ein paar Sachen habe ich zu dem Thema schon gehört - aber da das nur Halbwissen ist, wüsste ich gern, ob das Thema Familienversicherung auch für mich in Frage kommen könnte:
ich bin jetzt 61 Jahre alt, seit etlichen Jahren privat versichert und werde mein Angestelltenverhältnis zum 30.09.2016 per Aufhebungsvertrag beenden. Zum 01.10.2016 werde ich Arbeitslosengeld beantragen. Meine Frau arbeitet im Angestelltenverhältnis und ist gesetzlich versichert.
Gesetzt den Fall, ich würde nach den zwei Jahren Arbeitslosigkeit nicht sofort einen Rentenantrag stellen und wäre somit ohne Einkommen - könnte ich mich dann bei meiner Frau familienversichern lassen?
Und falls ja - wie lange müsste ich ohne Einkommen bleiben, bevor ich dann einen Rentenantrag stellen könnte, aber trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben könnte?
Für hilfreiche Tips bin ich sehr dankbar, da mir die Beiträge zur privaten Krankenversicherung irgendwann über den Kopf wachsen werden...
ich habe gelesen, dass wenn man Arbeitslosengeld 1 bezieht man eigentlich versicherungspflichtig in der GKV wird. Da du aber das 55. Lebensjahr überschritten hast und wohl länger als 5 Jahre in der PKV versichert bist, kannst du nicht mehr in die GKV wechseln.
Nach dem du zwei Jahre das Arbeitslosengeld 1 bezogen hast, müsstest du Hartz IV bekommen. Hier müsstest du mal schauen, ob dann auch das mit den 55 Jahren auch gilt. Ich vermute, dass es dann auch gilt.
Sowohl bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 und Hartz IV müsste die Agentur für Arbeit deine Beiträge für die PKV in voller Höhe übernehmen. Zumindest bis zu 14,6 % der Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitslosengeld 1).
Du kannst ja mal abwarten, was die anderen schreiben und ob meine Aussage bestätigt wird.
Hast du das Folgende berücksichtigt?
Sobald du deine Rente erhältst, entfallen die Beiträge für den gesetzlichen Vorsorgetarif von 10 % auf die Beiträge für die ambulanten, stationären und zahnärztlichen Tarife. Außerdem entfallen die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung. Du kannst auch einen Zuschuss für die Krankenversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Der Zuschuss beträgt 7,3 % der Rente. Für die Pflegeversicherung erhältst du keinen Zuschuss.
Ist aber schon asozial - erst von günstien Beiträgen profitieren und wenn im Alter die Quittung kommt, zum Solidarprinzip zurück ...
Diesen Link habe ich leider nicht gefunden, obwohl ich auf der gleichen Seite war.
Lediglich der Umweg über die Familienversicherung, steht auch älteren Privatversicherten noch offen. Dieser ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft (§ 10 SGB V). So muss der Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert sein, und das eigene Einkommen darf 415 Euro im Monat (Stand: 2016) nicht überschreiten; für Minijobber liegt diese Grenze bei 450 Euro.