Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

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  1. Avatar von roadrun87
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    Standard Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Hallo zusammen,

    ich habe 2 Bausparverträge laufen die ich aber in der geplanten Finanzierung nicht einbringen möchte.
    Umbaubeginn der Immobilie ist etwa Oktober 2017. Es handelt sich um ein Haus, was zum Teil geerbt wird.

    Ich möchte später eine Baufinanzierung über den Kaufpreis und die Umbaukosten abschließen. Das Guthaben aus den BSV möchte ich als Eigenkapital für Puffer, Küche und Einrichtung verwenden,
    da die beiden Verträge ohnehin nicht Zuteilungsreif werden.

    Nummer 1:
    LBS Classic F Maxi 50.000
    Guthaben rund 2000€
    aus Nov. 2009

    Nummer 2:
    LBS Wohnriester Zuhause Flex4L 50.000
    Guthaben rund 11.000€


    Der BSV Classic ist nicht Zweckgebunden, richtig? Ich kann also jederzeit das Guthaben auszahlen lassen?
    Übersehe ich irgendwelche Kosten oder Nachteile?

    Beim Wohnriestervertrag kann ich meine Zulagen behalten, wenn ich das Geld für Wohnzwecke nutze, was ich ja vor habe.
    Hier habe ich gelesen, dass muss innerhalb von einem Jahr nach Auszahlung durch Grundbucheinträge oder Handwerkerrechnungen belegt werden. Richtig?

    Gibt es sonst irgendwas zu beachten bzw. irgendwelche Nachteile bei vollständiger Auszahlung?

  2. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Hallo roadrun87,

    Normaler Weise haben BSV eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. D.h., dass Sie kostenfrei nach sechs Monaten an Ihr Geld herankommen.
    Bei "sofortiger" Auszahlung - bei Bausparkassen kann "sofort" auch gerne mal nach drei Wochen sein - können je nach Kasse 1-2% Gebühr auf den Auszhalungsbtrag
    an Gebühren bestehen.

    Richtig: Sie können Ihre Zulagen (und Steuervorteile) vom Riester behalten, wenn Sie das Geld für den Kauf, die Entschuldung, die energetische Sanierung oder
    den Altersgerechten Umbau Ihrer selbst genutzten Immobilie einsetzen.

    Zu "Nummer 1" - im Zweifel haben Sie eine Abschlussgebühr von EUR 500 bezahlt und wollen jetzt 2000 EUR auszahlen und den Vertrag auflösen.
    Auf den ersten Blick nicht wirklich smart. (Sie haben ja 2500 plus Gebühren eingezahlt) Dennoch: lieber ein Schrecken mit Ende als Schrecken ohne Ende.
    Schauen Sie sich den Bausparvertrag einmal genau an. Welcher Darlehenszins möglich ? Bekommen Sie vielleicht "hohe" Gutahabenzinsen ?
    Kann man den vielleicht teilen ? Sprich Sie machen daraus einen 10.000er und einen 40.000. In den 10.000 packen Sie das Guthaben und lösen den auf.

    Will sagen: immer wenn man sich bei "Finanzinstrumenten" "bewegt" - also irgendetwas macht, entstehen Gebühren. Also lieber doppelt überlegen.

    Richtig ist, dass die Nutzung des angesparten Kapitals nicht "zweckgebunden" ist. Außer sie haben eine "Wohnugsbauprämie" beantragt.

    Zu "Nummer 2"

    Wenn Sie das "Riester-Eigenkapital" auflösen wollen, ist das nicht unbedingt technisch eine "Auflösung".
    Eher eine "Herauslösung". Am besten vorher beantragen und "absegnen lassen von der ZfA. Das kann auch dauern.

    Ansonsten rate ich dazu, zu verstehen was es beutet eine Immobilie "riester zu infizieren".

    Keine Angst, dass ist nichts Negatives - ganz im Gegenteil - aber man sollte wissen, was man macht.

    Lesen Sie zum Beispiel einmal hier meinen Beitrag:

    https://www.finanz-forum.de/threads/17277-wohnriester


    Wenn Sie "zum Teil erben" und modernisieren wollen, sind Sie vermutlich schon unter 100% Belehinugswert (jenachdem wiviel 50% sie erben und für wieviel Sie modernisieren wollen).

    Sie sollten durchleuchten, ob es sinnvoll ist, das "Riestergeld" jetzt einzusetzen oder Sie lassen das weiterlaufen und benutzen - zum Beispiel - das spätere Bauspardarlehen
    ungeriestert als Anschlussfinanzierung. (man müsste sich auch diesen Vertrag genau angucken).


