ich habe eine Frage zum Grundbuch und den Abteilungen, da ich ein Grundstück kaufen möchte.
Mir liegt eine Kopie des Grundbuches vor, darin steht folgendes:
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"Eintragungsbekanntmachung".
Erste Abteilung [Inhalt der ersten Abteilung, Eigentümer und Auflassung]
Zweite Abteilung [Gelöscht am dd.mm.yyyy].
"Ende der Eintragungsbekanntmachung"
Seite 1 von 1
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Nun zur Frage:
Ich wüsste gerne, ob in Abteilung 3 noch irgendwelche Grundschulden etc. eingetragen sind.
Da aber die Eintragungsbekanntmachung zu Ende ist und es auch nur eine Seite gibt, gehe ich davon nicht aus.
Ob das Grundstück mit Grundschuld belastet ist, ist für den Kauf an sich weniger wichtig. Beim Verkauf ist das Grundstück lastenfrei zu stellen.
Über die Eintragungen in 3ter Abteilung kann man Auskunft beim Verkäufer holen, z.B. wenn man an die Übernahme der Grundschuld für die Finanzierung
interessiert ist.