Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

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  1. Avatar von mirko2002
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    Standard Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Hallo liebe Community,

    bisher waren wir in den letzten Wochen stille Mitleser. Jetzt "erwischt" es uns auch und nun haben wir einige Fragen.

    Wir haben vor, eine Bestandsimmobilie zu kaufen und sind schon die ganze Zeit dabei, eine Bank zu finden die unseren Vorstellungen entsprechend zusagt. Wir haben leider viel, viel Zeit ursprünglich mit der Berliner Sparkasse verloren bis diese entgültig abgesagt haben. Da in dieser Zeit jedoch uns mehrfach glaubhaft versichert wurde, dass die Finanzierung genehmigt wird, sollten wir bereits einen Verkaufsentwurf erstellen lassen. Dies hatten wir "damals" auch getan. Nun sind wir aktuell mit der DSL Bank am prüfen, durch die Finanzmakler von Dr. Klein.

    Da bei der DSL Bank das Objekt noch bewertet werden muss und wir jetzt darauf 2 Wochen gewartet haben, haben wir heute aufgrund nachfragen erfahren, dass die Gutachter alle im Urlaub waren und es daher nicht vorwärts ging. Dieser Antrag soll nun jetzt kommenden Montag geprüft werden.

    Da wie gesagt alleine schon wegen der Vorgeschichte mit der Sparkasse viel Zeit ins Land ging, haben wir daraufhin wiedermal Kontakt zum Makler aufgenommen und ihm mitgeteilt, dass aufgrund der Urlaubszeit das Gutachten erst ab Montag in Angriff genommen wird.

    Daraufhin kam jetzt vom Makler die Info, dass er am Dienstag dieser Woche eine Besichtigung des Objektes vornahm und dort direkt die Zusage erhalten haben soll und er angeblich am Montag bereits die Finanzierungszusage erhält und wir unsere Bemühungen einstellen sollen.

    Abgesehen davon, dass ich persönlich diese Aussage nicht glaube und der Makler nur extrem Druck ausüben möchte, habe ich nun die Frage zu dem Vorvertrag.

    Dieser wurde notariell erstellt. Kann der Makler jetzt einfach, weil es ihm zu lange dauert, einfach das Objekt anderweitig verkaufen? Dieser Vertrag soll uns laut Makler 600-700€ kosten, war seine Aussage zu der Zeit vor ein paar Wochen, wo er uns fragte, ob er diesen für uns erstellen lassen soll.

    Ich denke nicht, dass er einfach so das Objekt verkaufen kann, wenn ich dazu einen Vorvertrag habe und wir ja sogesehen noch immer in Verhandlung mit der Bank stehen?

    Was passiert, wenn die DSL Bank ebenfalls den Antrag ablehnt aufgrund schlechter Objektbewertung und das Objekt jetzt aber vorher vom Makler einfach anderweitig verkauft wird?

    Kann ich dann z.b sagen dass ich auf mein Recht des Vertrages verzichte, er aber dafür die entstandenen Kosten dafür übernimmt?

    Bitte helft uns hier weiter, wir sind derzeit etwas verzeifelt...

    LG
    Mirko

  2. Avatar von nexttry
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    Standard AW: Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Hallo,

    schwer zu sagen ohne genau zu wissen, was für eine Art Vertrag du hast. Da werden genauere Informationen des Vertragsinhaltes nötig sein, am besten zum Anwalt des Vertrauens gehen und nachfragen.

    Wenn es sich lediglich um einen nicht unterschriebenen Entwurf handelt hast keine Chancen. In diesem Fall könnte ich den Makler sogar verstehen. Wer zuerst kommt.... für den Makler seid ihr ein Risiko, ob ihr überhaupt eine Finanzierung bekommt.

    Willst du wissen ob deine Finanzierung ne realistische Chance hat, poste die Rahmendaten, gibt genug Leute hier die dir eine Einschätzung geben können.

  3. Avatar von mirko2002
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    Standard AW: Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Ob die Finanzierung durchgeht ist für mich gerade eher nebensächlich sondern eher ob ich auf den Vertrag bestehen kann

    Was genau für Daten davon bräuchte man hier?

