ich habe da mal ein Anliegen wobei ihr mir eventuell helfen könnt.
3/2016 habe ich mich Selbstständig gemacht. Bis dahin habe ich als
Angestellter gearbeitet. Meine Betriebswirtschaftliche Auswertung von
3/16 - 7/16 weist Aktuell über 30.000 Euro Umsatz auf sowie einen
Gewinn von über 10.000 Euro. Das macht im schnitt 2500,00 Euro im
Monat. Dieser Wert ist aber Tendenz steigend.
Meine Frau geht lediglich unbefristet auf 450,00 Jobben da sie mir viel
im Büro hilft. Hinzu kommen Unterhaltskosten von ca. 600,00 Euro
sowie Kindergeld in Höhe von 552,00 Euro.
Gesamt haben wir 4102,00 Netto.
zZt. wohnen wir in einem Reihenhaus, zahlen 790,00 Euro kalt, + 130,00 Gas.
Dies ergibt eine Summe von 920,00 Euro. Abgesehen vom Strom etc.!
Bei meiner Hausbank angefragt wurden unrealistische Rechnungen aufgestellt. Laut
meiner Bank könnten wir Aktuell nicht einmal die Miete bezahlen. Dies finde ich unverschämt.
Wir reden von einer Gesamtsumme der Baukosten von 150.000,00 Euro. Darin ist auch bereits
das Grundstück enthalten.
Auch wird einem vorgehalten das man noch keine drei Jahre selbstständig ist. D.h. fällt eine
Finanzierung eh weg. ABER: ich kann drei Jahre jetzt erfolgreich sein, schließe eine Finanzierung ab
und erhalte keine Aufträge mehr. Ich finde das Blödsinn .... klar gibt es überall schwarze Schafe, aber
es muss doch eine Möglichkeit geben eine Finanzierung zu erhalten?
zur Finanzierung kann ich nichts beitragen, aber viel wichtiger bei deinem Post:
Wenn du sagst 150.000€ für alles inkl. Nebenkosten und Grundstück, dann meinst du hoffentlich kein Neubau in Deutschland? Eurem Kindergeld entnehme ich 3 Kinder, was genau wollt ihr bauen? Für 150.000€ bekommst du nach aktueller EnEV2016 selbst ohne Grundstück ohne Nebenkosten quasi kein Haus...
3/2016 habe ich mich Selbstständig gemacht. Bis dahin habe ich als
Angestellter gearbeitet. Meine Betriebswirtschaftliche Auswertung von
3/16 - 7/16 weist Aktuell über 30.000 Euro Umsatz auf sowie einen
Gewinn von über 10.000 Euro. Das macht im schnitt 2500,00 Euro im
Monat. Dieser Wert ist aber Tendenz steigend.
Das ist jetzt aber der Gewinn vor Steuern, oder ?
Auch wird einem vorgehalten das man noch keine drei Jahre selbstständig ist. D.h. fällt eine
Finanzierung eh weg. ABER: ich kann drei Jahre jetzt erfolgreich sein, schließe eine Finanzierung ab
und erhalte keine Aufträge mehr.
Richtig, auch ein Angestellter in der Probezeit hat Probleme eine Finanzierung zu bekommen..... Kann aber auch nach 10 Jahren seinen Job verlieren.
Bei Selbstständigen möchte man halt sehen, dass sie ein beständiges Geschäft aufgebaut haben. Du kannst ja z.B. den Volltreffer gelandet haben, der Dir für 1 Jahr einen tollen, gewinnbringenden Auftrag beschert hat aber was kommt danach ??? Es ist ja kein Risikoausschluß für die Bank, sondern eine Risikoreduzierung.
@Chamun, in meiner 17 jährigen Innendienstzeit als Darlehensentscheider habe ich auch 5 Jahre nur für Selbständige Darlehen genehmigt.
Klar ist Ihr Wunsch nachvollziehbar.
Doch man benötigt bei Selbständigen leider nachhaltige Einkommensunterlagen.
Die vereinfachte Faustregel Stand August 2016 wären folgende Unterlagen:
2013 Einkommensteuerbescheid
2014 Einkommensteuerbescheid
2015 Einkommensteuererklärung abgegeben oder fertig Gewinn Verlustrechnung
2016 BWA und Summensaldenliste
Alles nur aus der Zeit der Selbständigkeit.