    Mal geraten: 50% geerbt und "20% Modernisierungkosten". Sie hätten also eine 70% Finanzierung. Das ist gesund und gibt Ihnen
    die Möglichkeit zu dann aktuell guten Finanzierungen.
    Wenn Sie dann noch ein bisschen mehr aufnehmen wollen... sollte das kein Problem sein.

    Sie sollten das Gesamtpaket, die (dann) aktuellen Zinsen und die Möglichkeiten aus Ihren BSVerträgen bertachten.

    auch für den Riesterbausparvertrag haben Sie EUR 500 Anschlussbegühr bezahlt...



    Siehe oben: Riester und "wohnwirtschlaftlich" ist relativ eng defininiert:
    Kauf und Entschuldung, energetische Sanierung und altersgerechter Umbau.
    Fun-fact: auch ein 22jährigen kann "altersgerecht umbauen", wenn er seine Dusche ebenerdig macht.
    Das Alter an sich spielt keine Rolle...

    An sonsten, weil es so schon hier immer wieder reinpasst:

    "wohnwirtschaft im Bausparkassen- oder Bankensinn:
    Alles, was fest mit der Immobilie (oder dem Grundstück) verbunden ist.

    Eine Küch zum Beispiel nicht. (eventuell die Schränke, wenn montiert, bzw. die Fliesen)

    verlegtes Parkett, Teppich nein - verklebt ja - wenn man an einen Haarspalter (der recht hätte) gerät.

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Hallo roadrun87,

    da hat mal einer ein wenig verdient. Dieser wird ihnen sicher die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen, sollte das Geld anders als über eine Kündigung ausgezahlt werden und da passt auch immer eine Küche rein!!

    Ansonsten zeigt ihr Beispiel wieder wunderbar auf, wie beratungsintensiv Riester ist. Auf was zu achten ist und an welche Bedingungen die Nutzung geknüpft ist. Ebenso Bausparen, eine eigentlich gute Anlage die jeder Anlagestrategie - wenn dosiert ausgewählt - aus meiner Sicht bei zumischen ist. Stattdessen 2 große Bausparer, die beiden nicht oder nur bedingt nutzbar sind. In Teilen zeigt das auch die Unflexibilität der Anlage, mindestens aber die Notwendigkeit bei Abschluss gut beraten zu werden. Wären sie das, hätte es neben dem Wohnriester auch ein kleinerer als der 50.000er getan. War der zuerst abgeschlossen, hätte der Wohnriester ggf. auch eine herkömmliche Riesterrente oder Riesterfonssparplan sein können.

  4. Avatar von roadrun87
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Zitat Zitat von bobodda
    Hallo roadrun87,

    Normaler Weise haben BSV eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. D.h., dass Sie kostenfrei nach sechs Monaten an Ihr Geld herankommen.
    Bei "sofortiger" Auszahlung - bei Bausparkassen kann "sofort" auch gerne mal nach drei Wochen sein - können je nach Kasse 1-2% Gebühr auf den Auszhalungsbtrag
    an Gebühren bestehen.
    6 Monate passt in meinem Fall ja. Alles klar.

    Zitat Zitat von bobodda

    Zu "Nummer 1" - im Zweifel haben Sie eine Abschlussgebühr von EUR 500 bezahlt und wollen jetzt 2000 EUR auszahlen und den Vertrag auflösen.
    Auf den ersten Blick nicht wirklich smart. (Sie haben ja 2500 plus Gebühren eingezahlt) Dennoch: lieber ein Schrecken mit Ende als Schrecken ohne Ende.
    Schauen Sie sich den Bausparvertrag einmal genau an. Welcher Darlehenszins möglich ? Bekommen Sie vielleicht "hohe" Gutahabenzinsen ?
    Kann man den vielleicht teilen ? Sprich Sie machen daraus einen 10.000er und einen 40.000. In den 10.000 packen Sie das Guthaben und lösen den auf.

    Will sagen: immer wenn man sich bei "Finanzinstrumenten" "bewegt" - also irgendetwas macht, entstehen Gebühren. Also lieber doppelt überlegen.

    Richtig ist, dass die Nutzung des angesparten Kapitals nicht "zweckgebunden" ist. Außer sie haben eine "Wohnugsbauprämie" beantragt.
    Der Vertrag hat einen Guthabenszins von 0,75%. Also höher als aktuelle, aber nicht herausragend.
    Mit dem verlust der 500€ könnte ich wohl leben. Oder hat ein solcher Vertrag Chancen verkauft zu werden? Gibt es seriöse Plattformen für sowas?

