Erbschaft - Wertgutachten
Themenstarter
Erfahrener Benutzer
seit: 03.09.2014
Beiträge: 144
Erbschaft - Wertgutachten
Angenommen Kind K erbt von Vater V ein Immobilie.
Von wem wird der Wert des Objektes bewertet, von Finanzamt oder einem Wertgutachter ?
Wer zahlt die Gutachterkosten ?
Erfahrener Benutzer
seit: 02.07.2013
Beiträge: 1.079
AW: Erbschaft - Wertgutachten
Das läuft so ab:
Der Erbschaftsteuerpflichtige oder die Erbengemeinschaft wird aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.
Im Zuge dessen, muß die Immobilie "irgendwie" bewertet werden.
Die Finanzämter haben teilweise eigene Gutachter, die den angesetzten/erklärten Wert kontrollieren.
Teilweise erfolgt die Kontrolle auch anhand von gesammelten Richtwerten.
Natürlich zahlst Du den Gutachter, wenn es zu Unstimmigkeiten über den Immobilienwert kommt. Geh da mal von mindestens 800 EUR pro Immo aus.
P.S: Diesen Gutachter-FICK hat sich die SPD ausgedacht.
Themenstarter
Erfahrener Benutzer
seit: 03.09.2014
Beiträge: 144
AW: Erbschaft - Wertgutachten
Der Erbschaftsteuerpflichtige oder die Erbengemeinschaft wird aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.
Welche Steuererklärung: Erbschaftsteuererklärung ?
Erfahrener Benutzer
seit: 02.07.2013
Beiträge: 1.079
AW: Erbschaft - Wertgutachten
Ja.
Abwarten, bist man aufgefordert wird. Vorher: no panik. Dauert vielerorts richtig lange.
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