Haben Sie das nicht weil Sie erst seit März 2016 selbständig sind geht Ihr Vorhaben leider nicht.
Die Gewinn-, und Verlustrechnungen ( endgültige Jahresabschlüsse) oder Bilanzen sind selbstverständlich auch für 2014 und 2013 inkl. Summen und Saldenlisten, bzw. Kontennnachweise einzureichen. Nur der Steuerbescheid reicht nicht für die Jahre 2014 und 2013, ebenso bei vielen Banken beide Einkommenssteuererklärungen zusätzlich für 2014 und 2013.
Dann schreiben sie das bitte auch so. Ihre Angaben waren unvollständig, Verbraucher können selbstverständlichkeiten nicht erahnen.
Beim nochmaligen Lesen war sogar meine Angabe fast noch unvollständig, denn die G+V/Bilanzen ist/sind für 2015/2014/2013 inkl. Summen/Saldenlisten und den Kontennachweisen einzureichen.
Ich knüpfe mal an den Thread mit einer eigenen Frage an, weil die Überschrift perfekt passt.
Ich bin als Vorstand einer kleinen AG mit 1/3 am Unternehmen beteiligt und bisher aufgrund der Ausgestaltung meines Dienstvertrages von der BfA als selbstständig bezüglich der Sozialversicherung eingestuft (einkommenssteuerrechtlich bin ich abhängig beschäftigt).
Was kann ich tun, um zukünftig bei Finanzierungen (sowohl Anschlussfinanzierungen für bestehende Immobiliendarlehen, die in ca. 2 Jahren anstehen, als auch z.B. KFZ-Finanzierung) das gleiche unkomplizierte Antragsverfahren wie ein Angestellter zu bekommen?
Ich dachte zunächst daran, meinen Dienstvertrag so zu ändern, dass ich bei einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Prüfung als abhängig Beschäftigter gelte, habe aber gelesen, dass Banken grundsätzlich ab 20% Beteiligung am Unternehmen den Darlehensnehmer als selbstständig einstufen, egal wie der sozialversicherungsrechtliche Status ist. Ist diese Aussage richtig? Und gilt diese Grenze von 20% für alle Banken? Würde es helfen, einen Teil meiner Anteile auf meine minderjährigen Kinder zu übertragen, so dass ich unter 20% komme? Gelten die 20% für alle Geschäftsanteile oder nur für den Anteil an stimmberechtigten Aktien?
Meine Konstellation ist zwar etwas seltener, aber die Fragestellung ist sicherlich genauso für Gesellschafter-GF einer GmbH von Interesse, und davon dürfte es einige mehr geben - insofern bin ich auf die Antworten sehr gespannt und sage schon mal danke!
@carlson, ein Gesellschafter einer GmbH ist aus meiner Sicht immer "selbständig" was die Einordnung aus Sicht der Bank angeht.
Die 20% Regel würde ich nicht pauschalieren und so für alle Banken gleich ansetzen.
Wichtiger wäre doch immer woher das Haupteinkommen kommt und wie es im Einkommensteuerbescheid angesetzt wird ( Gesellschafter GmbH bleibt klar selbständig ).
Sind Sie als Vorstand der AG jedoch nicht Aktionär der AG ist aus meiner Sicht das Einkommen als abhängig beschäftigt hinsichtlich Einkommensteuerbescheid zu sehen.
Sie schreiben jedoch auch Anteile der AG zu besitzen.
Wieviel Anteile haben Sie genau?
vielen Dank für die Antwort. Ich besitze aktuell 1/3 aller Aktien der AG, aber 50% aller stimmberechtigten Aktien (den Anteil möchte ich aber reduzieren).
das war ja mein Ansatz in meinem initialen Posting gewesen - ich möchte diese Anteilsübertragung aber nur dann machen, wenn ich definitiv weiß, dass sie den gewünschten Effekt hat.
Gibt es vielleicht noch andere Forenteilnehmer, die zu der 20%-Grenze etwas genaueres sagen können, z.B. bei welchen Instituten sie angewandt wird?