    Zitat Zitat von bobodda
    Zu "Nummer 2"

    Wenn Sie das "Riester-Eigenkapital" auflösen wollen, ist das nicht unbedingt technisch eine "Auflösung".
    Eher eine "Herauslösung". Am besten vorher beantragen und "absegnen lassen von der ZfA. Das kann auch dauern.

    Ansonsten rate ich dazu, zu verstehen was es beutet eine Immobilie "riester zu infizieren".

    Keine Angst, dass ist nichts Negatives - ganz im Gegenteil - aber man sollte wissen, was man macht.

    Lesen Sie zum Beispiel einmal hier meinen Beitrag:

    https://www.finanz-forum.de/threads/17277-wohnriester


    Wenn Sie "zum Teil erben" und modernisieren wollen, sind Sie vermutlich schon unter 100% Belehinugswert (jenachdem wiviel 50% sie erben und für wieviel Sie modernisieren wollen).

    Sie sollten durchleuchten, ob es sinnvoll ist, das "Riestergeld" jetzt einzusetzen oder Sie lassen das weiterlaufen und benutzen - zum Beispiel - das spätere Bauspardarlehen
    ungeriestert als Anschlussfinanzierung. (man müsste sich auch diesen Vertrag genau angucken).


    Mal geraten: 50% geerbt und "20% Modernisierungkosten". Sie hätten also eine 70% Finanzierung. Das ist gesund und gibt Ihnen
    die Möglichkeit zu dann aktuell guten Finanzierungen.
    Wenn Sie dann noch ein bisschen mehr aufnehmen wollen... sollte das kein Problem sein.

    Sie sollten das Gesamtpaket, die (dann) aktuellen Zinsen und die Möglichkeiten aus Ihren BSVerträgen bertachten.

    auch für den Riesterbausparvertrag haben Sie EUR 500 Anschlussbegühr bezahlt...



    Siehe oben: Riester und "wohnwirtschlaftlich" ist relativ eng defininiert:
    Kauf und Entschuldung, energetische Sanierung und altersgerechter Umbau.
    Fun-fact: auch ein 22jährigen kann "altersgerecht umbauen", wenn er seine Dusche ebenerdig macht.
    Das Alter an sich spielt keine Rolle...

    An sonsten, weil es so schon hier immer wieder reinpasst:

    "wohnwirtschaft im Bausparkassen- oder Bankensinn:
    Alles, was fest mit der Immobilie (oder dem Grundstück) verbunden ist.

    Eine Küch zum Beispiel nicht. (eventuell die Schränke, wenn montiert, bzw. die Fliesen)

    verlegtes Parkett, Teppich nein - verklebt ja - wenn man an einen Haarspalter (der recht hätte) gerät.
    Beim zweiten gestaltet es sich wie erwartet ja etwas schwieriger.
    Ich lasse mir jetzt erstmal von der Bank bestätigen, welche Zulagen ich genau bis jetzt bekommen habe.
    Und dann wird geprüft ob ich das Geld anfordern kann.
    Auch hier lockt der Vertrag weder mit Guthabenszins (0,25%) noch mit attraktivem Darlehnszins. (2,75%)

    Was den Hauskauf angeht:

    Immobilienwert: ca. 245.000
    Kaufpreis: 128.500
    Umbaukosten: 100.000€
    Einrichtung (Küche, Möbel etc.): 30.000€

    abzgl. EK (inkl. dem BSV Guthaben): 38.500€
    Macht ein Darlehnsvolumen von 220.000€

    Die ersten Banken haben mir schon bestätigt, dass es eine <100% Finanzierung wird.

    Aber da ich Möbel, Küche, Einrichtung und Puffer brauche, möchte ich halt auch die BSV lieber greifbar haben und nicht in die Finanzierung mit einbauen.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Wenn der Wert des derzeitigen Wertes von 245.000 Euro bestätigt wird, ist es mit Abzügen - auf hervorragende Einstände/Basiskonditionen - für Eigennutzer 0,30% und Kauf 0,15% eine 65% Kondition/Finanzierungsauslauf.

    KfW Förderung und Förderung der Landesförderbank für die Umbaumaßnahmen - da Art der Maßnahmen nicht bekannt - noch nicht berücksichtigt!

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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wenn der Wert des derzeitigen Wertes von 245.000 Euro bestätigt wird, ist es mit Abzügen - auf hervorragende Einstände/Basiskonditionen - für Eigennutzer 0,30% und Kauf 0,15% eine 65% Kondition/Finanzierungsauslauf.

    KfW Förderung und Förderung der Landesförderbank für die Umbaumaßnahmen - da Art der Maßnahmen nicht bekannt - noch nicht berücksichtigt!

