Debeka Konstant-Darlehen - Muss man den Bausparkredit aufnehmen?
Hallo,
mich treibt seit einiger Zeit eine Frage um und ich hoffe, hier eine Antwort zu bekommen.
Im Rahmen unserer Immobilienfinanzierung haben wir 2010 bei der Debeka unter Anderem einen Konstant 15 Vertrag abgeschlossen, der gegen Ende dieses Jahres fällig wird, d.h der vorfinanzierte Kredit wird fällig und der Bausparvertrag wird zuteilungsreif. Mein Frage ist: Muss ich den zuteilungsreifen Bausparvertrag nutzen, um den Kredit abzulösen oder habe ich die Wahlmöglichkeit, den Bausparvertrag weiter zu besparen (Guthabenzins 3 % p.a.) und den vorfinanzierten Kredit durch andere Mittel zurückzuzahlen?
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bobodda
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AW: Debeka Konstant-Darlehen - Muss man den Bausparkredit aufnehmen?
Hallo Olli,
das ist von Bausparkasse zu Buasparkasse verschieden. In den meisten Fällen ist das nicht gewollt und somit auch nicht erlaubt.
Genaueres steht in Ihrem Darlehensvertrag bzw. in ABB. (Bedingungen).
Eigentlich geht es es mehr darum, ob Sie das Darlehen aufnehmen müssen, wenn ein "Agio" vertraglich abgesichert ist.
Denn Bauspardarlehen können jederzeit teilweise oder vollständig abgezahlt / getilgt werden. Ohne Ankündigung, ohne "bitte bitte" ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Insofern:
Wenn Sie kein "Aufgeld" für den Kredit bezahlen müssen, bekommen Sie das Bauspardarlehen und können diesen dann auf jeden Fall wohl (sehr viel) günstiger ablösen.
Freuen Sie sich darüber, dass Sie einen "immensen" Vorteil gegenüber der Planung haben.
Glas halb voll oder halb leer.
Ich wäre nicht "traurig" weil ich "nur eine günstigere Finanzierung habe und nicht auch noch eine gute Verzinsung".
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noelmaxim
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AW: Debeka Konstant-Darlehen - Muss man den Bausparkredit aufnehmen?
Hallo Olli,
grundsätzlich kann nach Auslauf der Zwischenfinanzierungszeit das Vorausdarlehen auch aus anderen Mitteln abgelöst werden. Hier gilt es aber zu schauen, ob dein Vorausdarlehen eine eigene Zinsfestschreibungszeit hat oder sich diese nach Zuteilung des BSV richtet. Insbesondere bei den bzw. einigen Kombimodellen entsteht die Ablösemöglichkeit erst mit Zuteilung des BSV, wäre dem so, muss dieser zugeteilt werden, damit sich das Vorausdarlehen ablösen lässt. Dann kann man zwar auf das Bauspardarlehen verzichten und die Restschuld fremdfinanziert oder aus Eigenmitteln ablösen, aber das Guthaben des BSV müsste verwendet werden, entsprechend würde der BSV nicht mehr weiterlaufen können.
Bist du dir sicher dass du in dem BSV die Option hast 3% Guthabenszins zu kassieren und/oder - so war es ja vorgesehen in dem Modell - sich die Option auf ein Bauspardarlehen zu sichern? Beides kann ich mir nicht vorstellen. Entweder geringe Grundguthabenszinsen und das Bauspardarlehen oder Verzicht auf das Bauspardarlehen und erhöhten Guthabenszins/Bonuszins.
Insbesondere bei Kombimodellen, wo der BSV für die Tilgung eines Vorausdarlehens dient, ist diese Optionsmöglichkeit ausgeschlossen. Auch lässt sich dieser dann nicht von dem Vorausdarlehen abkoppeln, sprich zur freien Verfügung dienen.
Ich habe bereits ein wenig die AGBs und ABBs gelesen und der Abschnitt, der mich auf meine Frage gebracht hat, war folgendermaßen formuliert:
" [..] 4.4 Rückzahlung mit anderen Mitteln als der zugeteilten Bausparsumme - Wird das Darlehen mit anderen Mitteln als der zugeteilten Bausparsumme zurückgezahlt und auf das Bauspardarlehen verzichtet, steht dem Schuldner kein Zinsbonus (§3 Abs. 3 ABB) zu. [..]"
