehlender Förderung aber mit Kinderzulage?
Hat jemand einen Rat für mich?
mehr angaben zu deiner Person, einkommen, Beruf, Familienstand und zum Vertrag selber wären hilfreich. um überhaupt etwas sagen zu können. Generell wäre es nichts gutes wenn ein "Berater" noch nicht einmal merkt dass sein Kunde nicht förderberechtigt ist und im trotzdem ein Vertrag verkauft.
Zu meiner Person:
Ärztin
Einkommen wechselnd da bisher jährliche Steigerung und in Zukunft Teilzeit geplant (zuletzt ca. 3000 netto)
in fester Partnerschaft aber nicht verheiratet, auch in Zukunft nicht geplant
Zum Thema Berater: Ich muss ihn da ein bisschen in Schutz nehmen, da zur Zeit des Vertragsabschlusses es Anzeichen gab, dass niemand neues mehr in die Versorgungswerke aufgenommen wird aufgrund einer Gesetzänderung. Es war zu dem Zeitpunkt unklar ob das bei mir klappt. Darüber hatten wir gesprochen. Das Versäumnis sehe ich bei ihm darin, dass er den Vertragsabschluss nicht aufgeschoben hat bis Klarheit herrscht, bzw. nicht nochmal nachgefragt hat, wie der Stand ist und es quasi bei dem Eintrag gesetzliche RV belassen hat.
Aber um die Kompetenz des Beraters soll es jetzt auch nicht gehen, das ist eine andere Baustelle.
Nun erklärte mir mein Berater, dass das alles blöd gelaufen ist, aber trotzdem noch ein Vorteil vorhanden ist, nämlich der, dass ich im Februar 2017 mein erstes Kind erwarte und ab dann ja die Kinderzulage erhalten kann.
wer nicht zum berechtigten Personenkreis gehört (und da zählst du nun einmal dazu), erhält auch keine Förderung. Weder die Grund-, noch die Kinderzulage. Der Vorschlag des Beraters macht es daher nicht besser, im Gegenteil. Auch eine mittelbare Förderberechtigung lässt sich aufgrund der Konstellation (nicht verheiratet) nicht ableiten.
Kündigung hat ja scheinbar kaum Sinn, wie ich gelesen habe, eher ruhen lassen bis zum Rentenalter.
Will sich mir nicht erschließen...
Oder weiter führen trotz fehlender Förderung aber mit Kinderzulage?
Noch einmal: Du erhältst keinerlei Förderung, solange du nicht zum berechtigten Personenkreis gehörst.
mehr angaben zu deiner Person, einkommen, Beruf, Familienstand und zum Vertrag selber wären hilfreich.
Auch wenn du es gerne mantraartig wiederholst, es gibt Situationen, da braucht es keine "näheren Angaben". Die Sinnfreiheit eines Riestervertrages für die TE ändert sich dadurch auch nicht.
Dass sie Ärztin ist konnte ich nicht aus dem Versorgungswerk erschließen. Somit auch die Nachfrage MP als Profi in der Materie ist klar dass du das schnell siehst.
und bei zwei Jahren ist nicht wirklich viel kaputt... nur für den Berater wohl die Provision wenn der Vertrag nicht so weiter geführt wird....
Dass sie Ärztin ist konnte ich nicht aus dem Versorgungswerk erschließen.
Ich auch nicht. Da steht aber klipp und klar:
Mein Berater hat aber nicht zur Kenntnis genommen, dass ich in einem Versorgungswerk und nicht in der gesetzlichen RV versichert bin und somit auch gar keine Förderung erhalte.
Für mich stellt sich da folgende Frage: Lohnt sich das ganze wirklich für mich? Kündigung hat ja scheinbar kaum Sinn, wie ich gelesen habe, eher ruhen lassen bis zum Rentenalter. Oder weiter führen trotz fehlender Förderung aber mit Kinderzulage?
Hat jemand einen Rat für mich?
Nach der hier geschilderten Empfehlung lohnt ein Riestervertrag auch ohne staatliche Förderung.
Nach der hier geschilderten Empfehlung lohnt ein Riestervertrag auch ohne staatliche Förderung.
Da steht nichts weiter als dass was für Schicht III - Produkte mit Beitragsgarantie auch gilt, denn nichts Anderes ist das dann.
Und ob die Beitragsgarantie, gerade bei Fondssparplänen immer vorteilhaft ist, darf bezwiefelt werden.
Da steht nichts weiter als dass was für Schicht III - Produkte mit Beitragsgarantie auch gilt, denn nichts Anderes ist das dann.
Da ich mich nicht mit den Bedingungen auseinandersetze, war mir nicht bekannt, dass es Schicht III - Produkte mit Beitragsgarantie gibt. Dort gibt es in der Regel eine Zinsgarantie, welche leider häufig nicht zur Beitragsgarantie führt.
Zitat von uwehaensch
Und ob die Beitragsgarantie, gerade bei Fondssparplänen immer vorteilhaft ist, darf bezwiefelt werden.
Hier kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass es tatsächlich zum Nachteil geraten kann.
Diejenigen, die in der Lage sind, ihre Geldanlage selbst in die Hand zu nehmen, sind tatsächlich besser dran. Diesbezüglich sind die immer wieder geäußerten Empfehlungen von Bohlito und/oder Cuponschneider nicht ohne. Die Mehrheit der Betroffenen kann sich mangels Zeit oder mangels Intellekt nicht mit der Materie auseinandersetzen und muss fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Leider ist es mit dieser nicht immer gut bestellt. Häufig sind die Fachleute selbst überfordert und/oder handeln sehr stark provisionsbezogen.