    Das passt zur Aussage der Sparkasse. Jetzt muss ich aber dennoch gucken, wie ich am geschicktesten aus dem Wohnriester rausgehe. Und wann...

  7. Avatar von roadrun87
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    So mehr Details:
    Ich habe eben von der Sparkasse bestätigt bekommen, dass ich den Vertrag Nummer 1 ohne weiteres Kündigen kann.
    Hierauf lief keine Wohnungsbauprämie. Natürlich verliere ich die 500€ Abschlussprämie.

    Zum Vertrag 2 muss ich wie Bobodda richtig gesagt hat einen Antrag an ZfA stellen.
    Sobald das genehmigt ist, kann ich ebenfalls unter Verlust der 500€ Abschlussprämie über das Geld verfügen?

    Jetzt eine Frage: Ich habe einen Notariellen Kaufvertrag über das Haus bereits vorliegen. Der Betrag ist fällig spätestens zum 31.12.2018 oder aber bei Auszug meiner Eltern aus dem Haus.
    Reicht dem ZfA dieser Kaufvertrag oder ist hier tatsächlich die Fälligkeit des Geldes relevant?


    Noch eine Frage an die Finanzierungebrater hier.
    Der Plan ist, dass ich die Finanzierung im 3. - 4. Quartal 2017 benötige.

    Im Moment kann ich über die BSV natürlich nur mit der Sparkasse sprechen, dir ihr Produkt natürlich nicht schlecht finden.
    Es ist aber jetzt noch zu früh mal mit einem unabhängigen Finanzierungsberater zu sprechen, oder?

  8. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Hallo roadrun87

    Es verlässt mich hier mein überzeugtes Fachwissen, aber ich gehe stark davon aus, dass ein Kaufvertrag reicht um zu beantragen.
    Der Betrag ist ja auch fällig per Datum oder "Event".

    Somit werden Sie eine Genehmigung bekommen - vermute ich stark - die Ihnen die (direkte) Kaufpreiszahlung per 31.12.2018 oder eben bei Auszug der Eltern und eigenem Einzug genehmigt.

    "Auf Ihr Konto" bekommen Sie das Geld 100%ig nicht. Da müsste ich mich sehr irren....

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, könnte die Finanzierung sogar schon jetzt bereit gestellt werden. Über die bereitstellungsfreie Zeit regelt man, dass während des Nichtabrufens des Geldes keine Zinssen anfallen.

    Hier muss sich die Frage gestellt werden, wie wichtig einem die Sicherheit die Finanzierung gesichert zu haben ist und wie die Zinssituation im kommenden Jahr eingeschätzt wird.

  10. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Ich möchte folgendes einbringen.
    Auch ein Guthaben aus einem LBS Wohnriester kann man für Wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
    Bei 11.000 € Guthaben +2% +2% +2% usw. bis zum 67 Lebensjahr kommt auf dem
    Förderkonto schon eine stolze Summe zusammen. Ich unterstelle einfach mal der Fragesteller ist 29 Jahre alt!

    Mit 67 Jahren dürfen Sie dann eine schöne Summe versteuern!
    Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem LBS Berater bzw. bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

    Man bekommt das Guthaben direkt ausbezahlt!
    Die Zulagenstelle möchte nur dann innerhalb 12 Monaten Belege dafür haben!
    man darf davon dann z.B. keine Küche für kaufen. :-)

    Haben Sie bisher Zulagen erhalten?
    Wenn Nein kann man einen Antrag auch rückwirkend stellen.


    Gruß

    Martin

  11. Avatar von roadrun87
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Ich mache mir Grundsätzlich keine Sorgen eine passende Finanzierung zu bekommen.
    Ich frage mich selber nur was der beste Weg ist. Das Vertrauensverhältnis zur Sparkasse ist aufgrund der BSV etwas gekippt.

    Müsste ich mir denn eine so lange Bereitstellungszeit (bis zu 24 Monate) über den Zins erkaufen oder ist das tatsächlich ohne Einschränkungen verhandelbar.

  12. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Eine schöne Antwort ohne Frage von noelmaxim

    Wenn es Ihnen darum gehen sollte jetzt Geld "aufs Konto" zu bekommen, - ich vermute das zwischen den Zeilen lesend -
    dann könnten Sie jetzt die Finanzierung beantragen und abschließen (entweder als "Forward-Darlehen" oder mit bereitstellungszinsfreier Zeit)
    und dann auch einen Betrag zusätzlich aufnehmen, über den Sie verfügen können. Je nach Beleihungsauslauf und allgemeiner Situation auch völlig frei.

    Genau analysieren müsste man noch den Passus im Zusammenhang mit Ihrer Situation: "der Betrag ist spätestens fällig am 31.12.2018".

