Hallo, ich lese hier schon eine Weile mit und habe eine Anfrage.
Wir haben vor ca. 10 Jahren ein Haus gebaut und es gab durch Unachtsamkeit unsererseits vor ca. 3 Jahren Probleme, sodass die damalige Finanzierung durch die Bank gekündigt
wurde. Die Zwangsversteigerung wurde angeordnet aber nach 2 Wochen wieder gelöscht , da der geforderte Ablösebetrag dann bezahlt wurde( aus verschiedenen Quellen).
Dies ist auch im Grundbuch vermerkt. Also die Anordnung als auch die Löschung bzw. Erledigung der Löschung.
Dies ist ca. 2 Jahre her und nun möchte ich mir gerne auf diesem Weg Kapital beschaffen.Zu den Daten: Hauswert lt. Gutachter: 360000 Euro. Beschaffen würde ich mir gerne
die Hälfte, also 180.000 Euro. Das Netto-EK von meiner Frau (beide Arbeiten als Beamte bzw. Angestellter im Ö-Dienst)und mir beträgt 5000 Euro.Der SchufaSCore ist bei beiden 99 % und dort ist
auch nichts vermerkt.
Die ersten Anfragen bei Buugeldvermittlern ergaben dass es wegen diesem ZV-Vermerk sehr schlecht aussieht.
Kann man diesen Vermerk beim Grundbuchamt überhaupt löschen lassen?
Was meinen Sie , gibt es da Möglichkeiten ?? (ausser bei den banken die einen erheblichen Aufschlag nehmen )?
Welche Summe wurde abgelöst? Wovon? Ist die Kapitalbschaffung für die Rückführung der seinerzeit aufgewendeten Gelder vorgesehen?
Der Zwangsversteigerungsvermerk führt nicht zwangsläufig zu der Ablehung eines positiven Kreditvotums. Ebenso muss es keine horrenden Zinsaufschläge für das Darlehen geben.
Hallo, es ist ein EFH mit integr. Doppelgarage. 360 Qm. Hochwertige Ausstattung mit Teilkeller und Dachboden komplett ausgebaut.Die jetzige Kapitalbeschaffung soll für die Rückführung der aufgewendeten Gelder gelten.
Ansonsten ist noch zu sagen, dass es keinerlei laufenden Kredite o. ä. gibt.
Wenn die Bank den Kredit gekündigt hat, hätte sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen. Gibt ein klares BGH Urteil dazu. Das Geld bekommt ihr wieder zurück!!!!
auch für dich gilt, beteilige dich rege an Hilfestellungen, Lösungsvorschlägen und Antworten für die Threadersteller.
Es befremdet wenn du hier mit Signatur reinplatzt, dich soagr in der Antwort mit Telefonnummer anbietest. Mit kompetenten Antworten, vor allem kontinuierlichen Beteiligungen an dieser Gemeinschaft über eine gewisse Zeit hinweg verschaffst du dir Respekt und den Anspruch, direkt von den TE's angeschrieben zu werden.
Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit über eine PN deine Dienstleistung anzubieten, ohne hier den Nachweis erbracht zu haben, den TE's eine Mehrwert zu bringen.
Hallo, danke für die Antworten.
Wir sind noch am Überlegen ob wir das auf dieser Weise machen,Hängt halt von den Konditionen und Bedingungen ab.
Nochmal zu den Facts.
EK Beide 5500 Euro netto
Hauswert lt. Gutachter: 360000
Benötigtes kapital 170- 180.000
EK ist auch noch vorhanden in höhe von ca. 40.000 Euro.Dies wollten wir aber eigentlich nicht anrühren(Aktien+Fonds)
@Mongol08, ist es richtig dass Sie ein lastenfreies Grundbuch haben und einen gelöschten Zwangsversteigerungsvermerk und möchten nun Kapital aufnehmen wie Sie am 01.09.2016 schreiben?
Für was möchten Sie das Geld denn verwenden? Freie Verwendung? oder Kauf Immobilie oder was ganz anderes?
@spassinebacken, Sie haben Recht. Mongol08 hat geschrieben dass er das Darlehen zur Rückführung der "Abwendung der Zwangsversteigerung aufgewendeten Gelder" verwenden möchte.
Dies ist nach wie vor möglich. Jedoch nicht mit Rosa Wolken Konditionen.
das kann man nachhaltig doch überhaupt nicht berechnen und wenn ihnen einer Zinssätze nennt ohne die Unterlagen gesichtet zu haben, weitere Informationen angefordert zu haben dann sind diese Zinssätze nichts wert.
Der Zwangsversteigerungsvermerk ist erst einmal ein KO Kriterium, das laufen und klicken sie sich einen Wolf, wollen sie da ein nachhaltiges Ergebnis erhalten.
Wenden sie sich an einen erfahrenen, unabhängigen und seriösen Finanzierungsmakler und senden ihm die angeforderten Unterlagen zu. Dieser wird ihnen dann ein Angebot ausarbeiten, ein Angebot welches mit den in Frage kommenden Banken ab bzw. besprochen ist und somit seine Nachhaltigkeit erfährt.
Hallo, Sie können schauen ob jemand im www.vermittlerregister.info eingetragen ist.
Ansonsten gibt es in Deutschland viele seriöse Finanzvermittler, sicherlich auch einen oder eine geeignete für Sie.
Wo wohnen Sie denn in Deutschland?
Auch über die Ferne hin kann man sich gerne mit Ihnen verständigen.
Lesen sie doch mal die anderen Threads hier. Hier helfen, posten und unterstützen doch auch Experten. Warum kontaktieren sie nicht einen von denen? Da müssen sie keinen unbekannten aus irgendeiner Liste auswählen.