Bausparvertrag Teilauszahlung

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  1. Avatar von furkas
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    Standard Bausparvertrag Teilauszahlung

    Guten Tag,

    ich habe eine dringende frage bezüglich einem Bausparvertrag aus dem ich eine Teilzahlung benötige.
    Der Vertrag läuft über die Debeka und das schon seit 1999 oder sogar noch früher.
    Die Bausparsumme beträgt: 25.565 €
    Eingezahlt wurden bis jetzt knapp 9500€

    Ich benötige für Neuanschaffung und Renovierung nun eine höhere Summe und habe mich bei der Debeka bezüglich einer Teilauszahlung schlauch gemacht.
    Dies geht laut meinem Vertrag auch.
    Ich möchte den Vertrag nicht kündigen, da dieser noch mit knapp 5% verzinst wird.
    Bespart wird dieser nur durch VWL.

    Jetzt habe ich Papiere zugeschickt bekommen, in denen ich den Vertrag Splitten muss.
    Als Beispiel wurde folgendes genannt: 1. Teilvertrag 17.000€ 2. Teilvertrag 8.565€
    Demnach also eine unproportinale Teilung.
    Der Zweite Teilvertrag wird demnach wohl gekündigt und ausgezahlt.

    Ist das Sinnvoll, oder verliere ich dadurch zuviel ?
    Kann ich dann den "kleineren" Teilvertrag noch mit der VWL besparen, oder muss ich aktive einbezahlen ?
    Dann steht noch etwas drinnen das ich durch diese Aktion den Zinsbonus verliere. Nur auf den Betrag der Ausgezahlt wird oder ab dann auf alles ?
    Und bekomme ich da Probleme mit dem Finanzamt ? Da er keine Bindungsfrist mehr hat doch eigentlich nicht, oder ?
    Zudem verdiene ich im Jahr mehr als die Grenze, bekomme also keine Wohnungsbauprämie.

    Wäre toll wenn mir das kurz jemand beantworten könnte.

    Vielen Dank

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag Teilauszahlung

    Gekündigt werden darf wenn ünberhaupt nur der Teil wo dann kein Guthaben mehr drin ist.

    Ob - da hochverzinst - durch eine Teilung der hohe Guthabenszins, der sich ja aus einem Grundzins und Bonuszins bei Darlehensverzicht zusammensetzt, zur Verfügung steht, wage ich zu bezweifeln. Wichtig ist die Zueilung mit Dralehensverzicht unter der Option, dass der Bonuszins ausgezahlt wird. Eine Kündigung/Teilkündigung wird den Bonuszins nicht zur Verfügung stellen. Frage lautet daher: Kann durch eine unproportionale Teilung der angesparte und zuteilungsfähe Teil ( der, der das Guthaben mitnimmt) so zugeteilt werden, dass bei Darlehensverzicht auf den abgeteilten und zugeteilten BSV der Bonus bezahlt wird.

    Bei einigen Bausparkassen führen Vertragsänderungen (hier Teilung) zu dem Verlust des Bonus. Eine Auffüllung auf das Mindestsparguthaben auf die volle Summe wird ebenfalls nicht akzeptiert, entsprechend müsste die Zuteilung zu den derzeitigen Einzahlungen abgewartet werden, sprich die Mindestansparung so bzw. dadurch erreicht werden. Das ist alles abhängig von der Geschäftspolitik der Bausparkasse und die sind unterschiedlich.

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