fahrzeug ist unterwegs defekt, adac hat geholfen das fahrzeug zum werkstatt zu schleppen.
dann hat man aber solange kein fahrzeug mehr täglich zur arbeitstelle zu fahren. dies kann mehrere tage dauern.
hilf irgend eine versicherung in solchem fall ?
fahrzeug ist unterwegs defekt, adac hat geholfen das fahrzeug zum werkstatt zu schleppen.
dann hat man aber solange kein fahrzeug mehr täglich zur arbeitstelle zu fahren. dies kann mehrere tage dauern.
hilf irgend eine versicherung in solchem fall ?
Ersatzfahrzeug:
A.3.6.2 Anstelle der Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 vermitteln wir ein Ersatzfahrzeug, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht
Wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, für höchstens drei Tage.
Wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, für höchstens sieben Tage
Stimmt, aber mit zeitlicher Begrenzung, nicht für die Dauer der Reparatur.
mobilitätsgarantie nur für neues bzw. neueres fahrzeug ?
wie hoch durchschnittlich (bzw. mindest - höchst) der beitrag für diese versicherung ?
unverständlich ist: wieso wird die kilometerbegrenzung nach der entfernung zwischen wohn- und pannenort, und nicht zwischen wohn- und arbeitstelle (wofür man das auto braucht), bemessen ? man brauch ja das auto in den weiteren tagen für den beruf und nie um pannenort zu besuchen.
Ganz egal ist das mit Sicherheit nicht.
Ich schätze mal, dass weit über 95% der Fahrten in diesem 50 km Radius um den Wohnort stattfinden. Somit bekommst du bei den meisten Pannen, durch deinen Schutzbrief, überhaupt kein Fahrzeug. Und somit werden enorme Ausgaben gespart.
Die Mobilitätsgarantie ist bei den meisten neuen Fahrzeugen vom jeweiligen Hersteller inklussive. So lang du die fälligen Wartungen von einer jeweiligen "Markenwerkstatt" durchführen lässt, wird die Garantie verlängert.
Hast Du diese Frage inhaltlich überhaupt begriffen?
"Wieso wird die kilometerbegrenzung nach der entfernung zwischen wohn- und pannenort, und nicht zwischen wohn- und arbeitstelle (wofür man das auto braucht), bemessen?"
Sonst würdest Du nicht schreiben. "Ganz egal ist das nicht."
Versuche einfach einmal das System zu verstehen!
Du redest von einer Grenze, dann definiere bitte genauer, was für eine Grenze du meinst.
Eine Grenze stellt für mich viel mehr eine räumliche Grenze (vor allem weil viktor von einer KilometerbeGRENZung sprach) als eine AbGRENZung in den Vertragsbedingungen, also ob nun Wohnung-Arbeit oder Wohnung-Panne, dar.
Zum anderen passt meine Antwort auch auf deine Art der Abgrenzung.
Ich vermute wieder mal, dass es relativ gesehen mehr Leute gibt, deren Arbeitsstätten außerhalb des 50-km-Radius liegt und somit ein Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug hätten.
Aber zur Arbeit fährt man eben nur einmal am Tag/fünf mal in der Woche.
Wie oft fährt man jedoch in den Supermarkt, zum Sport, zur Familie oder zu Freunden. In der Regel wohl öfters.
Außerdem, was macht man mit den Teil der Bevölkerung, der nicht arbeitet (Rentner, Arbeitslose ...).
Also wenn man nun die Abgrenzung Wohnung-Arbeit ziehen würde, würden meiner Meinung nach mehr Leute das Anrecht auf einen Ersatzwagen haben, wie bei der Abgrenzung Wohnung-Panne (unter Beachtung der Kilometerbegrenzung).
Du schreibst wirklich, nicht nur jetzt, absoluten Müll.
Mach Dich erst einmal schlau, bevor Du hier irgendwelche Vermutungen zum Besten gibst.
50% der AN haben einen Arbeitsweg von unter 10km, 80% von unter 25 km.
Gerne auch hier nachzulesen.
Und noch einmal: Ob die Grenze bei 50 km vom Wohnort irgendwohin oder zum Arbeitsplatz liegt, spielt überhaupt kein Rolle. An welcher Stelle siehst Du denn eine andere Leistung im Schadenfall?
Ich habe relativ geschrieben.
Das bedeutet, dass es mehr Leute gibt, die weiter weg arbeiten, als Leute gibt, die ihre Dinge des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Freunde, Sport etc.) in einer Entfernung von 50 km erledigen.
Oder wie viele Leute kaufen in einen Supermarkt ein, der mehr als 10 km / 25 km von Ihrer Wohnung entfernt liegt?
Mit Sicherheit deutlich mehr als die von dir angesprochen 50%/80%.
Der Schadenfall tritt einfach häufiger im 50-km-Radius ein, als außerhalb.Zitat von katalog49
Wenn es nur reichen täte, dass dein Arbeitsort außerhalb dieses Radius läge, dann wäre diese Regelung gelockert. Diese müssen ja auch erstmal die ersten ~60 km durch den 50-km-Radius zurücklegen.
Und was dann mit den Leuten gemacht wird, die gar nicht arbeiten hast du auch nicht beantwortet.
Es ist Absolut also nicht egal, ob man nun Wohnung-Arbeit oder Wohnung-Panne nimmt.
Was hat das mit der von Dir angesprochenen Entfernung zum Arbeitsplatz zu tun? Vielleicht ist die Entfernung 0 km?Zitat von BenniG
Und natürlich ist das immer noch egal. Entweder findet die Panne im Umkreis von 50km statt oder nicht. Liegt der Arbeitsort außerhalb dieser Entfernung, wird geleistet, liegt er innerhalb eben nicht. Du würdest Kunden vermutlich empfehlen, einen Arbeitsort außerhalb der 50 Km Grenze zu suchen, damit er dann die entsprechende Leistung einfordern kann. Nur witzig, wenn es 52km sind und die Panne nach 3 km eintritt. Sowohl auf dem Hinweg, als auch auf dem Rückweg: Egal! Blödsinn, was Du hier schreibst.