@ bobodda: Das die Möglichkeit von "unbegrenzer" Sondertilgung besteht, war mir bewusst und auch eingeplant, aber aufgrund der oben genannten Details und der aktuellen Zinslage wollte ich ausloten, ob ich Alternativmöglichkeiten habe.
@ noelmaxim: Ob das Vorausdarlehen eine eigene Zinsfestschreibungszeit hat, kann ich nicht hundertprozentig sagen, kann mich aber an keinen entsprechenden Passus im Vertrag erinnern. Im entsprechenden Abschnitt stand allerdings sinngemäß der Satz "Gleichzeitig wird ein Bausparvertrag abgeschlossen." Ich habe das Konstantdarlehen daher als zwei eigenständige Verträge aufgefasst, ein Vorfinanzierungsdarlehen und ein Bausparvertrag. Und in den ausgehändigten ABB wird ausgeführt, dass der Sparer bei Zuteilungsreife eine Wahlmöglichkeit hat. Kombiniert mit dem oben erwähnten Punkt glaube ich, dass die Möglichkeit besteht.
Dass die Debeka nicht vor Freude in die Luft springen wird und begeistert "Ja!" rufen wird, ist mir klar. Und wenn es zu einem Kompromiss kommt (BSV wird aufgelöst, dafür wird ein alternatives Darlehen mit aktuell marktüblichen Zinsen angeboten), werde ich auch nicht Nein sagen. Wie gesagt, ich will nur herausfinden, welche Optionen ich habe.
AW: Debeka Konstant-Darlehen - Muss man den Bausparkredit aufnehmen?
" [..] 4.4 Rückzahlung mit anderen Mitteln als der zugeteilten Bausparsumme - Wird das Darlehen mit anderen Mitteln als der zugeteilten Bausparsumme zurückgezahlt und auf das Bauspardarlehen verzichtet, steht dem Schuldner kein Zinsbonus (§3 Abs. 3 ABB) zu. [..]"
Das ist doch der - von mir vermutete - entscheidende Satz. Mag der Tarif diesen Zinsbonus haben, ihn in der Kombination mit dem Vorausdarlehen als Kombiprodukt gezeichnet zu haben, widerruft den Zinsbonus.
Vorausdarlehen minus gekündigtes Bausparguthaben - wenn keine Wohnungsbauprämie erhalten, ansonsten Zuteilung mit Darlehensverzicht - ist die anschlusszufinanzierende Summe, die es nunn gilt zinsgünstig zu generieren.
AW: Debeka Konstant-Darlehen - Muss man den Bausparkredit aufnehmen?
Haben Sie mich so verstanden, dass die 3 % dem oben erwähnten Zinsbonus entsprechen? Der Zinsbonus entspricht hier nicht den 3 % Guthabenzins. Er ist ein von Bewertungszahl und Besparung abhängiger Zusatzzins, der über die 3 % Grundverzinsung hinausgeht (~0,1 - 0,6 % p.a. zusätzlich) und bei Darlehensverzicht gezahlt wird. Die entsprechenden ABBs für diese Vertragsart (BS1) finde ich online leider nicht auf die Schnelle. Interessant an diesem Abschnitt fand ich, dass explizit gesagt wird, dass man das Darlehen mit anderen Mitteln als der Bausparsumme zurückzahlen kann.
AW: Debeka Konstant-Darlehen - Muss man den Bausparkredit aufnehmen?
Gut möglich dass es sogar Darlehenstarife gab, die 3% Grundverzinsung hatten, bekannt sind mir diese nicht. Schon gar nicht, dass man diese hochverzinsten Tarife für die Hinterlegung eines Kombimodells verwendet hat. Möglich aber ist das.