    Wenn Sie früher zahlen, kann das einen Vorteil bei den Konditionen der Finanzierung haben, aber die Tilgung ginge dann ja schon los.
    12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit kann man schon mal sehr günstig bekommen. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, dass das Darlehen ja schon läuft.
    Und nach der ursprünglichen Laufzeit zu ende ist. Die "bereitstellungsfreie Zeit" verändert nicht die Gesamtlaufzeit.

    Schreiben Sie doch bitte mal genau, was Ihre Wünsche sind und wann welches Geld nach Ihren Wünschen (wofür) bereit sein soll in welcher Höhe.
    (Wenn Sie ein Auto kaufen wollen beispielweise - man muss es nur wissen (innerhalb bestimmter Beleihungsauslaufgrenzen))

    Zum Beleihungsauslauf:

    Es gibt das sogenannten "Niederstwertprinzip". Das besagt, dass der Wert einer Immobilie hinsichtlich des Beleihungsauslaufes höchstens der Kaufpreis ist.
    An diese Regel halten sich eigentlich alle.

    Aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel.

    Es gibt den sogenannten "Familienverkauf" - der ja in Ihrem Falle vorliegt.

    Somit kann der tatsächliche Wert der Immobilie herangezogen werden - vielleicht spielen nicht alle Institute mit. So what - die sind dann halt raus.
    Gibt ja genug.

    Somit hätten Sie einen grandiosen Beleihungsauslauf und könnten sehr zügig ein günstiges Darlehen bekommen.
    Ja, es würde durch bereitstellungszinsfreie Zeit (oder Forward) ein bisschen teurer werde.

    Mich persönlich würde das bei den aktuellen Traumkonditionen nicht stören (persönliche Meinung) Deckel drauf und gut ist.

    Sie könne mich dann "hassen", wenn Sie im Sommer 2018 vielleicht noch 0,2 oder 0,3 bessere Konditionen bekommen hätten.
    (aus dem Bauch sollte das nicht weit über 1% auf 10 Jahre liegen)

    In die andere Richtung ist eher mehr Luft....

  13. Avatar von roadrun87
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Zitat Zitat von Martin79HN
    Ich möchte folgendes einbringen.
    Auch ein Guthaben aus einem LBS Wohnriester kann man für Wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
    Bei 11.000 € Guthaben +2% +2% +2% usw. bis zum 67 Lebensjahr kommt auf dem
    Förderkonto schon eine stolze Summe zusammen. Ich unterstelle einfach mal der Fragesteller ist 29 Jahre alt!

    Mit 67 Jahren dürfen Sie dann eine schöne Summe versteuern!
    Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem LBS Berater bzw. bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

    Man bekommt das Guthaben direkt ausbezahlt!
    Die Zulagenstelle möchte nur dann innerhalb 12 Monaten Belege dafür haben!
    man darf davon dann z.B. keine Küche für kaufen. :-)

    Haben Sie bisher Zulagen erhalten?
    Wenn Nein kann man einen Antrag auch rückwirkend stellen.


    Gruß

    Martin


    Hallo Martin,

    29 Jahre ist richtig.
    Auf dem Riestervertrag sind etwa 1300e aus staatlicher Förderung.

    Zitat Zitat von bobodda
    Eine schöne Antwort ohne Frage von noelmaxim

    Wenn es Ihnen darum gehen sollte jetzt Geld "aufs Konto" zu bekommen, - ich vermute das zwischen den Zeilen lesend -
    dann könnten Sie jetzt die Finanzierung beantragen und abschließen (entweder als "Forward-Darlehen" oder mit bereitstellungszinsfreier Zeit)
    und dann auch einen Betrag zusätzlich aufnehmen, über den Sie verfügen können. Je nach Beleihungsauslauf und allgemeiner Situation auch völlig frei.

    Genau analysieren müsste man noch den Passus im Zusammenhang mit Ihrer Situation: "der Betrag ist spätestens fällig am 31.12.2018".

    Wenn Sie früher zahlen, kann das einen Vorteil bei den Konditionen der Finanzierung haben, aber die Tilgung ginge dann ja schon los.
    12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit kann man schon mal sehr günstig bekommen. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, dass das Darlehen ja schon läuft.
    Und nach der ursprünglichen Laufzeit zu ende ist. Die "bereitstellungsfreie Zeit" verändert nicht die Gesamtlaufzeit.

