ich bin rechtlich leider nicht so bewandert - und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Ganz einfach erklärt, es geht um einen Internet-Service, der Pakete / Waren von zwei "Tauschpartnern" annimmt und dessen Inhalt auch überprüft.
Gilt dieser Service rechtlich gesehen bereits als "Treuhandservice" ? Dieser wird nämlich oftmals im Internet anderes definiert (Stichwort -Treuhandkonto).
Ich weiß das es auch ähnliche Rechtsinstitute gibt wie "Trust", "Vollmacht", "Hinterlegung / Verwahrung", "Ermächtigung" [...]
Wo wäre solch ein Service, rechtlich gesehen, genau einzuordnen ?