Ja, sie können die Gewissheit haben, die Valuta nach Abzug des Bausparguthabens fremd abzulösen. Ob sie aber die gesamte Valuta ablösen können ohne das Bausparguthaben zu verwenden - sprich den Bausparer weiter nutzen zu können mit dem Guthaben für weitere Besparungen - wissen sie immer noch nicht. Mögicherweise ist nämlich die Zuteilung des BSV und die Annahme dieser ja entscheidend, damit das Vorausdarlehen abgelöst werden kann, bzw. dieses ausläuft. Das hieße dann nämlich, sie müssen die Zuetilung beantragen/annehmen, dieses dann mit Darlehensverzicht (lediglich Guthaben wird von der Valuta des Vorausdarlehens in Abzug gebracht) und der BSV steht ihnen nicht mehr zur Verfügung.
Für mich zeigt ihr Beispiel wieder, wie komplex diese Bausparfinanzierungen sind und teilweise auch nicht verstanden werden, aber auch, dass die unflexible Finanzierungsform nicht auf alle Bedürfnisse und Veränderungen eingehen kann. 3% Guthabenszinsen, aber 5% bezahlt, eine Negativtilgung ist das. Als Belohnung bekommen sie nun einen Zins am Markt der günstiger ist als der, den man ihnen damals garantiert hat. Ja natürlich, man konnte die Zinsentwicklung nicht absehen, aber genauso wie man damals das nicht absehen konnte, kann man heute nicht absehen, was dann in 10 Jahren dazu führt, dass das Modell nicht das richtige ist. Gar nicht mal die Zinsentwicklung die gleich bleibt, die sicheren Modelle somit also überflüssig macht. Nein, es können noch ganz andere, nicht absehbare Dinge geschehen, die die Bausparmodelle zu einer Fehlentscheidung reifen lassen:
- neue Tarife oder neue Finanzierungsformen am Markt
- Bausparkassen in Not (derzeit ist ja alles über den Bausparsicherungsfonds abgesichert)
- Zinsniveau immer noch niedrig
- geschenktes Eigentum für jedermann
- Erbe
- Systemwandel in unserer Republik
- Enteignungen, Verteilung des Staatsvermögen
- usw.
Sicher ein paar vage Vermutungen dabei, aber derjenige der sofort tilgt, also ein Annuitätendarlehen (mit langer Zinsfestschreibungszeit - min. 20 Jahre mit einer 1 vor dem Komma) den Bausparmodellen vorzieht gehört Monat für Monat durch die direkte Tilgung zu den Gewinnern. Derjenige der darüber hinaus noch Sondertilgungen leisten kann sowieso, ganz von denen zu schweigen, die innerhalb der Zinsfestschreibungszeit verkaufen müssen (Scheidung, beruflicher Umzug, Krankheit) und nicht die Vorfälligkeitszinsen auf die volle Ursprungssumme zahlen müssen.
Wenn vor 10 Jahren jemand gesagt oder prophezeit hätte, die Zinsen sind in 10 Jahren bei um die 1% rum, den hätte man für verrückt erklärt. Diejenigen die darauf gesetzt hätten, hätte man gewarnt, warnen müssen. Warum also jetzt Monat für Monat einen Zinsverlust (jämmerliche 0,15 % Guthabenzinsen in den BSV stehen Zinszahlungen von 1,5% gegenüber) in Kauf nehmen, um dann ein Produkt gezeichnet zu haben was man nicht verstanden hat, welches unflexibel ist und auf was setzt, was heute keiner weiß, weil es dann doch alles ganz anders kommen kann. Zumal die Zinssicherheit über ein Annuitätendarlehen ebenso gegeben ist, Tilgungssatzänderungs-, und Sondertilgungsoptionen das Darlehen flexibel gestalten und nach 10 Jahren ohnehin nach BGB § 489 umgeschuldet werden kann, sollte dies von Nöten sein oder wirtschaftlich Sinn machen.
Für mich gibt es kein einzigen Grund sich für diese Finanzierungsform zu entscheiden, keinen einzigen! Noch nicht mal die riestergeförderter Modelle der Bausparkassen haben für mich eine Daseinsberechtigung. Denn wenn schon Riester in die Finanzierung, kann ich mich auch mal mit dem Thema riestergefördertes Annuitätendarlehen auseinandersetzen, um die Förderung nutzen (was für mich aber auch keinen Sinn ergibt, da diese am Ende absolut relativert wird) zu wollen.