Zu "Nummer 2"
Wenn Sie das "Riester-Eigenkapital" auflösen wollen, ist das nicht unbedingt technisch eine "Auflösung".
Eher eine "Herauslösung". Am besten vorher beantragen und "absegnen lassen von der ZfA. Das kann auch dauern.
Ansonsten rate ich dazu, zu verstehen was es beutet eine Immobilie "riester zu infizieren".
Keine Angst, dass ist nichts Negatives - ganz im Gegenteil - aber man sollte wissen, was man macht.
Lesen Sie zum Beispiel einmal hier meinen Beitrag:
https://www.finanz-forum.de/threads/17277-wohnriester
Wenn Sie "zum Teil erben" und modernisieren wollen, sind Sie vermutlich schon unter 100% Belehinugswert (jenachdem wiviel 50% sie erben und für wieviel Sie modernisieren wollen).
Sie sollten durchleuchten, ob es sinnvoll ist, das "Riestergeld" jetzt einzusetzen oder Sie lassen das weiterlaufen und benutzen - zum Beispiel - das spätere Bauspardarlehen
ungeriestert als Anschlussfinanzierung. (man müsste sich auch diesen Vertrag genau angucken).
Mal geraten: 50% geerbt und "20% Modernisierungkosten". Sie hätten also eine 70% Finanzierung. Das ist gesund und gibt Ihnen
die Möglichkeit zu dann aktuell guten Finanzierungen.
Wenn Sie dann noch ein bisschen mehr aufnehmen wollen... sollte das kein Problem sein.
Sie sollten das Gesamtpaket, die (dann) aktuellen Zinsen und die Möglichkeiten aus Ihren BSVerträgen bertachten.
auch für den Riesterbausparvertrag haben Sie EUR 500 Anschlussbegühr bezahlt...
Siehe oben: Riester und "wohnwirtschlaftlich" ist relativ eng defininiert:
Kauf und Entschuldung, energetische Sanierung und altersgerechter Umbau.
Fun-fact: auch ein 22jährigen kann "altersgerecht umbauen", wenn er seine Dusche ebenerdig macht.
Das Alter an sich spielt keine Rolle...
An sonsten, weil es so schon hier immer wieder reinpasst:
"wohnwirtschaft im Bausparkassen- oder Bankensinn:
Alles, was fest mit der Immobilie (oder dem Grundstück) verbunden ist.
Eine Küch zum Beispiel nicht. (eventuell die Schränke, wenn montiert, bzw. die Fliesen)
verlegtes Parkett, Teppich nein - verklebt ja - wenn man an einen Haarspalter (der recht hätte) gerät.