ich werde in naher Zukunft ein Grundstück mit 1.400m² kaufen.
Auf diesem Grundstück steht zur Zeit ein Haus, das abgerissen wird.
Im Anschluss folgt eine Neueinmessung des Grundstückes, sodass zwei Grundstücke zu je 700m² entstehen.
Das eine Grundstück werde ich selbst bewohnen, das andere verkaufen.
Die Kostensituation ist im Moment folgende:
Kaufpreis Grundstück 1.400m² = 200T€
Kaufnebenkosten = 14T€
Abrisskosten / Baureifmachung = 12T€
Kosten der Neueinmessung = 3T
Der Verkaufpreis des zu verkaufenden Grundstücks wird bei ca. 160.000 EUR liegen.
Es entsteht mir also 60.000 EUR Gewinn. Mein jährliches zu versteuerndes Einkommen betägt 58T€, ledig, keine Kinder, keine KiSt (Hinweis wg. Spitzensteuersatz)
Dazu habe ich folgende steuerlichen Fragen:
1.) Ist meine Annahme korrekt, dass ich den Gewinn i.H.v. 60.000 EUR zu 42% Spitzensteuersatz versteuern muss?
2.) Kann ich die Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag etc. 14T€), der Baureifmachung (12T€) und der Neueinmessung (3T€) zumindest nach Quote (50%) steuerlich geltend machen?
In meinen Augen müssten die Nebenkosten meinen erwirtschafteten Gewinn ja reduzieren, da ohne diese Kosten gar kein Gewinn möglich wäre.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
tneub
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tneub
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AW: Kosten bei Grundstücksverkauf mit Gewinn
Zitat von DasMoritz
1.) Ist meine Annahme korrekt, dass ich den Gewinn i.H.v. 60.000 EUR zu 42% Spitzensteuersatz versteuern muss?
Das kommt auf deinen bisherigen Steuersatz darauf an.
Wenn du im letzten Jahr einen Einkommensteuererklärung gemacht hast und die Einkünfte in etwa gleich geblieben sind, dann nimm doch das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten Bescheid, rechne den Gewinn drauf und gib dies in einen Einkommensteuerrechner im Internet ein. Dann hast du vorab einen groben Anhaltspunkt. Sollte das nicht der erste Fall einen Grundstückshandels sein, dann ist die 3 Objektgrenze für die Gewerblichkeit zu beachten.
Zitat von DasMoritz
2.) Kann ich die Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag etc. 14T€), der Baureifmachung (12T€) und der Neueinmessung (3T€) zumindest nach Quote (50%) steuerlich geltend machen?
Meines Wissens anteilig ja.
PS: Dies stelle keine Steuerberatung dar, sondern ist nur eine Laienmeinung. Meine Zeit im Steuerbüro liegt schon einige Zeit zurück.