Steuererklärung -> Kinderfreibetragen (Steuerklasse 4 mit Stiefkind)

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  1. Avatar von siscos
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    Standard Steuererklärung -> Kinderfreibetragen (Steuerklasse 4 mit Stiefkind)

    Hallo liebes Forum,

    folgende Frage beschäftigt mich, der Inhalt ist fiktiv, könnte aber real werden.

    Situation: verheiratet, 1 gemeinsames Kind, 1 Kind hat die Mutter mit in die Beziehung gebracht, beide Steuerklasse 4.
    Wie sieht das nun mit dem Freibetrag aus? Ich lese von einer interesannten Regelung:

    Beide dürfen sich 2,0 als KFreibetrag eintragen lassen. Bedeutet das eine Reduzierung des zu versteuernden Betrages um 2*7248€ pro Elternteil?
    Im Normalfall ist es doch bei jedem 0,5 Pro Kind und bei Verheiratung verdoppelt sich der KFreibtrag pro Elternteil?

    Reicht es das Kind bei der Steuererklärung anzugeben? Oder MUSS man diesen Antrag auf auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen?

    Danke!

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Steuererklärung -> Kinderfreibetragen (Steuerklasse 4 mit Stiefkind)

    Zitat Zitat von siscos
    Situation: verheiratet, 1 gemeinsames Kind, 1 Kind hat die Mutter mit in die Beziehung gebracht, beide Steuerklasse 4.
    Wie sieht das nun mit dem Freibetrag aus?
    Die Familie bekommt Kindergeld und Steuerfreibeträge für beide Kinder. Die Steuerfreibeträge werden bezogen auf die gesamte Familie weder verdoppelt noch halbiert und sie wirken - abgesehen von der Kirchensteuer - nur, wenn die Steuerersparnis größer ist als das zustehende Kindergeld. Nur dann kommt es zu dem steuerlichen Effekt, dass das mehr über die Steuererstattung ausgezahlt wird.

  3. Avatar von siscos
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    Standard AW: Steuererklärung -> Kinderfreibetragen (Steuerklasse 4 mit Stiefkind)

    Da hast du mir jetzt nichts Neues erzählt. Guck dir mal den genannten Fall an. Dort wirken die Kinderfreibeträge in der Tat "doppelt", denn anders als bei anderen Situationen kann hier Mann und Frau jeweils einen kompletten Freibetrag pro Kind geltend machen! Das ist Fakt, unsicher bin ich lediglich darin, ob das auch bei Stiefkindern greift.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Steuererklärung -> Kinderfreibetragen (Steuerklasse 4 mit Stiefkind)

    Zitat Zitat von siscos
    Da hast du mir jetzt nichts Neues erzählt.
    Warum zweifelst Du dann?
    Zitat Zitat von siscos
    Guck dir mal den genannten Fall an. Dort wirken die Kinderfreibeträge in der Tat "doppelt", denn anders als bei anderen Situationen kann hier Mann und Frau jeweils einen kompletten Freibetrag pro Kind geltend machen!
    Spätestens mit dem Steuerbescheid ist alles bereinigt.
    Zitat Zitat von siscos
    Das ist Fakt,
    das nicht Fakt sondern Schmarrn
    Zitat Zitat von siscos
    unsicher bin ich lediglich darin, ob das auch bei Stiefkindern greift.
    Wenn der leibliche Vater (Unterhaltszahler) Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrages hat, dann steht diese Hälfte natürlich nicht mehr zur Verfügung.

  5. Avatar von siscos
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    Standard AW: Steuererklärung -> Kinderfreibetragen (Steuerklasse 4 mit Stiefkind)

    Entschuldige meine forsche Antwort im Vorpost, es war nicht böse gemeint.
    Der Vater zahlt keinen Unterhalt, sie bekommt aber Unterhaltsvorschuss noch bis 2018. Aufgrund es nicht Zahlens des Unterhaltes, müsste ich jedoch 0,5 KFB bekommen können? Der nicht leibliche Sohn wohnt zusammen mit mir und meiner Freundin (der Mutter).
    Schade das sie mir Ihren 0,5 KFB der gemeinsamen Tochter nicht mehr so einfach übertragen kann.


    Zur Steuerklasse 4 (das wäre dann die Option kommendes Jahr): Kannst du evtl hier für Klarheit sorgen?

    Stimmt es, dass das Kindergeld in meiner Steuererklärung nur zur Hälfte angegeben werden muss? Jeder Elternteil hat ja Anspruch auf jeweils die Hälfte.

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