    Schreiben Sie doch bitte mal genau, was Ihre Wünsche sind und wann welches Geld nach Ihren Wünschen (wofür) bereit sein soll in welcher Höhe.
    (Wenn Sie ein Auto kaufen wollen beispielweise - man muss es nur wissen (innerhalb bestimmter Beleihungsauslaufgrenzen))

    Zum Beleihungsauslauf:

    Es gibt das sogenannten "Niederstwertprinzip". Das besagt, dass der Wert einer Immobilie hinsichtlich des Beleihungsauslaufes höchstens der Kaufpreis ist.
    An diese Regel halten sich eigentlich alle.

    Aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel.

    Es gibt den sogenannten "Familienverkauf" - der ja in Ihrem Falle vorliegt.

    Somit kann der tatsächliche Wert der Immobilie herangezogen werden - vielleicht spielen nicht alle Institute mit. So what - die sind dann halt raus.
    Gibt ja genug.

    Somit hätten Sie einen grandiosen Beleihungsauslauf und könnten sehr zügig ein günstiges Darlehen bekommen.
    Ja, es würde durch bereitstellungszinsfreie Zeit (oder Forward) ein bisschen teurer werde.

    Mich persönlich würde das bei den aktuellen Traumkonditionen nicht stören (persönliche Meinung) Deckel drauf und gut ist.

    Sie könne mich dann "hassen", wenn Sie im Sommer 2018 vielleicht noch 0,2 oder 0,3 bessere Konditionen bekommen hätten.
    (aus dem Bauch sollte das nicht weit über 1% auf 10 Jahre liegen)

    In die andere Richtung ist eher mehr Luft....
    Ich versuche mal etwas detaillierter aufzulisten.

    Also aktuell ist NICHTS fällig und ich brauche aktuell (Heute) Kein Geld auf meinem Girokonto.
    Ich will kein Auto kaufen oder sonstiges.

    Nehmen wir mal als "Eventdatum" dem 01.12.2017.
    An diesem Tag wird die Immobilie meiner Eltern, wo der Notarielle Kaufvertrag existiert an mich übergeben.
    Damit ist sofort der Kaufpreis von 128.500€ fällig. Und der Umbau beginnt.
    Ich habe also folgende Kosten, die wir bisher Zusammengetragen haben. Handwerkerangebote liegen zur groben Planung vor und werden bis dahin detaillierter.

    Kaufpreis 128.500
    Umbau 100.000
    Einrichtung, Küche, Puffer 40.000

    Kaufnebenkosten fallen keine weiteren an, da Verkauf in der Familie und die Notar-Rechnung habe ich jetzt bereits bezahlt.

    Den letzten Teil (Einrichtung, Küche, Puffer) möchte ich aus EK zahlen. Wie es die Banken ja in der Regel auch empfehlen.
    Mein Problem daran: Ich habe zu dem Zeitpunkt keine 40.000€ Barvermögen. Ein größerer Teil davon steckt in den oben genannten BSV.

    Daher kam meine Idee, diese zum richtigen Zeitpunkt oder früher auszahlen zu lassen, damit das Geld am Stichtag Greifbar ist.

    Ich hoffe das ist so verständlich. Wenn Fragen offen sind, einfach fragen.

  14. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Schon verstanden !

    Wenn Sie aber jetzt per oben beschriebenem "Familienkauf" die Immobilie erwerben (tun Sie ja) dann haben Sie eine Bewertung (+- beim jeweiligen Institut)
    von ca. 245.000 wie Sie schreiben. Nun kommen Umbaukosten in Höhe von 100.000 dazu.
    Nehmen wir davon mal ganz defensiv 40% Wertsteigerung (gleich dazu mehr) wären das nochmal 40.000 "Immobilienwert".


    Also wäre der Wert 285.000 plus.

    258.580 sind Ihre Gesamtkosten. 25.000 Eigenkapital müssten rechnerisch neben den BSV vorhanden sein.
    Somit - wollten sie als Brainstorming mal alles finanzieren (inkl. der BSV) - hätten wir also schlechtesten Falles einen Belehinugsauslauf
    von 233580 / 285000 = knapp 82%.

    Geh man zu einer Bank, die die Modernisierungskosten voll in den Wert mit hinein nimmt (wie zum Beispiel die DSL Bank),
    hätten wir sogar 233580 / 345000 = 67%

    Ich würde mir jetzt überlegen:

    möchte ich für die 11k aus dem Wohnriester mein Haus "riesterinfizieren" ?
    Die Frage ist meiner Meinung nach berechtigt, weil Sie nicht unbedingt "müssen".
    Ein 11k größeres Darlehen mag vielleicht ein wenig "unwirtschaftlich" sein.
    Aber Zinsen auf weitere 11k in höhe von 1,x Prozent sind ja eine überschaubare Größe.
    Die "Folgen" von "Riesterinfizierung" sind eher mal weitreichender...