    Wir haben all unsere Daten übermittelt, mit Steuernummer und den ganzen Pipapo und darauf wurde ein Vertrag vom Notar erstellt, der in meinen Augen schon komplett fertig erscheint (mehrere Seiten lang).
    Er wird jedoch mit einem "Entwurf"-Wasserzeichen überschrieben. Im Vertrag selber ist schon eigentlich absolut alles festgehalten, daher sehe ich mich als Laie eigentlich bereits mit dem Vertrag auf der sicheren Seite... Aber ich bin eben nur der Laie

  4. Avatar von nexttry
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    Standard AW: Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Ist der Vertrag unterschrieben? Entwürfe machen kannst du so viele wie du willst, da ist nichts bindend, die Unterschrift der Parteien zählt!

  5. Avatar von mirko2002
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    Standard AW: Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Wir mussten diesen Vertrag ausdrucken und unterschrieben an den Notar zurückschicken. Ob der Notar oder Verkäufer was selber noch unterschrieben haben weiß ich leider nicht.

  6. Avatar von nexttry
    nexttry ist offline

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    Standard AW: Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Ob ihr einen gültigen Vertrag für was auch immer habt, dass kannst nur du beantworten (beim Notar anrufen wäre so ein Vorschlag...). Hast du nichts unterschriebenes, hast du keinerlei Möglichkeiten. An der Stelle des Maklers würde ich nach der langen Zeit auch anderweitig Interessenten sichten, da müsst ihr euch den Schuh selber anziehen. Ihr habt schlicht zu lange gebraucht (mit Nachdruck bekommt man eine Finanzierungsbestätigung deutlich schneller, wenn es denn überhaupt eine positive Zusage gibt).

  7. Avatar von Save
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    Standard AW: Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Der Vorvertrag ist nicht bindend. Es ist nur ein Entwurf. Falls ihr ihn in Auftrag gegeben habt müsst ihr ihn bezahlen. Falls der Makler ihn in Auftrag gegeben hat muss er zahlen. Er ist weder eine Reservierung noch eine Zusage, wenn das Haus anderweitig verkauft wird, weil der Verkäufer nicht warten möchte ist das leider Pech.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Rechtliche Wirksamkeit eines Kaufvertragentwurfs

    Wendet euch an einen Finanzierungsmakler der eure Situation einschätzen und bewerten kann und Zeitvorgaben berücksichtigt. In der Regel setzt man sich als Finanzierungsmakler mit dem Immobilienmakler in Verbindung und bespricht auf Augenhöhe die weitere Vorgehensweise und berücksichtigt soweit es geht die Interessen des Maklers und des Verkäufers.

    Ökonomie der Fairness lassen viele Immobilienmakler leider derzeit nicht walten, sie tun so als wären die goldenen Zeiten wo auf einer Immobilie 7 Käufer sitzen schon immer so gewesen. Zeiten in denen die Dienstleistung des Maklers seinen Erfolg ausgemacht haben sind vorerst vorbei. Verkaufen gestern, Maklercourtage am besten vorgestern. Die Zeiten wo sich die Verkäufer in Ruhe ihre Finanzierung zurecht legen und sondieren können sind größtenteils vorbei. Es wird weniger gemakelt, vielmehr immer mehr verteilt, der schellste bekommt den Zuschlag.

    Aber was nützt das Jammern, die Verkäufer sind froh dass es jemand anbietet, die Makler reißen sich die Immobilien an sich und die Nachrage regelt den leider schechten Verlauf des Makelns. Immer entscheidender wird leider die schnelle Kreditentscheidung, dies in Zeiten wo die Banken ihrerseits eine große Nachfrage erfahren und kaum der Antragsflut her werden. Nicht selten dass Finanzierungen zugesagt werden, aber die Arbeit umsonst war, weil jemand anderes schneller war. Natürlich gibt es Vorverträge, aber was sind die wert, wenn zwischen Verkäufer und potentiellen Käufern immer weniger gemakelt wird und nach einer gewissen Zeit der nächste an der Reihe ist. Die besten Immobilienmakler sind dann immer die Makler die kundgeben, bei ihrer Bank dauert eine Kreditentscheidung 2-3 Tage. Das diese Bank aber unter Umständen in Bezug auf Konditionen und Bedingungen kein Verbraucher braucht, das bedenken sie nicht!

    Hätte ich was zu sagen würde ich als Gesetzgeber da genauso dazwischen hauen, wie der Gesetzgeber das bei Finanzierungen mit der WoKri getan hat.

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