Verschiedene Sparkassen (z.B. Kreissparkasse Köln, Stadt- und Kreissparkasse Erlangen, Sparkasse Nürnberg, Sparkasse Mittelfranken-Süd oder Sparkasse Mittelthüringen) haben 2008/2009 folgende Widerrufsbelehrung verwendet:
"Widerrufsbelehrung1
Verbraucher
Max Mustermann Musterstr. 123 90402 Nürnberg
Widerufsbelehrung zu2o.g. Vertrag vom XX.XX.2009
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: (Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse):
Unten im Formular werden zwei Fußnoten abgedruckt: 1 Nicht für Fernabsatzgeschäfte 2 Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom …“
Die Belehrung habe ich einem Anwalt geschickt und die Prüfung hat folgende Fehler ergeben:
1. Fristformulierung ist nicht eindeutig
2.Hinweis Internetseite: " "Der Widerruf ist zu richten an:,,,,,,,, (Widerruf auf der Internetseite nicht möglich, nur per Mail)
3.Belehrung finanzierte Geschäfte. obwohl so ein Geschäft nicht existiert.
4.Fußnote 1: Transparenz wird erheblich eingeschränkt (Verwirrung beim Kreditnehmer)
Spielt die Leerstelle nach "zwei Wochen" überhaupt keine Rolle?
Wer hat auch diesen Vertrag und möchte Erfahrungen austauschen? Gibt es aktuelle Urteile und wie sehen die Chancen aus?
Ist dieser Fall eindeutig?
Zuständige Gerichte: Landgericht Wuppertal und OLG Düsseldorf
Meine Rechtschutzversicherung blockt im Moment und möchte die Kosten nicht übernehmen. Mein Anwalt möchte die Schiedsstelle anrufen.
Auch im Fall der Übernahme muss ich mir Gedanken über die Kosten und Risiken machen, weil nur max. 1/3 übernommen werden.
Es ist eine MFH haus und die RSV würde nur den selbst bewohnten Teil übernehmen.
Gibt es seriöse Prozessfinanzierer die so einen Fall übernehmen werden? Empfehlungen
Kreditsumme 170.000€ Schon 70.000€ getilgt. Läuft noch bis Dezember 2019.
Der Fall ist mir auch wichtig, weil ein Bekannter den gleichen Vertrag mit 300000€ hat. Leider aber auch keine RSV.
Damit nicht noch ein Thread zur (Un)wirksamkeit einer WRB entsteht, mache ich hier zu. Die Beiträge von hier habe ich in den korrekten Thread verschoben - ab Beitrag #1484.