    Wie komme ich im Zweifel unter die 80% (wobei der 40%ige Ansatz der Modernisierungskosten extrem defensiv war...)
    Könnte sich auch "von selber" erledigen. (weil eben so defensiv).

    Was ich sagen möchte:

    Selbst wenn Sie die 15k noch als Darlehen aufnehmen, könnten Sie diese einfach so - "zur freien Verfügung" - nach Genehmigung ausbezahlt bekommen.
    Die meisten Institute gehen diesen Weg der "freien Verwendung" bis 80% mit. Manche nur 70% oder 60%. Manche gar nicht - die spielen dann halt nicht mit...


    Ich denke Sie sind so weit zu überlegen, wie und per wann Sie die Finanzierung aufbauen wollen.
    Meine Meinung habe ich oben schon kund getan. Ich würde das jetzt machen. Zinsveränderungsrisiko sehe ich nicht nach unten...

    Also stellt sich die Frage, ob lange bereitstellungszinsfreie Zeit oder Forward-Darlehen. (bitte genau den Unterschied verstehen, bzw. lieber nachfragen)
    Beides mag Vor- und Nachteile haben.

    Dann sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihre Finanzierung aufbauen wollen.

    Durchfinanziert ohne Zinsrisiko ? Möglichst billig (10 Jahre mit Restschuld und Zinsrisiko)? Niedrige Rate oder "schnell fertig" ?

    KfW mit einbauen oder nicht ?
    Wie renovieren Sie ? (KfW konform in irgendeiner Weise) ?


    Zu Ihrer Sparkasse:
    Ich freue mich, wie Sie sich äußern.

    Die Beratung mit den zwei großen Bausparverträgen könnte man in Frage stellen - um das mal politisch korrekt auszudrücken....

    Meine Philosophie ist: Gute kundenorientierte Beratung zahlt sich langfristig aus, da eine "win win" Situation für beide entsteht.

    Erst mal "schnell abgreifen" scheint ja gut zu sein.

    Wenn ich dann man "live miterleben darf", dass das eben auch mal in eine andere Richtung führt... schööööön

  15. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    @Obodda:

    Was ich jetzt noch nicht ganz verstehe ist wie die Empfehlung in der Konstellation zu dem Riesterbausparer lautet.
    Ok, die 11.000 würde man irgendwie finanzieren können.

    Also das Guthaben aus dem Riesterbausparer in den Kaufpreis stecken?


    Eine Riesterfinanzierung möchte ich eigentlich nicht.
    Aktuell tendierer ich zu eine günstigen Finanzierung, die übersichtlich ist und ein kalkulierbares Risiko hat.
    Also gerne EIN Annuitätendarlehn mit einer Zinsfestschreibung von 15-20 Jahren. Dann sollte das Risiko aufgrund der Überschaubaren Restsumme nicht allzu groß sein.

  16. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Hallo roadrun87.

    Ich würde darüber nachdenken das Riestergeld aus dem Wohnriestervertrag lieber aus der Immobilie herauszulassen.
    Sprich den Vertrag liegen lassen (oder ggf. umstellen, wenn der nicht zeitgemäß ist).

    Man kann ja: Wohnriester-Bausparverträge "geriestert" ansparen. Wenn zutreilungsreif, dann das Darlehen "ungeriestert" nehmen.
    Das macht viel Sinn, wenn man eben die Finger von der "Riesterinfizierung" der Immobilie lassen will.
    Weiß man genau, was man tut, kann man das kapital auch einsetzen. Aber eben sollte man vollständig informiert sein.
    (Was bei "Riestern" nicht so einfach ist... Leider "verkaufen" viele das und sagen "riesiege Förderungen", haben aber keine Ahnung UND erzählen nicht, was später
    mal passieren kann.)

    Klartext: Sie wählen eine 15jährige oder 20 jährige Finanzierung mit KfW 154 .
    Benutzen Sie doch den Wohnriester (ggf. umgestellt), um eine "ungeriesterte" Anschlussfinanzierung mit einem gesicherten Zinssatz zu haben.

    Wenn dann das Bauspardarlehen genutzt wird, packen Sie Ihr "Riestergeld" wieder in einen Bausparvertrag und erarbeiten sich wieder ein günstiges Bauspardarlehen.

    Gehen Sie in Rente, lassen Sie das Riestergeld verrenten und haben keine Steuerprobleme und können mit Ihrer Immobilie machen, was Sie wollen.
    Vermieten, verkaufen, was auch immer.

    Wie gesagt: wenn Sie mit Gewissheit sagen können:

    Ich ziehe da jetzt ein und will da dann 'rausgetragen werden am Ende, möchte niemals vermieten (während ich ins Ausland gehe), dann können Sie
    mit gutem Gewissen Ihre Immobilie "riesterinfizieren". Die steuerliche Entwicklung sollte man sich dennoch angucken und verstehen.

