bereits im April 2013 haben wir unseren in 2008 abgeschlossenen Kreditvertrag widerrufen, da Widerrufsbelehrung - geprüft durch einen Anwalt - fehlerhaft war. Nach einigen Schreiben zwischen der Bank und dem Anwalt ruht das Verfahren seitdem.
Anfang des Jahres habe ich nochmals mit dem Anwalt Kontakt aufgenommen und er sieht sehr gute Chancen, dass wir vor Gericht gewinnen würden. Problem ist seitdem nur die Finanzierung der Klage.
Heute habe ich nun wieder mal im Internet nach dem Thema gesucht und bin im Rahmen des "Widerrufsjokers" auf eine Prozessfinanzierung gestoßen. Diese würden bei erfolgreichem Prozess x% Honorar des wirtschaftlichen Erfolges erhalten.
Ist mit dem wirtschaftlichen Erfolg die Rückabwicklung gemeint oder bezieht sich das auch auf die gesparten Zinsen durch den neuen Kreditvertrag?
Zudem bin ich mir ein wenig unsicher, wie das mit dem Widerruf und den seit dem gezahlten Raten abläuft: Wenn es zu einer Klage kommt, erhält man die Raten seit dem Widerruf (April 2013) zurück oder nur eine festgelegte Entschädigungssumme?
Ich schlage vor, dass Du Deine Frage nochmal im Thread "Widerrufsjoker - Erfahrungen" stellst, wo die Protagonisten eher mitlesen als in neuen Threads. Außerdem empfehle ich Dir, Deine WRB (anonymisiert, also ohne Unterschrift/Name) im Thread "Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?" einzustellen, damit man Dir auch noch etwas dazu sagen kann. Womöglich benötigst Du gar keinen PKF.