ich hätte da mal ein paar Fragen bezüglich Mini und Midi jobs und der KV bzw. den Sozialbeiträgen generell.
Wenn ich alles richtig verstehe zahlt man ja mit dem Midi-job/Gleitzone bereits die Sozialbeiträge und muss daher nicht mehr direkt die studentische Kranken und Pflege Versicherung zahlen. Bei einem Midi Job von 451 € zahlt man dann sogar noch zusätzlich inne Rentenversicherung ein und zahlt als Arbeitnehmer dann mit ca 50€ deutlich weniger als die 85€ Pauschalbetrag.
Bei nem minijob ist es doch jetzt so, dass der AG 30% Sozialbeiträge zahlt, aber der AN nichts. Muss der AN sich dann selbst studentisch versichern (angenommen die Familienversicherung gilt nicht mehr, weil der Student älter als 25 ist).
Dann wäre aber der MiniJob sowohl aus AN als auch AG Sicht ziemlich schwachsinnig oder?
Falls die Antwort hier "Nein" ist, sollte es auch möglich sein für vergangene Monate das bereits gezahlte Geld zurückerstattet zu bekommen oder?
Und generell sind Zuschläge (z.B. Nachtzuschlag), sowohl für AN als auch AG Sozialbeitragsbefreit, solange man keinen zu hohen Grundlohn bekommt?
Wenn ich alles richtig verstehe zahlt man ja mit dem Midi-job/Gleitzone bereits die Sozialbeiträge und muss daher nicht mehr direkt die studentische Kranken und Pflege Versicherung zahlen. Bei einem Midi Job von 451 € zahlt man dann sogar noch zusätzlich inne Rentenversicherung ein und zahlt als Arbeitnehmer dann mit ca 50€ deutlich weniger als die 85€ Pauschalbetrag.
Du hast es falsch verstanden. Ein ordentlich studierender zahlt infolge des sogenannten Werkstudentenprivilegs keine Beiträge zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Unabhängig davon muss er eine Kranken- und Pflegeversicherung haben; entweder ist er noch familienversichert oder ist zum Pauschalbeitrag studentisch pflichtversichert oder privatversichert.
Zitat von Throwbi
Bei nem minijob ist es doch jetzt so, dass der AG 30% Sozialbeiträge zahlt, aber der AN nichts. Muss der AN sich dann selbst studentisch versichern (angenommen die Familienversicherung gilt nicht mehr, weil der Student älter als 25 ist).
Ja, sofern er nicht mehr familienversichert ist.
Zitat von Throwbi
Dann wäre aber der MiniJob sowohl aus AN als auch AG Sicht ziemlich schwachsinnig oder?
Auch das siehst Du falsch. Der Minijob hat für den Student folgende Vorteile:
1. keine Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungskosten und ggf. Steuerfreiheit,
2. die kostenlosen Familienmitversicherung in der KV und PV bei Studenten jünger als 26 Jahre oder über den berufstätigen Ehepartner bleiben erhalten
3. die Verdienstgrenzen für das BAföG werden nicht oder nur gering tangiert.
Zitat von Throwbi
Und generell sind Zuschläge (z.B. Nachtzuschlag), sowohl für AN als auch AG Sozialbeitragsbefreit, solange man keinen zu hohen Grundlohn bekommt?
Das ist nicht der Höhe des Grundlohnes abhängig. Lies mal hier.