    Natürlich kann man die Immobilie wechseln, um "riesterkonform zu bleiben".




    Was stellen Sie sich denn als monatliche Rate vor ?

    Gerne rechen ich Ihnen dann mal ein Beispiel aus.

    Wobei ich immer dahin tendiere mehrere "Stränge" der Finanzierung zu haben, weil es meist Vorteile bringt.

    Aber "der Kunde ist König".

    Nur EIN Darlehen hieße ja auch auf KfW zu verzichten - in den seltensten Fällen die beste Alternative...

  17. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Wir werden keinen vollen KFW Standard in der Sanierung erreichen.
    Aber kleine Förderungen könnten einfließen. Neue Fenster z.B.

    Ich bin Grundsätzlich offen, sofern ich alle Bestandteile der Finanzierung verstehe.

    Als Rate haben wir uns einen Betrag zwischen 850 und 900€ zzgl. VL meiner Freundin vorgestellt, die wir gerne in die Tilgung mit einfließen lassen würden.

  18. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    Hallo Roadrun

    Es fehlen ja noch einige Daten, ich habe also ein bisschen geraten. Aber um mal einen Anhaltspunkt zu geben hier mal ein Vorschlag
    um eine "Größenordnung zu haben. Sprich: Kann man optimieren.

    Es ist auch einigermaßen wichtig sich zu überlegen, wie das mit der Kaufpreisabwicklung gehen soll. Bzw. welche Freiheiten Sie haben wollen.
    29 Monat bereitstellungszindfreie Zeit sind möglich, aber insofern teuer, dass vielleicht nicht alle das anbieten wollen / können.

    Ein Forward: wie in diesem Beispiel ausgerechnet ist eher dann mal auf einen Termin gefixt.

    Wie gesagt: grobe Hausnummer. Forward 31.12.2018

    Darlehen 128500 + 100000 + 30000 freie Verwendung (Möbel)


    60k 20 Jahre Volltilger 1,84%
    128400 15 Jahre 1,49%, 2% Tilgung Restschuld ca. 92600
    50k Kfw 154 10 Jahre 1,25% Restschuld ca. 35600

    Die Rate läge bei 906 EUR.

    Die VL (40 EUR) würde ich in einen BSV sparen, zur Zinsabsicherng entweder nach 10 Jahren oder nach 15 Jahren.

    Ihr "Hauptrsiko" ist dann der Zins in 15 Jahren für die Anschlussfinanzierung 92. Aber das ist überschaubar und da kann man ja auch noch rechtzeitig gegensteuern.

    Eventuell einfach etwas größeren BSV, den man "wenn man kann" noch bespart.

    Oder eben optimieren (oder zum Beispiel die 11k aus Riester und 2k aus anderem BSV einbauen... und den Zahlungsplan optimieren....)
    dann fällt die Rate und man kann mehr in einen BSV einsparen oder mehr tilgen.

    Möglichkeiten gibt es genug.

    Das hier der Anhaltspunkt "schlechter sollte es nicht werden" - nach oben weit offen...

  19. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    @Obodda

    Kannst du uns mal die Bank benennen, die diese Konditionen als Forward darstellen kann, wenn du schon Angebote hier postest?

  20. Avatar von bobodda
    bobodda ist offline

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    Standard AW: Bausparverträge auflösen. Wann und wie?

    @ noelmaxim

    "bobodda" bitte...

    Ja, kann ich. Mache ich aber nicht.

    Auch wenn ich mich sehr geehrt fühle, dass ein Profi wie Sie bei mir nach Hilfe fragt, ist das wie gesagt ein Beispiel, was deutlich verbesserungs-möglich ist.

    Beispiel im Sinne: Einreichungsreifes und -würdiges Angebot, welches roadrun87 wahrnehmen könnte.
    Ob das Institut zusagt, kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu fehlen ja noch viel zu viele Parameter. Und die Schufa.
    Vielleicht reicht auch das Einkommen nicht aus. Ich bin von "normalen Werten" ausgegangen.

    Ich bin dabei roadrun87 auf dem Weg zu der für ihn personalisierten besten Lösung für seine Finanzierung nach besten Wissen und Gewissen zu suchen.


    Wenn mehr Daten von roadrun87 vorliegen und ich dann das tatsächliche Angebot errechnet haben sollte (auf Wunsch von roadrun87 und nicht von Ihnen - sorry) werde ich auch Ihnen, bzw. "Euch", gerne das Institut mitteilen.

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